Kategorie:Marken im Kreis Recklinghausen

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Vor 1802 herrschte im Gebiet des heutigen Kreises Recklinghausen unterschiedliches Markenrecht, dies galt sowohl im kurkölnischen Vest Recklinghausen, als auch in den Ämtern Ahaus und Dülmen des Fürstbistums Münster.

Die Maßnahmen gegen den Raubbau an Holz und die Sicherung der Wiederaufforstung gestalteten sich ganz unterschiedlich.

Markenberechtigte Güter, Vollerben, Halberben und Köttern waren anteilig an den Marken berechtigt, dies galt ebenso für die Mast, wie für den Holzschlag als auch für die letztlich Aufteilung der Mark.

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