Hausknecht

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Berufsbezeichnung

  1. 18. Jhdt.: In verschiedenen landesherrlichen und herrschaftlichen Häusern versteht man darunter denjenigen Bedienten, welcher die Aufsicht über das Hausgebäude (Amtsgebäude) haben, sondern für die Ordnung und Reinlichkeit des Vorhauses und den Hofes zuständig sind und auch das Haus zur gehörigen Zeit auf- und zuzuschließen haben.
  2. 18. Jhdt.: In der Landwirtschaft, ein Hausbedienter, welcher zum Futterschneiden und andern häuslichen Verrichtungen gebraucht wird; zum Unterschied von dem Ackerknecht, Fuhrknecht
  3. 18. Jhdt.: In einem Handwerksmeisterhaushalt ein Handwerksgeselle wie z.B. ein Weberknecht