Schleswig-Holstein

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Flagge von Schleswig-Holstein


Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Schleswig-Holstein

Lokalisierung des Bundeslandes Schleswig-Holstein innerhalb von Bundesrepublik Deutschland

Einleitung

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt und größte Stadt des Landes ist die Großstadt Kiel.

Wappen

Wappen Land SchleswigHolstein.svg

  • Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt.
  • Unter dem Titel Dreifarb, Löwen, Nesselblatt - Schleswig-Holsteinische Flaggen vom Mittelalter bis in die Gegenwart - findet sich in der Zeitschrift "Schleswig-Holstein" 10/2005, Seite 1-3, ein ausführlicher Artikel von Dr. Jan Schlürmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für schleswig-holsteinische Landesgeschichte der Universität Kiel.

Landesfarben

Seit dem Sängerfest in Schleswig, im Jahre 1844, sind die Landesfarben blau, weiß und rot.

Allgemeine Information

Schleswig-Holstein ist das nördlichste deutsche Bundesland. Es ist im Osten und Westen von der Ostsee bzw. der Nordsee eingegrenzt. Nach Norden hin grenzt Schleswig-Holstein an Dänemark, im Süden an die Bundesländer Hamburg , Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Das Land ging aus den Herzogtümern Schleswig und Holstein bzw. aus der späteren preußischen Provinz Schleswig-Holstein (1867-1945) hervor.

Politische Einteilung

Karte Land SchleswigHolstein.png

Schleswig-Holstein ist in 11 Kreise und 4 kreisfreie Städte eingeteilt:

Wappen des Bundeslandes Schleswig-Holstein Kreise und kreisfreie Städte im Bundesland Schleswig-Holstein

Kreise: Dithmarschen | Herzogtum Lauenburg | Nordfriesland | Ostholstein | Pinneberg | Plön | Rendsburg-Eckernförde | Schleswig-Flensburg | Segeberg | Steinburg | Stormarn
Kreisfreie Städte: Flensburg | Kiel | Lübeck | Neumünster


Kirchliche Einteilung

Evangelische Kirche

Aus der preußischen Wochenzeitung Provinzial-Correspondenz:

Die Stellung der evangelischen Kirche in den neuen Landestheilen
hat seit der Vereinigung derselben mit der preußischen Monarchie die Fürsorge des Kirchenregiments ernst beschäftigt.
[...]
Die Verhältnisse sind in den einzelnen Ländern sehr verschieden.
[...]
In den Herzogthümern Schleswig und Holstein ist, mit Ausnahme von zwei reformirten Gemeinden in Altona und Friedrichsstadt, die gesammte evangelische Bevölkerung lutherisch. Eigene Kirchenbehörden haben auch hier nicht bestanden, jedoch waren den General-Superintendenten in Altona und Schleswig und den Pröbsten (Superintendenten) einzelne kirchenregimentliche Befugnisse überwiesen.
[...]
Für Nassau und Schleswig-Holstein aber sind so eben eigene Konsistorien in Wiesbaden und Kiel verordnet worden, um die weitere Entwickelung der dortigen evangelischen Kirche, unter Erhaltung des bestimmten Bekenntnißstandes und der gottesdienstlichen Ordnungen derselben, durch Einführung synodaler Einrichtungen anzubahnen.

(aus: No. 43. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 23. Oktober 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)

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