Spezereiwaren

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Einleitung

Spezereiwaren, Spezereien, sind im 18. Jhdt. in weitläufiger Bedeutung alle diejenigen Waren, mit denen Gewürzkrämer, Materialisten, Apotheker und Drogisten handeln und die sämtlich nach Gewicht verkauft werden. Sie bestehen in allem, was zur Arznei, zur Konditorei, Parfümerie und Färberei gehört, dies gilt auch für die Produkte des Materialwarenhandels. In einer eingeschränkten Bedeutung versteht man darunter ausschließlich sämtliche Gewürze, Zucker, Kaffee, Tee, Kakao, Tabak, Reis, Mandeln, Rosinen etc., Gummatas, Balsame, feine wohlriechenden und dann auch färbenden Hölzer, Farbwaren und einige Samen. Alle Arzneimittel und übrige Gegenstände teilt man (im Großhandel und in größeren Städten) der Handelssparte der Materialisten und Drogisten zu.[1]

Fußnoten

  1. Quelle: Neues Waaren- u. Handlungslexicon von Jacobi (1798)