Rotterdam

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Hierarchie Regional > Niederlande > Provinz Südholland > Rotterdam

Einleitung

Verwaltungseinbindung

  • 1895: Rotterdam, Bezirksstadt in Nederland (Niederlande), Provinz Südholland, (Zuid-Holland), Bezirk Rotterdam, im Südsüdosten vom Haag ('s Gravenhage), rechts an der Meuse (Maas), wo die Rotte einfliesst, etwa 20 km von der Mündung der Maas, zweite See-Stadt u. Handelsstadt der Niederlande
    • Zuständigkeit/Einrichtungen: Postbezirk, Telegrafenamt, Eisenbahnstation Linie Breda <> Rotterdam, Roosendaal <> Rotterdam u. Rotterdam <> Utrecht; Hafen; regelmässige Dampfschiff-Verbindung mit Anvers (Antwerpen), Le-Havre, Hamburg, Bremen, mehreren Häfen vom Mittelmeer und des Orients (Palermo, Stambul (Konstantinopel), Alexandria), mit England, Nordamerika und mit den Rhein-Häfen; von vielen Kanälen (Grachten, Haven) durchschnitten. Über der Stadt hin in einem kolossalen Viadukt führt die Eisenbahn; Konsulate (Deutschland u. verschiedene andere), gelehrte Gesellschaft, Akademie für bildende Künste und technische Wissenschaften, Gymnasium, 3 höhere Bürgerschulen, Schule (Seekadetten), zoologischer Garten, mit der Börse steht eine reiche Bibliothek u. eine Sammlung (physikal. Instrumente) in Verbindung.
    • Einwohner: 216679
    • Gewerbe: Fabrikation (Korken, Pappendeckel, Farben, Firniss, Bleiweiss, Bleizucker, Scheidewasser, Vitriol, Seife, Salz, Nadeln etc.). Siedereien (Zucker), bedeutende Brennereien (Branntwein); dabei die großen Maschinen-Fabriken und Dampfschiff-Werft Fijenoordt. Rotterdam ist der Sitz der niederländischen Dampfschiff-Reederei, des Rotterdamer Lloyds, der Maas-Dampfschiffahrt-Gesellschaft; Hauptartikel der Einfuhr sind: Getreide, Häute, Petroleum, Salpeter, Tabak, Indigo, Eisen, Roheisen. Hinsichtlich des Kolonialwarenhandels steht Rotterdam hinter Amsterdam.

Archive

  • Historisches Archiv der Stadt Siegburg
  • Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Sign. A II/28, Bl. 4r-5v, 1603. Edition: W. Günter Henseler, Kierspe.
  • 1603. Veneris, 14ten february, anno et cetera [1]603, ist abermall partheienverhör gehalten.
  • In anclagter criminallsachen Winanden Großjohans son zu Riedtscheidt gegen Lienhardten Cornelis von Rotterdam hat ermelter Winandt ubermitz seinem vatter und andere genachbarte freundt und verwandte sich der hafftung loß verburget auff erfordern jedertzeit intzuhalten und gnug zu thun, was ime desfals mit recht mag ufferlacht werden und derwegen zu burgen gestalt Arnolden Walderadt, burgern alhie zu Siegbergh, wilcher auch gegenwertig sothanige burgschafft zu leisten mit handtglöbden williglich angnomen.
  • Und purgando obgenanten Winanden, clagers, haben vorerst Adolff von Langenbergh und Hardtman von Woringen, beide lederreider und burgere der stadt Collen, auff inquisition und erfordern offentlich bekant, das sei auff gesterigs tags gehaltenem jairmarckt gesehen, das eingetzogener beclagter Lienhardt Cornelis under dem gemeinen volck hart auf den cleger und auch eingetzogenen Winanden gedrungen und sich bei ime gehalten, under wilchem derselbig Winandt sich seines beutels mit gelt gemisset und beclagt und sei dafur gehalten worden, das beclagter Lienhardt Cornelis selbigen beutell soll entfrembt haben, wilchs doch sei, zeugen, niet gesehen noch geschehen zu sein sagen kunnen, allein das ein leinen seckelin, so der eingetzogener beclagter von sich geworffen haben solle, alßbaldt auf dem Marckt under dem volck sei gefunden, wilches er Adolff obgenant auffgehoben und an seinen schragen der taffell, da er sein leder feill gehabt, gebunden.
  • Im gleichen haben Roerich Neffgen, wirdt zu Ropichterodt, und Merten, wirdt zu Henscheidt, im kirßspell daselbst, attestirt, das sei vom beclagten Lienhardten Cornelis gehort, das er gesagt und bekant, wie das leinen seckelin, davon oben meldung geschehen, ime zustendig sei. Wie er aber dessen in dem tumult und auffruhr des volcks quit worden, sei ime unbewust.
  • Folgens sabathi, 15. february, anno ut supra, ex commissione scholteti et coram Joanne Reider et Rolando Ley et cetera.
  • Anfencklich ist obgemelter beclagter und eingetzogener Lienhardt Cornelis (dieweill hinder demselben nichts befunden noch gnugsame inditia ad torturam vorhanden gewesen) auß sonderlicher begnadung unsers ehrwurdigen großgebietenden lieben Hern abten et cetera der hafftung ubermitz gethanen gewonlichen uhrfrieden wiederumb erledigt.


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