Beifang

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Begriffsklärung

Rechtsbegriff

Ort

Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:

Nordrhein-Westfalen

  1. Beifang, Kreis Coesfeld (= 59394 Nordkirchen)
  2. Beifang, Kreis Unna (= 59379 Selm)

Historisch

  1. Beifang Schöneflieth, Greven


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