Filialkirche

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Eine Kirchengemeinde besteht in der Regel aus einer Kirche und dem dazugehörigen Gebiet, Kirch- oder Pfarrsprengel genannt. Es gibt allerdings auch Kirchen, die nicht eigenständige Gemeinden sind, sondern von einer Hauptgemeinde und deren Pfarrer betreut und verwaltet werden. Dies sind die Filialkirchen (abgeleitet aus dem Lateinischen : Filius = Sohn, Filia = Tochter).

Filialkirchen können sich im Laufe der Zeit auch zu eigenen Gemeinden entwickeln (z.B. bedingt durch Bevölkerungswachstum), oder werden von eigenen Gemeinden zu Filialkirchen zurückgestuft. Dies kann z.B. durch Rückgang der Anzahl der Gemeindemitglieder oder aufgrund von Sparmaßnahmen erfolgen. Häufig findet man solche Rückstufungen heute in der Diaspora.

Kirchenbücher der Filialkirchen können wie folgt geführt werden:

  • nur in der Filialkirche
  • nur in der Hauptgemeinde
  • sowohl in der Hauptgemeinde als auch in der Filialkirche.

Die jeweilige Handhabung ist regional und zeitlich unterschiedlich.

Ausgestellte Dokumente in der Filialkirche tragen in neuer Zeit meist im Kopfbogen den Aufdruck der Hauptgemeinde. Erst am Ende bei der Signatur ist entweder am Namen des Pastors oder in einer separaten Zeile die Filialkirche erkennbar. Diese Handhabung ist sehr häufig in einer Adjunktur anzutreffen.