Grafschaft Steinfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der 1129 erwähnten Burg Steinfurt(Stenvorde) im Norden der Münsterschen Bucht nannten sich Edelherren von Steinfurt, welche eine aus Grund-, Vogtei- und Gerichtsrechten bestehende Herrschaft aufbauten.  
 
Nach der 1129 erwähnten Burg Steinfurt(Stenvorde) im Norden der Münsterschen Bucht nannten sich Edelherren von Steinfurt, welche eine aus Grund-, Vogtei- und Gerichtsrechten bestehende Herrschaft aufbauten.  
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==Vogtei über das "domum Bossnippe"==
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Die [[Grafschaft Steinfurt|Edelherren von Steinfurt]], Baldewin II. (1244, +v.1318, Sohn Ludolfs III. –1224-1248) und seine Frau Elisabeth, so wie sein Bruder Ludolf mit seiner Frau Oda, wie auch deren Sohn Baldewin, verpfändeten dem '''Kloster Beate Mariae zu Münster''' für 300 Mark ihre Vogtei über die Besitzungen dieses Klosters, darunter das „curiam Bocholte“ und [[Bossendorf (Haltern)|„domum Bossnippe“]].
  
 
==Erbwechsel==
 
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Version vom 29. April 2007, 09:57 Uhr

Hierarchie Regional > Historische deutsche Staaten > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Grafschaft Steinfurt

Übersichtskarte der Grafschaft Steinfurt aus dem "Theatrum orbis terrarum, sive, Atlas novus" von Willem Janszoon und Joan Blaeu, erstellt 1645/1662.

Herrschaft Steinfurt

Nach der 1129 erwähnten Burg Steinfurt(Stenvorde) im Norden der Münsterschen Bucht nannten sich Edelherren von Steinfurt, welche eine aus Grund-, Vogtei- und Gerichtsrechten bestehende Herrschaft aufbauten.

Vogtei über das "domum Bossnippe"

Die Edelherren von Steinfurt, Baldewin II. (1244, +v.1318, Sohn Ludolfs III. –1224-1248) und seine Frau Elisabeth, so wie sein Bruder Ludolf mit seiner Frau Oda, wie auch deren Sohn Baldewin, verpfändeten dem Kloster Beate Mariae zu Münster für 300 Mark ihre Vogtei über die Besitzungen dieses Klosters, darunter das „curiam Bocholte“ und „domum Bossnippe“.

Erbwechsel

Nach ihrem Aussterben fiel die Herrschaft Steinfurt über die Erbtochter 1421/32 an Everwin von Götterswick, der im gleichen Jahr die Grafschaft Bentheim erbte und damit an die Grafen von Bentheim.

Erbteilung

1454 wurden Bentheim und Steinfurt in zwei Linien verselbständigt.

Übersichtskarte der Grafschaften Bentheim und Steinfurt aus dem "Theatrum orbis terrarum, sive, Atlas novus" von Willem Janszoon und Joan Blaeu, erstellt 1645/1662.


Reichsgrafschaft

1495 wurde Steinfurt zum Schutz vor dem Hochstift Münster dem Reich als Lehen aufgetragen und zur Reichsgrafschaft erhoben. Sie zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis. 1716 wurde sie nach einem langjährigen Prozeß auf Stadt und Kirchspiel Burgsteinfurt beschränkt. 1804 wurde Bentheim mit ihr vereinigt.

Preußen

1806 kam sie mit 1,5 Quadratmeilen Gebiet zum Großherzogtum Berg, 1811 an Frankreich, 1815 an Preußen, 1946 an Nordrhein-Westfalen.

Bibliografie

  • Großer Historischer Weltatlas III 22 (1648) C2, III 38 (1789) Bl
  • Castelle, F., Unse stat to Stenvorde, 1947
  • Köbler, G., Gericht und Recht in der Provinz Westfalen (1815-1945), FS Schmelzeisen, G. K„ 1981, 171.
  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.