Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/E-Book

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
Autor(en):Heinrich Schubert
Titel:Geschichte der Bolkoburg bei Bolkenhain
Untertitel:Nach archivalischen Quellen bearbeitet
Verlag:Georg Brieger
Ort:Schweidnitz
Jahr:(1895)
Umfang: 47 Seiten
Sonstiges:2. Auflage
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Geschichte

der

Bolkoburg bei Bolkenhain.


Nach archivalischen Quellen bearbeitet von

Heinrich Schubert

Lehrer an der Augustaschule in Breslau.





2. Auflage.


Schweidnitz.

Verlag von Georg Brieger.

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Vorwort.

Seitdem die Stadt Bolkenhain in das schlesische Eisenbahnnetz hineingezogen worden ist, hat sich mit der Zahl ihrer Besucher auch das Interesse an der Geschichte der unmittelbar über ihr gelegenen, höchst romantischen Bolkoburg wesentlich gesteigert. Dem geschichtlichen Bedürfnisse können hier jedoch weder die veralteten und zum Teil mit Hosemannschen Fabeln vermischten „Bolkenhainschen Denkwürdigkeiten von B. G. Steige, Hirschberg 1795“ und die „Vaterländischen Bilder von K. A. Müller, 2. Aufl., Glogau 1844“ genügen, noch viel weniger aber die „Chronik von Bolkenhain von Dr. Teichmann“ und zwei neuere, wesentlich nur auf Steigescher Grundlage beruhende literarische Erzeugnisse, von denen das eine der Geschichte der Bolkoburg 12 und das andere 9 Seiten in kleinstem Oktav widmet.

Aus diesem Grunde übergebe ich hiermit eine nach archivalischen Quellen bearbeitete „Geschichte der Bolkoburg“ der Öffentlichkeit. Indem ich bemerke, daß das Material dazu fast ausschließlich dem Königl. Staatsarchive zu Breslau und den Veröffentlichungen des „Vereins für Geschichte und Altertum Schlesiens“ entnommen ist, erfülle ich gleichzeitig die angenehme Pflicht, Herrn Archivrat Dr. Pfotenhauer für die mir jederzeit freundlichst erwiesene Unterstützung meinen ergebensten Dank öffentlich auszusprechen.

Möge das Schriftchen viele Freunde finden und den Besuchern der ehrwürdigen Bolkoburg ein getreuer Ratgeber und Führer durch die wechselvollen Zeiten derselben werden!

Breslau, den 1. April 1895.

Heinrich Schubert.

Inhaltsverzeichnis.

  Seite

1. Die Bolkoburg zur Zeit der Bolkonen. Bis 1392

5

2. Die Bolkoburg wird Pfandbesitz

7

3. Die Bolkoburg in den Händen der Familie von Salza. Von 1532 bis 1570

16

4. Die Bolkoburg wird erbliches Eigentum

22

5. Die Bolkoburg im Besitze der Familie von Zedlitz. Von 1598 bis 1703

26

6. Erbstreitigkeiten um die Bolkoburg und ihr Übergang an das Stift Grüssau im Jahre 1703

32

7. Die Bolkoburg im Besitze des preußischen Staates. Seit 1810

45
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1. Die Bolkoburg zur Zeit der Bolkonen.

Bis 1392.

In dem am Nordabhange des Riesengebirges sich hinziehenden gürtelförmigen Gebirgslande, das in nördlicher Richtung allmählich zur Ebene übergeht, befindet sich fast in der Mitte des Kreises Bolkenhain ein anmutiger Talkessel, aus dem sich inselartig ein von NO nach SW gerichteter Bergrücken erhebt. Am Ostabhange desselben liegt die Bergstadt Bolkenhain, die im Jahre 1276 zum erstenmal urkundlich erwähnt wird und damals Hain hieß. Die Westseite jenes Bergrückens fällt steil zum Tale der Wütenden Neisse ab, und auf seiner Höhe liegt die ausgedehnte Ruine der Bolkoburg, die einst die Zitadelle der Stadt war und mit ihrem etwa 50 m hohen Bergfried, „Hungerturm“ genannt, eine der interessantesten Ruinen Schlesiens ist.

