Kanton Zürich

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Hierarchie

Regional > Schweiz > Kanton Zürich

Lokalisierung des Kantons Zürich innerhalb der Schweiz

Einleitung

Wappen

Wappen Kanton Zuerich.png

Schräg geteilt von Silber und Blau. [21] (hier S. 30)

Landesfarben

Die Kantonsfarben sind Blau und Weiss. [21] (hier S. 30)

Allgemeine Information

Zürich ist ein Mittelland-Kanton mit 172'871 ha, der gegen Osten und Süden in die Voralpen reicht. Er grenzt an die Kantone Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Zug, Aargau sowie an Deutschland. Die Kantonshauptstadt heisst ebenfalls Zürich. Im Jahr 2000 wies der Kanton 1 206 708 Einwohner auf (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2004).

Politische Einteilung

Die 171 Gemeinden des Kantons sind in 12 Bezirke gegliedert

Bezirke

Datei:Karte Kanton Zuerich.png

Kirchliche Einteilung

Geschichtlicher Abriss

Von den Stadtheiligen bis zur Reformation

Zürich zählte seit dem Frühmittelalter zu den fränkisch-königlichen Pfalzen. Die Gunst und die Vergabungen bedeutender Herrscher liessen im 8./9. Jh. ein Gemeinwesen entstehen. Auf etwa 820 geht die erste Güterbeschreibung des Grossmünsters zurück. Über andere Kantonsteile liegen noch ältere Dokumente vor. In einer St. Galler Urkunde von 744 ist erstmals die Rede vom Zürichgau als Teil des Thurgaus.

Zürich entwickelte sich zwischen dem 10. und dem 12. Jahrhundert zu einem Zentrum Südschwabens, wo König und Kaiser Reichstag abhielten und wo deren Reichsvögte, die Lenzburger und die Zähringer Recht sprachen.

Mit dem Aussterben der Zäringer 1218 wurden die Stadt und deren Stifte reichsfrei. In der Folge gewannen Adel und reiche Kaufleute an Macht. Mit dem Umsturz von Rudolf Brun und der (bis 1798 währenden) Zunftordnung von 1336 gelangten die Handwerkerzünfte neben dem Patriziat an die Macht. 1351 Bund mit den Waldstätten. Damals (1450) verfügte die Stadt schon weitgehend über das nachmalig Kantonsgebiet, erworben unter anderem mittels Pfandübernahme vom Hause Habsburg. 1467 erwarb Zürich das ehemals reichsfreie Winterthur, das sein Tradition ebenfalls bis zur Römerzeit zurückführen kann. Führungsrolle in den oberitalienischen Kriegen und im Schwabenkrieg verschafften der Stadt (zus. mit Bern und Luzern) eine Vorortstellung in der Eidgenossenschaft. Das kleine ständisch ausgerichtete Staatswesen mit rund 30'000 Einwohnern wurde vom 24köpfigen Rat regiert, an dessen Spitze sich zwei Bürgermeister halbjährlich abwechselten.

Zwinglis eigenständige Reformation (1519-25) brachte einen entscheidenden Eingriff ins religiöse, gesellschaftliche und staatliche Leben: Zwingli setzte das Verbot fremder Kriegsdienste und Pensionen für Zürich ein.

Das reformierte Zürich der alten Ordnung

Zwinglis Tod im 2. Kappelerkrieg setzte Zürichs Expansionsdrang ein Ende, die kirchliche Reformation aber überlebte, sie prägte auch Zürichs Geist in puritanischen Schriften, den Sittenmandaten. Zwinglis Nachfolger Heinrich Bullinger setzte das Reformationswerk weiter. Ein nach aussen offenes Zürich gab Hunderten von reformierten Glaubensflüchtlingen Gastrecht (unter andern den Reformierten von Locarno). Die Hungerzeit der 1570er Jahre brachte die Regierung dazu, im Verlag betriebene Textilindustrie ins Land zu holen, was die unternehmerischen Tessiner nutzten, um hier Seidenhandel und -Industrie aufzubauen. Das soziale und politische Gefüge beschränkte sich auf die aus der Zeit des Ancien régime bekannten Formen: Ämter und Macht (Stadtverwaltung und Landvogteien) lagen in den Händen einer weniger Familien; Handel und handwerkliche Produktion blieben das Vorrecht der Stadtbürger. Entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung vermochte der im extensiven Dreizelgensystem genutzte Boden nicht immer alle Einwohner zu ernähren: Auswanderung war eine Lösung, der Solddienst eine andere.

