Kloster (Gebäude)

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Disambiguation notice Kloster ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kloster (Begriffsklärung).


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Der Begriff

Der Begriff Kloster ist hier im Sinne von GOV die Baulichkeit, in der die Gemeinschaft von mindestens sechs Mönchen unter Führung eines Vorstehers (z. B. Abt) lebt und arbeitet. Klöster unterstehen in kirchlichen Dingen normalerweise dem örtlich zuständigen Bischof. Im weltlichen Bereich unterlagen sie der Vogtei bzw. Schirmherrschaft der sie umgebenden Reichsfürsten mit z. T. sehr unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Bis 1806 gab es auch reichsunmittelbare Klöster (Reichskloster, -abtei). Deren Abt wurde vom König belehnt und investiert und war Reichsfürst. [1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

30 - Kloster (Gebäude) - {eng=monastery, deu=Kloster, pol=klasztor, cze=klášter, dut=klooster, rus=монастырь}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Kloster (Gebäude),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl., 1980