Ihr Vorhandensein wird 1277 urkundlich bezeugt; denn Herzog Boleslav II. († 1278) urkundet im genannten Jahre in „Hain casro nostro“. Wie aber diese Burg zu jener Zeit beschaffen war, darüber fehlen natürlich alle Nachrichten. War auch der Bergfried als Kern der ganzen Feste aus Stein erbaut, so wurden doch die Nebengebäude zunächst unstreitig aus dem Holze, das die nahen Waldungen lieferten, aufgeführt. Selbst die umgebenden Mauern waren anfänglich wohl nur aus diesem Material hergestellt, bis allmählich Bauten aus dem Gestein des Berges, einem stark mit Quarzadern durchsetztem Schiefer, die Holzbauten verdrängten.

Der Bau, dessen Reste wir heute noch schauen, ist ursprünglich wahrscheinlich von dem Herzoge Bolko I. († 1301) gegen das Ende des 13. Jahrhunderts errichtet worden, und Stadt und Burg haben dann nach ihm den Namen erhalten. Spätere Besitzer der Burg, namentlich die aus dem Geschlecht von Salza und Matthias von Logau, haben mit Benutzung von älteren Grundmauern wesentliche Umbauten vorgenommen, weshalb Lutsch die Erbauungszeit unserer Burg in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts verlegt.

Die älteren geschichtlichen Nachrichten über die Bolkoburg, die Steige in seinen „Bolkenhainschen Denkwürdigkeiten“ gibt, die Müller in den „Burgen Schlesiens“ wiederholt, und

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die bis in die neueste Zeit vertrauensselig nachgeschrieben wurden, sind höchst unglaubwürdig. Die verschiedenen Glieder einer Familie Reichenbach, die bei allen diesen Autoren als Burggrafen der Bolkoburg aufgezählt werden, sind nichts als plumpe Erfindungen des bekannten Lügenschmiedes Abraham Hosemann, der verschiedene Städte Schlesiens, darunter auch Bolkenhain, für gutes Honorar mit seinen Lügenchroniken begabt hat, aber schon von seinem Zeitgenossen Henel von Hennenfeld († 1656) erkannt und kurzweg der verlogenste aller Zweifüßler genannt worden ist.

Auf sicherem historischen Untergrunde zur Geschichte der Bolkoburg bewegen wir uns erst vom Jahre 1353 ab, zu welcher Zeit Bolko II. Herr der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer war. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, adoptierte er die Tochter seines ums Jahr 1343 verstorbenen Bruders Heinrich, namens Anna, und setzte sie zur Erbin seiner Fürstentümer ein. Um in den Besitz dieses Gebietes zu gelangen, warb der böhmische König Karl IV., der zum zweitenmal Witwer geworden war, um Annas Hand, und nachdem die Vermählung beider am 27. Mai 1353 stattgefunden hatte, verschrieb Bolko II. am 3. Juli seiner Nichte Anna und damit zugleich ihrem Gemahl Karl IV. die beiden Fürstentümer unter der Bedingung, daß er selbst bis zu seinem Tode im Besitze derselben bleiben, auch seine Gemahlin Agnes auf Lebenszeit die unbeschränkte Regierung derselben behalten sollte. In dieser Verschreibung kommt nun auch die Stadt Bolkenhain vor, wenngleich der dazu gehörigen Burg nicht ausdrücklich Erwähnung getan wird.