Grosse Pestzüge (1611/12, 1628/29, 1635/36) dezimierten die Bevölkerung von Stadt und Land zum Teil um mehr als die Hälfte, führten aber dennoch nicht zu einer nachhaltigen Krise der Bevölkerungsentwicklung. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts war das Staatswesen mit 100'000 bis 120'000 Einwohnern schon fast überbevölkert. Besonders die Hungersnot und die Teuerung der Jahre ab 1692 wirkten verheerend.

Agrarrevolution: Fruchtwechsel statt Brache, Futterbau, Düngung, Kartoffelanbau. Neben dem Landbau brachte nach wie vor die textile Heimarbeit (Verlagssystem) Brot. Von den gegen 180'000 Einwohnern schrieben sich 1787 rund 50'000 als Weber und Spinner von Baumwolle und Seide ein; noch immer standen zahlreiche Zürcher Bürger in französischen oder holländischen Kriegsdiensten.

Der eigentliche Aufbruch spielte sich auf kultureller Ebene ab. J.J. Bodmer und J.J. Breitinger führten Zürich ab 1740 zur literarisch-geistigen Führung im deutschsprachigen Raum. Johann Heinrich Pestalozzi begründete eine neue Erziehungslehre, sowie der Pfarrer, Dichter, Philosoph und Physiognomiker Johann Konrad Lavater liessen Zürichs europäischen Ruf andauern.


Von Napoleon bis zur Jahrtausendwende

Das verengte Regiment des 18. Jh. kapitulierte angesichts der die Schweiz überflutenden französischen Truppen (März 1798) und verkündete Gleichheit für Stadt und Land. Die Schweiz der Helvetik war aber Frankreich ausgeliefert, und auch Zürich litt an den Folgen des europäischen Krieges. Nach den Besetzungen und Kriegen übernahmen 1803 Konservative die Führung, was zum Aufstand der Bevölkerung im Bockenkrieg führte. Das Jahr 1831 brachte eine liberale Verfassung mit Volkssouveränität innerhalb einer repräsentativen Demokratie, Gleichberechtigung, Presse- und Gewerbefreiheit. Der Ausbau des Strassennetzes und ein modernes Schulwesen (Universität 1833 gegründet) zählten zu den Leistungen der liberalen Ära. Parallel zur politischen Umgestaltung und in gegenseitiger Beeinflussung vollzog sich auch im Kanton Zürich die industrielle Revolution: Die Arbeit wurde mechanisiert, Fabriken verdrängten mit der Zeit die Heimindustrie. Mit der Textil- entstand die Maschinenindustrie. Die Bevölkerungszahl stieg bis 1850 auf 250'000, bis 1900 auf 430'000. In der zweiten liberalen Ära (1844-68) entwickelte sich Zürich unter A. Escher zum Wirtschaftszentrum der Schweiz; neue Industrien, Banken, Versicherungen und der Bau der Eisenbahnen brachten Arbeit und Einkommen - und eine neue Landflucht. 1868/69 kam es zum Umschwung mit der noch heute gültigen Kantonsverfassung, die erstmals direkte Demokratie mit sozialen Elementen brachte.

1916 Einführung des Verhältniswahlrecht. Mit den Eingemeindungen (1893 und 1934 11 und 8 Gemeinden rund um Zürich; 1922 5 Gemeinden rund um Winterthur) wuchsen die Städte Zürich und Winterthur bis in die 1960er Jahre zu Überzentren heran; seither verlagerte sich das Schwergewicht in die Agglomerationsgürtel.

Durch seine wirtschaftliche Entwicklung, sein demographisches und politisches Gewicht ist der Kanton Zürich im Laufe eines Jahrhunderts zum einem Brennpunkt schweizerischen Geschehens mit starker internationaler Verflechtung geworden.


Gekürzt nach Schweizer Lexikon, Verlag Schweizer Lexikon, Horw 1998

Lesen Sie auch den exzellenter Artikel der Wikipedia: Geschichte der Stadt Zürich

"Historische Landschaften"

  • Zürcher Oberland
  • Zürcher Unterland
  • Zürcher Weinland

Genealogische und historische Gesellschaften

Genealogische Gesellschaften

  • Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Zürich (GHGZ) www.ghgz.ch

Historische Gesellschaften

Genealogische und historische Quellen

Kirchenbücher

ab dem 16. Jahrhundert Die Kirchenbücher sind zentral im Staatsarchiv gelagert. Nur die Kirchenbücher der Städte Zürich im Stadtarchiv Zürich und Winterthur im Stadtarchiv Winterthur bilden die Ausnahme (Zürich und Winterthur jeweils mit ihren Vororten (Eingemeindung)). In den Kirchenbüchern wurden häufig nicht der Geburts- und Todestag eingetragen, sondern Taufdatum und Tag der Bestattung. (Im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wurde freilich meist wenige Tage nach der Geburt die Taufe gespendet.)

