Marktfleck: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Markt oder [[Marktfleck]] , ist ein offener Ort, der zwar das Stadtrecht hat, doch aber nicht in Mauern eingeschlossen ist, aber über eigene Halsgerichtsbarkeit, Stock und Galgen verfügt. Dazu im Besitz der Gerechtigkeit ist, Jahr- und Wochenmärkte abzuhalten, und seine Äcker mit einer kleinen Mauer zu beschliessen. <ref> '''Quelle:''' Zedler, Universallexikon (Leipzig u. Halle 1739)</ref>
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Ein Markt, [[Marktfleck]]  oder [[Marktfleck|Marktflecken]] , ist ein offener Ort, der zwar das Stadtrecht hat, doch aber nicht in Mauern eingeschlossen ist, aber über eigene Halsgerichtsbarkeit, Stock und Galgen verfügt. Dazu im Besitz der Gerechtigkeit ist, Jahr- und Wochenmärkte abzuhalten, und seine Äcker mit einer kleinen Mauer zu beschliessen. <ref> '''Quelle:''' Zedler, Universallexikon (Leipzig u. Halle 1739)</ref>
 
   
 
   
 
===Mittelalterliche Varianten===
 
===Mittelalterliche Varianten===

Version vom 20. Februar 2018, 11:28 Uhr

Bedeutung

Ein Markt, Marktfleck oder Marktflecken , ist ein offener Ort, der zwar das Stadtrecht hat, doch aber nicht in Mauern eingeschlossen ist, aber über eigene Halsgerichtsbarkeit, Stock und Galgen verfügt. Dazu im Besitz der Gerechtigkeit ist, Jahr- und Wochenmärkte abzuhalten, und seine Äcker mit einer kleinen Mauer zu beschliessen. [1]

Mittelalterliche Varianten

  • Civitas (lat.) = Stadt, zeitlich jeweils auf bestimmte Rechte beschränkt
  • oppidum = wicbelde oder freyheit ? Siedlung mit Marktrecht, jedoch ohne volles Stadtrecht, teilweise im Übergang zur Stadt im Rechtssinn. [2]

Fußnoten

  1. Quelle: Zedler, Universallexikon (Leipzig u. Halle 1739)
  2. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm