Ahnenimplex

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Ahnenimplex, auch als Ahnenverlust oder Ahnenschwund bekannt, bezeichnet in der Genealogie (Familienforschung), wenn eine Person (Proband) zweimal bzw. auch mehrfach von einem Ahnen bzw. Ahnenpaar abstammt. Es besteht somit über mindestens zwei Abstammungslinien eine Verbindung zwischen Ahnen und Proband.

Ursache für den Ahnenimplex ist, wenn zwei Personen heiraten, die gemeinsame Vorfahren haben. Bei den Kindern dieser beiden Personen tritt dann der Ahnenimplex ein, denn sie stammen sowohl über die väterliche Linie als auch über die mütterliche Linie von einem Ahnen bzw. Ahnenpaar ab. Auch bei allen Nachkommen der Kinder ist dann der Ahnenimplex gegeben.


Cousin / Cousine

Hier ist der einfachste heute in Deutschland gesetzlich erlaubte[1] Ahnenimplex dargestellt, der sich für einen Probanden ergibt, dessen Eltern Cousin und Cousine sind.

Die Ahnen der oberen Reihe der nachfolgenden Grafik haben folgende Kekule-Nr.:
(8)..(9)...(10+12)..(11+13)...(14)..(15)

Ahnenimplex1.svg

Onkel / Nichte

Auch generationenübergreifender Ahnenimplex ist möglich, hier in der einfachsten (heute in Deutschland ebenfalls gesetzlich erlaubten) Möglichkeit, wenn die Eltern eines Probanden Onkel und Nichte sind:

Die Ahnen der oberen Reihe der nachfolgenden Grafik haben folgende Kekule-Nr.:
(4+12)..(5+13)....(14)..(15)

Ahnenimplex2.svg

Die Ahnen mit den Kekule-Nrn. 8 bis 11 sind in dieser Grafik nicht dargestellt.


Bedeutung des Wortes Implex

Nach Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Verlag Klett, Stuttgart/Dresden 1995: "Implexus: Verwicklung, Verschlingung, Verknüpfung" - wohl hier auch noch passend: Verflechtung.

Vergleiche


Literatur

Weblinks

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. § 1307 BGB verbietet lediglich Ehen in gerader Linie und zwischen Geschwistern