1526 ordnete der Rat von Zürich auf Bitten der drei Leutpriester zu Zürich: Zwingli, Engelhard und Jud, die Aufzeichnung der Taufen und Ehen an. Doch sind nur wenige Pfarrbücher aus der Reformationszeit enthalten. In den meisten Gemeinden der Landschaft Zürich beginnen sie jedoch noch im 16. Jahrhundert. Erst verhältnismässig spät schenkte man auch dem Ableben des Einzelnen Beachtung und zeichnete den Tod, bzw. Beerdigungs- oder Verkündtag auf. Manche Kirchenbücher enthalten ausserdem Konfirmandenlisten (Neokommunikantenverzeichnisse). Ein ausgezeichnetes Verzeichnis der Pfarrbücher steht im Staatsarchiv

Alle Eheregister sind in der Schulthess'schen Ehedatenbank als Findmittel zusammengefasst - derzeit 1525 bis 1800; die Erfassung wird bis 1876 fortgesetzt. [1]

Zivilstandsverzeichnisse

Als einheitliche, eidgenössische Bücher bestehen die Zivilstandsregister (Familienregister) seit dem 1. Januar 1876. Davor existieren Teilweise Familienregister ab Mitte des 19. Jahrhunderts. [1]

Haushaltungsrödel

Die Haushaltungsrödel wurden von den Pfarrern geführt und sind nach Gemeindeteilen und Häusern geordnet. In grösseren Kirchgemeinden erhielten einzelne Teile (politische Gemeinden) besondere Rödel. Sicher ist, dass einmal in allen zürcherischen Gemeinden solche Haushaltungsrödel bestanden. Je nach Kirchengemeinde lagern sie bei den Pfarrämtern, wurden 1876 an die Zivilstandsämter übergeben, von wo sie in das Staatsarchiv gelangt sein könnten, oder sind verschollen. Die Haushaltungsrödel zeigen den Bestand der einzelnen Haushaltungen an: Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel. Während langer Jahre, oft mehrerer Jahrzehnte trugen die Pfarrer die Änderungen im Familienbestand: Taufen, Ehen, Todesfälle mehr oder weniger sorgfältig nach. [1]

Bevölkerungsverzeichnisse

Im Gegensatz zu den Haushaltungsrödeln zeigen die Bevölkerungsverzeichnisse nur Querschnitte durch die augenblickliche Bevölkerung. Es wird der Stand in einem bestimmten Zeitpunkte festgehalten. Diese Register, und das soll man nie vergessen, wurden nicht als Zivilstandsregister angelegt, sondern sie dienten ursprünglich nur der Überwachung des konfessionellen Lebens. Sie sollten nach dem Plane von Antistes Johann Jakob Breitinger 1575-1645 ab 1634 alle drei Jahre angefertigt werden und enthalten ebenfalls haushaltungsweise geordnet genaue Angaben über Kenntnisse im reformierten Glauben, sowie über den Besitz religiöser Schriften usw. der Eltern, Kinder und selbst der Dienstboten. Sie machen ferner meist Altersangaben, die aber nicht unbedingt zuverlässig sind, Abweichungen bis zu zehn Jahren von der Wirklichkeit können vorkommen, ebenso Verwechslungen.

Bevölkerungsverzeichnisse (komplett transkibiert), jeweils 1634-1727: Langnau am Albis und Thalwil.