Am 14. April 1364 aber schloß König Karl IV. einen Erbvertrag mit seinem Eidam, dem Markgrafen Otto von Brandenburg, und in der darüber ausgestellten Urkunde wird ausdrücklich „Hayn hus und stat“, d. i. die Stadt Bolkenhain mit der Burg, genannt. Die Herzöge übergaben ihre Landesburgen Burgverwaltern oder Burggrafen mit der Verpflichtung, die Burgen nebst dem dazu gehörigen Gebiete zu beaufsichtigen und in verteidigungsfähigem Zustande zu erhalten, die Justizpflege auszuüben und die Steuern einzuziehen. So hatte Bolko II. die Bolkoburg dem Burggrafen Hans von Logau übergeben, den wir in einer Urkunde vom 11. Oktober 1369 erwähnt finden, worin Karl IV. nach dem 1368 erfolgten Tode Bolko II. der Herzogin-Witwe Agnes den Besitz der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer als Leibgedinge bestätigt und die Mannen und Städte derselben ihrer Freiheiten versichert.

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Wann dieser Hans von Logau in den Besitz des Burglehns Bolkenhain gelangt ist, ist urkundlich nicht mehr nachzuweisen, wohl aber, wann er es abgegeben hat; denn am Aschtage (19. Februar) 1371 bekennt und bestätigt die Herzogin Agnes, daß „er das Burglehen auf dem Hause zum Hain, wie er es von Herzog Bolko, ihrem Gemahl, zu dessen Lebzeiten erhalten“, mit allen Zugehörungen an Gotsche Schoff verkauft hat. Zeugen: Nickel Bolz, Friedrich von dem Pechwinkel, Reinisch Schoff, Gunzel von der Swine (Schweinhaus), Nickel von dem Zeisberge, Wenzel von Niebelschütz und Peter von Niebelschütz, Landschreiber.

Dieser neue Besitzer des Burglehns war Gotsche Schoff, der jüngere, Herr der Burg und Herrschaft Kynast, der etwa 1346 geboren war und 1420 starb und bei der Herzogin Agnes in großer Gunst stand. Da er seinen Wohnsitz auf dem Kynast behielt, setzte er auf der Bolkoburg einen Burghauptmann, den vorher erwähnten Gunzel (Kunze) von Schweinhaus, ein, der jedoch noch in demselben Jahre bei einem Ritterspiel in Prag ums Leben gekommen sein soll.

Wie lange Gotsche Schoff die Bolkoburg besessen hat, läßt sich ebenfalls nicht genau ermitteln; wahrscheinlich trat nach dem am 2. Februar 1392 erfolgten Tode der Herzogin Agnes, durch welchen König Wenzel, der Sohn Karl IV., unumschränkter Herr der Fürstentümer Schweidnitz und Jauer wurde, ein Besitzwechsel ein.


2. Die Bolkoburg wird Pfandbesitz.

Nachdem die Bolkoburg unmittelbar an die böhmische Krone gefallen war, änderten sich die Verhältnisse gewaltig. Zunächst wurde die bestehende Einrichtung der Burggrafschaften aufgehoben, da die von den böhmischen Königen ernannten Landeshauptleute die Obliegenheiten der früheren Burggrafen übernahmen. Gleichzeitig nahm aber auch das Verhältnis der Burglehnsinhaber zu den böhmischen Königen insofern einen ganz neuen Charakter an, als die Burg mit ihrem Gebiete nunmehr den Besitzern pfandweise gegen Erlegung einer bestimmten Pfandsumme, Pfandschilling genannt, auf bestimmte Zeit überlassen wurde. Bei Wiedereinlösung oder anderweitiger Vergebung des Burglehns wurde die Pfandsumme zurückgezahlt. Daß nunmehr böhmische Edelleute als Burginhaber an die Stelle der schlesischen traten, ist selbstverständlich.

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Im Jahre 1399 war Benesch (Benedikt von Donyn Pfandinhaber unserer Burg und kaufte Montag nach Georgi 28. April) von seinem Bruder Stephan den Wald, Ruhbank genannt. 1407 feria IV. nach Aegidii (7. September) ließ er seiner Ehefrau Katharina 600 Mark Prager Groschen auf die Burg zu Bolkenhain nebst Zugehörungen auf und dazu namentlich den Schleushof in der Stadt und die Senfmühle. Zeugen: Janko von Chotiemicz, Landeshauptmann, Nickel von Reibnitz, Gunzel von Swin und Sigmund Pogarell. 1408 feria VI. post Assumpt. Mariae (17. August) verkaufte derselbe Donyn an Heinrich Czirnaw (Tschirnau) 10 Mark Zins für 100 Mark Prager Groschen (d. h. er lieh sich 100 Mark Prager Groschen für 10 Mark Zinsen, also zu 10 Prozent) auf alles, was er zu Bolkenhain besaß, wozu seine Ehefrau Katharina ihre Zustimmung gab.

