AVB 1876-04-24

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1876 Verordnung Nr. 24 Armee-Verordnungs-Blatt 1876/04

Signatur

No.187.1.A.1

Datum

16.01.1876

Titel

Benennung der Bataillone und Kompagnien des Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 15

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich im Verfolg Meiner Ordre vom 17. Juni 1871:

1) Die Bataillone des Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 15 erhalten an Stelle ihrer bisherigen Benennung "Hannoversches Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 10" und "Hessisches Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 11" nunmehr die Bezeichnung: "1. (Hannoversches) Bataillon". "2. (Hessisches) Bataillon".
2) Die Kompagnien desselben Regiments werden von 1 bis 8 nummeriert.

Das Kriegsministerium hat das weitere zu veranlassen.

Berlin, den 6. Januar 1876
Wilhelm.
v. Kameke

An das Kriegsministerium

Berlin, den 16.01.1876
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß sämtliche Offiziere und Mannschaften des bezeichneten Regiments nunmehr die Nummer 15 (an Stelle der bisherigen Nummern 10 und 11) zu führen haben.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke

No.187.1.A.1