Wertvolle Ergänzungen bieten Bevölkerungsverzeichnisse über auswärts wohnende Gemeindemitglieder. Obwohl sie bald in grösseren Abständen wie der 3 Jahre aufgenommen wurden und empfindliche Lücken aufteten, gestatten die Bevölkerungsverzeichnisse doch meistens unter Zuhilfenahme der Pfarrbücher (Kirchenbücher) ein lückenloses Zurückführen der Stamm- und Ahnentafeln bis zum Jahre 1634. [1]

Akten der Vogteien

Wenn die Obrigkeit des Dorfes (privater / kirchlicher Besitz, Vogteien etc.) bekannt ist, können die folgenden Akten weitere Hinweise bieten. Es ist mit grosser Wahrscheinichkeit anzunehmen, dass im Verlaufe von Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten einzelne Glieder eines Geschlechtes als Zeugen, Kläger oder Angeklagte mit irgendwelchen Gerichten oder Verwaltungen in Berührung kamen, und dass diese Fälle in Akten, Urkunden, Protokollen, Rechnungen ihren Niederschlag fanden. Es sind hierbei natürlich nicht nur die weltlichen Gerichte und Verwaltungen zu berücksichtigen, sondern auch die halbgeistlichen, das heisst der Stillstand in den Dörfern und das Ehegericht in Zürich. Quellen sind: Akten der Vogteien, deren Urkunden, Urteilsbücher, Urkundenbücher, Missiven, Ratsmanuale, Rats- und Richtbücher und wie sie alle heissen. Die Ehegerichtsprotokolle und die dazugehörigen Akten sind eine wahre Fundgrube führ Sippenzusammenhänge. Die Stillstandsprotokolle der einzelnen Kirchgemeinden sind Ehegerichtsprotokolle im kleinen. [1]

Gerichtsbücher

Die Gerichtsbücher enthalten Zivil- und Strafprozesse sowie die notariellen Geschäfte. Sie werden häufig vernachlässigt, da sie nicht immer zum Ruhm der Familie beitragen und auch weil sie häufig keine Namensregister enthalten. Sie sind aber gerade bei Bauernfamilien oft die einzigen Quellen, die über die Kirchenbücher, über Zins-, Mannschafts- und Bevölkerungsrödel hinausführen. Es werden auch Testamente oder Inventare behandelt, die dann eine wahre Fundgrube für Familienforscher sein können. [1]

Urkunden

Zu den Urkunden vor 1526 bestehen Auszüge (Regesten). Ein grosser Teil der Urkunden ist zudem in Abschriftbänden des 18. Jahrhunderts aufgezeichnet und mit ziemlich zuverlässigen Sach- und Namensverweisern versehen. [1]

Matrikeledition der Universität Zürich

Universität Zürich: Matrikeledition 1833 - 1921, teilweise auch mit Angaben zu Eltern und/oder Ehepartner.

Glückhafenrodel

Eine bedeutende Quelle ist der "Glückhafenrodel" von 1504 - eine Lotterie :

Anderthalb Jahrzehnte vor der Reformation lud die Stadt Zuerich zu einem Freischiessen ein. Es war das letzte grosse und gemeinsame Volksfest der alten Eidgenossenschaft und dauerte vom 12. August bis zum 16. September 1504. Die Unkosten wurden zum Teil mit einer Art Lotterie gedeckt, einem "Glückshafen". Der Einsatz betrug 8 Heller pro Los; 28 Treffer von 1 bis 50 Gulden waren zu gewinnen. Der Hauptgewinn ging an den Gerber Niclauß Wyß von Zürich. Die Namen der rund 24'000 Teilnehmer sind auf 31 Faszikeln erhalten. Viele Nennungen in [2] stammen aus dem Glückshafenrodel - der aber wegen vieler ausserkantonaler Besucher auch für die Familienforschung in anderen Kantonen von grosser Bedeutung ist.

Die Loskäufer nannten dem Schreiber ihren Namen natürlich in der gesprochenen Form. Bei dem Andrang von Leuten konnte sich der Schreiber wohl nicht lange besinnen und schreib, was er hörte. Die Mundartaussprache der Namen dringt darum in diesen Listen stark durch : so stehen Wäkerr/Wacker/Weckerin oder Folenwag/Vollenwag/Vollemwag jeweils für denselben Namen. Auch Fryburg im Brysgöw (Freiburg im Breisgau)] und Sant Gallen sind geschrieben, wie sie gesprochen wurden.

Weitere Quellen im Staatsarchiv

Steuerverzeichnisse

Zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts. Im 16. keine allgemeinen Steuerverzeichnisse. Hingegen sind im 17. Jahrhundert für die Landschaft zur Zeit des Dreissigjährigen Krieges solche angelegt worden.

Reisrödel

(Mannschaftsverzeichnisse) aufgeführt sind nur die für den Kriegsfall ausgezogenen Bestände. Die ältesten reichen über die Mitte des 15. Jahrhunderts zurück. Im Staatsarchiv finen sich nach Geschlechtsnamen geordnete Auszüge davon

Kirchensteuer-, Zoll-, Schulkinder-, Armenrödel usw.

