Kommende

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Einleitung

Vorgeschichte

Unter Karl dem Großen, namentlich aber unter Ludwig dem Frommen, hatten die Klöster in der katholischen Kirche einen großen Aufschwung genommen und wikten nach allen Richtungen, insbesondere für Wissenschaft und Mission. Gegen Ende des 9. und während des 10. Jahrhunders trat ein allmählicher Verfall ein.

Reiche Schenkungen, viele Privilegien vor allem aber die Freistellungen von Verpflichtungen (Exemptionen) womit die Klöster von Fürsten und Päpsten nach und nach und immer häufiger bedacht wurden, führten schließlich zur Lockerung der Disziplin. Auch das Institut der Laienäbte brachte den Klöstern manche Gefahren der Verweltlichung. Die Macht des Domkapitels ging einher mit zunehmend reicheren Dotationen, was dazu führte, daß die Domherrenstellen allmählich zu einem Adelsmonopol wurden, wozu dann entsprechende Aufschwörungen zu erfolgen hatten.

So erhielten die von den "Sarazenen" und mit der Ausdehnung des Islam vertriebenen Bischöfe zumindest ab Hochmittelalter erhebliche Dotationen als Benefizien an Stelle ihrer nun verlorenen Einkommensquellen aus den früheren Bistümern auf der iberischen Halbinsel, in Vorderasien und auch auf dem Balkan. Sie wurden von Titular- und Weihbischöfen, Komturäbten etc. mit ihren Ansprüchen beerbt, welche den früheren Besitz weder verwalteten noch diesen wieder errangen.

In diesem Zusammenhang erfuhr auch das Kommendenwesen eine oft mißbräuchliche und inhaltlich schädigende Auswirkung. [1]

Bedeutung

Kommende (lat. von commendare = anvertrauen)) ist der Bezug und Genuss der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne dessen wirklichen Besitz, entweder durch einen das Amt interrimistisch verwaltenden Geistlichen oder durch einen mit den Einkünften des Amtes belehnten Laien (Kommendaturabt, Kommendaturprior, etc.).

Kommende der Ordensritter

Kommende war demnach auch das einem Ordensritter (Komtur) zur Verwaltung und Nutzniessung zugewiesene Gebiet, auch Komturei genannt.[2]

Fußnoten

  1. Quelle: Knöpfler, Dr. A.: Lehrbuch der Kirchengeschichte (1920), Verlag Herder & Co. GmbH., Freiburg im Breisga
  2. MEYERS HAND – LEXIKON des allgemeinen Wissens (1872), Hildburghausen, vgl. Artikel Kommende (Ritterorden); vgl. Artikel Kommende (Johanniter).