Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/XXIII

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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
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– XXlII –

sonders wird ans Herz gelegt, die Kirchenbücher nicht an solche, die nur aus Fürwitz dieselben einzusehen verlangen, aus der Hand zu geben oder gar solche über Feld zu schicken. Ist die Inspektion gar nicht zu vermeiden, so darf sie nur in Anwesenheit eines Geistlichen erfolgen. Die Einträge sollen in deutscher Sprache erfolgen. Genau wird die Übergabe der Bücher beim Abgang eines Pfarrers geregelt. Sonst sollen die Bücher, um sie vor Feuer, Beschmutzung u. a. zu behüten, in einem wohl verschlossenen Kasten oder einer Kiste in der Sakristei, falls diese feucht ist, an einem anderen schicklichen Ort aufbewahrt werden.

L. Neue Bestimmungen wurden nötig, als neue Gebiete zu Württemberg kamen, dabei viele mit katholischer Bevölkerung Das Ordinariat Konstanz nahm sich zwar noch in einer Weisung vom 6. November 1810 der Ksirchenbücher u. a. an 77), jeder Pfarrer solle seinen jeweiligen Hilfspriester mit der vorschristsmäßigen Führung genau bekannt machen, und die vom Bischof aufgestellten Zensoren jedes Kapitels sollen sich von jedem derselben Entivürfe und Forinulare der Pfarrbücher nach der im betreffenden Land vorgeschriebenen Form verfertigen lassen. Aber schon am 20. August 180478) hatte Kurfürst Friedrich, »da die Führung der Kirchenbücher in mancher Hinsicht selbst für den Staat von großer Wichtigkeit sei«, Duplikate der Kirchenbücher angeordnet, die am Schlusse jedes Jahres an das Landvogteigericht Ellwangen einzuseuden feien. Dieselbe Forderung ist an die unter dem Oberkonsistorium in Heilbronn stehenden evangelischen Geistlichen Elkeuwürttembergs in der Instruktion vom 21. 11. 1804 ergangen 79). Dies wurde 1810 auf Altwürttemberg ausgedehnt 80). Schon 1807 waren Formulare für Tauf-, Ehe- und Totenbuch herausgegeben worden, wie auch für das nun an die Stelle des Seelenregisters tretende uene F a m il i e n r e gi st e r su), das zuerst alphabetisch geführt werden sollte, mit entsprechenden Blättern für spätere Einträge Um bei etwaigem Verlust des Familienregisters dasselbe aus den drei Hauptregistern wiederherstellen zu können, und umgekehrt, sollte das Familienregister auf dem Rathaus, und wo kein Rathaus vorhanden, in dem Zimmer, in welchem die Fleckeubücher 77) Auch König Maximilian n. Bayern erließ Vorschristen über Kirchenbücher.

78) Reyscher IX 39. 79) Ebd. 202.

80) Ebd. 106ff. 81) MinVerf. vom 19.6.1810. Renschet IX 189.