Ungeldherr: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
 
Zeile 4: Zeile 4:
  
 
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher
 
Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher
 +
 
In Württemberg auch Umgelder genannt
 
In Württemberg auch Umgelder genannt
  
 
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
 
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 29. April 2011, 14:03 Uhr

Ungelder, Ungeldherr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: Steuereinnehmer, Steuerherr, der das Ungeld, eine der späteren Akzise entsprechende Steuer, erhebt und verwaltet, Faßeicher

In Württemberg auch Umgelder genannt