Sie sind nur für einzelne Gemeinden vorhanden.

Notariatsprotokolle

Seit Beginn des 17. Jahrhunderts waren die Bauern von der Obrigkeit verpflichtet worden, alle Handänderungen, Belehnungen, Sicherstellungen von Kapital und Zinsen durch Grundstücke, usw. vor dem Landschreiber (später Notar) zu fertigen. Aus der Reihenfolge der Besitzer oder Bewerber von Grundstücken lassen sich oft ganze Stammreihen erschliessen. Bei Erbteilungen lassen sich ganze Sippenzusammenhänge feststellen. Die Arbeit wird durch ausführliche Namensweiser sehr erleichtert.

Urbarien

Die Grundeigentumsverhältnise vor der französischen Revolution waren ganz andere als heute. Der Bauer besass den Boden meist nicht als unumschränktes Eigentum, sondern war ein Mittelding zwischen Eigentümer und Pächter. Er musste eine Art Zins zahlen und beim Übergang des Grundstückes auf einen andern, sei es durch Erbschaft, Kauf oder Tausch hatte der Obereigentümer mitzuwirken. Die hauptsächlichsten dieser Obereigentümer waren die Klöster, die Kirchen, Städte, Spitäler oder reiche Privatleute des In- und Auslandes. Mit diesen Zinsen mengten sich bald Abgaben, Zehnten und Steuern anderer Art. Alle diese Angaben finden sich in den Urbarien aufgezeichnet und zwar nach Grundstück angeordnet.

Lehensbücher

Sind nicht sehr zahlreich vorhanden. Bei Handänderungen durch Erbschaft, Kauf oder Tausch musst der neue Inhaber dies dem Obereigentümer anzeigen und musste bei dieser Gelegenheit eine Handänderungsgebühr, den Erschatz zahlen. Wohl die meisten Obereigentümer führten darüber Buch (Lehensbücher) und auch der Erschatz erscheint oft in Rechnungen.

Lagerbücher

Die grundrechtlichen Verhältnisse vor der Ablösung oder Umwandlung nach der grossen Revolution sind in einheitlich geführten Lagerbüchern aufgeführt. Diese enthalten oft die ganze Geschichte eines Gutes von der ersten bekannten Verleihung an und sind dementsprechend auch dann zu benützen, wenn man nicht über das 18. oder 19. Jahrhundert, sondern über frühere Zeiten arbeiten will. [1]

Bibliographie

Genealogische Werke

  • Helmerking, Heinz Dr.; Ruoff, W.H. »Die wichtigsten sippenkundlichen Quellen der zürcherischen Landschaft in öffentlichem Besitz.« in Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung
  • Schobinger, Viktor et al: Zürcher Familiennamen. Enstehung, Verbreitung und Bedeutung, Zürich: Zürcher Kantonalbank, 1994. 192 S.


Historische Werke

Reihenwerke

  • »Zürcher Taschenbuch« Zürich
(Neue Folge erscheint seit 1878. Aus Geschichte und Kultur von Stadt und Landschaft Zürich. Gesamtregister im Jahr 1978. Enthätlt immer wieder kleinere wie grössere Familiengeschichten.)
Zürcher Taschenbuch

Einzelveröffentlichungen

  • Anton Largiadèr, »Geschichte von Stadt und Landschaft Zürich« 2 Bände, 1945
( ein im 18. Jahrhundert erstmals herausgegebenes Lexikon über den Stadtstaat Zürich)
  • »Geschichte des Kantons Zürich« 3 Bände, 1990



Weitere Literatur

Ortslexika und Karten

Ortslexika

  • Vogel ,Friedrich: Neues Orts-lexikon des Kantons Zürich, oder alphabetisches Verzeichniss; Verlag Orell, Füßli und Compagnie, Zürich 1841 Digitalisat der Google Buchsuche (7N4MAAAAYAAJ)


Archive und Bibliotheken

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  • Zürich, Herbstweg 120
Telefon: +41 44 320 1097
CH_Zurich@ldsmail.net
Öffnungszeiten:
Dienstag 10:30-21:00
Donnerstag 15:00-21:00
Samstag 8:00-15:00
  • Wetzikon, Wallenbachstrasse 29
Telefon: +41 44 930 6188


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