Kategorie:Wohlfahrtspflege in Westfalen

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Wohlfahrtspflege: Frühe Strukturen im Regierungsbezirk Münster

Ärzte und Apotheken konzentrierten sich im Münsterland schon vor 1802 auf die Residenzstadt Münster und einzelne weitere gewinnversprechenden Städte in den Amtsgebieten. Wiederholten Einführungsversuches von Arznei- und Medizinalordnungen waren nicht nachhaltig und scheiterten auch nach dem Reichsdeputationshauptschluß und den Erbnachfolgern in den Teilgebieten des früheren Fürstbistums Münster an Kostenfragen. Öffentliche Gesundheitspflege und Schulbetrieb sollten möglichst nichts kosten!

In der Übergangszeit zwischen 1802 bis 1835 gewann die Präsenz der staatlich eingesetzten Kreis- und Amtsärzte wie auch auch der gewerblich tätigen Ärzte, Wundärzte, Geburtshelfer, Hebammen und Apotheker im früheren Fürstbistum Münster eine schon lange überfällige gewisse Dynamik, zeigten aber über die Jahre eine unterschiedliche Präsenz und Fluktuation.

In der preußischen Provinz Westfalen wurden die Kreisphysici, die ab 1899 die Bezeichnung Kreisarzt erhielten, zu Staats- und polizeilichen Beamten erklärt. Vom Landrat als dem Leiter der Medizinal-und Sanitatspolizei wurden sie zu Amtshandlungen herangezogen und waren ab 1909 für folgende Aufgabenbereiche verantwortlich:

  • Medizinalaufsicht z.B. über Krankenhäuser, Apotheken und Hebammen
  • Sanitätsaufsicht, z.B. über Reihenimpfungen und Gewerbehygiene, Gutachtertatigkeit, z.B. als Gerichtsarzt
  • Sozialhygienische Aufgaben, z.B. Schulhygiene, Säuglings- und Kleinkinderfursorge