Doktor beider Rechte

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Doktor beider Rechte

Amtssprache

  1. Doctor (lat.)
  2. dero Rechten Doktor = Doktor beider Rechte
1.Bedeutung
ein Lehrer der mündlich Lehren erteilt, ein Ehrennahme dessen, der die höchste Würde in der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, Arzeneykunde und Weltweisheit erhalten hat. Daher die Doktorwürde, das Doktordiplom, der Doktorhut u. s. f. [1]
2.Bedeutung
Doktor für kirchliches und weltliches Recht

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801).