Im Jahre 1412 starb Benesch von Donyn, und von seiner hinterlassenen Witwe erwarb in demselben Jahre Janko von Chotiemicz, Landeshauptmann zu Breslau und Schweidnitz, das königliche Haus und die Stadt Bolkenhain mit allen Zugehörungen und dem Landgeschoß, ausgenommen den Wald, Ruhbank genannt, für 1100 Schock Groschen Prager Münze. „Will er den Wald Ruhbank noch an sich lösen, so soll dies mit 500 Schock Groschen Prager Münze geschehen.“ Der König Wenzel bestätigt diesen Verkauf am Freitage vor dem Pfingstfeste (20. Mai) 1412 und behält sich das Recht vor, alles für 1600 Schock Groschen Prager Münze wieder einzulösen.

Schon nach fünf Jahren ging das Burglehn wieder in andere Hände über; denn 1417 an St. Georgi Tag (23. April) bekennt Sigmund von Pogarell, Hauptmann der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer, daß Janko von Chotiemicz auf Fürstenstein ihm und seinen Erben Haus und Stadt Bolkenhain mit allen Zugehörungen verkauft hat. Nach königlicher Bestimmung soll der ganze Besitz nach Sigmunds Tode an seinen Sohn Prizlaw, und wenn dieser ohne Leibeserben stürbe, an dessen Bruder fallen.

Von den nun folgenden, für ganz Schlesien verderblich gewordenen Hussitenkriegen wurden ohne Zweifel auch die Stadt und Burg Bolkenhain berührt. Wenn aber Steige in seinen „Bolkenhainschen Denkwürdigkeiten“ auf Seite 72 und 73 meldet, die Husitten hätten 1428 die Burg eingenommen und die Stadt gründlich ausgebrannt, so liegt hier eine Verwechselung mit den Ereignissen aus dem Jahre 1444 vor, die weiter unten erwähnt werden sollen. Richtig ist nur, daß 1430 nach Johannis die Hussiten infolge eines mit ihnen geschlossenen Waffenstillstandes

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aus Schlesien nach Böhmen abzogen, wobei ein Heerhaufe über Bolkenhain und Landeshut zurückging.

Eine zweifelhafte Berühmtheit sollte aber die Burg Bolkenhain im Jahre 1441 erlangen. Der damalige, schon 1439 genannte Pfandesinhaber derselben war Hain (Heinrich) von Tschirn, der nebst seinem Bruder Opitz auf dem Schlosse Auras und anderen berüchtigten Fehdern während der königslosen Zeit sein Wesen im Lande trieb. Im Jahre 1432 war er Herr der Burg Nimmersatt bei Bolkenhain, wo er auf Rechnung der Hussiten, für deren Bundesgenossen er sich ausgab, ein lustiges Ritterleben führte. Als die Schweidnitzer ihm aber das Handwerk legten und seine Burg Nimmersatt brachen, flüchtete er nach seiner Burg Falkenstein bei Fischbach, ging darauf zu den Hussiten nach Nimptsch und nahm zwei Jahre lang an ihren Raubzügen teil, brachte aber 1434 die Befehlshaber derselben auf dem Falkenstein durch Verrat in die Hände der Schlesier. Die von ihm und seinem Bruder Opitz auf dem Rummelsberge bei Strehlen erbaute Burg, zu deren Erbauung sie am 29. November 1439 durch die Herzogin Elisabeth von Liegnitz und Brieg die Erlaubnis erhalten hatten, wurde bald ein so arges Raubnest, daß sie 1443 zerstört werden mußte.

Dieser Landschädiger erster Ordnung erhielt im Jahre 1441 auf der Burg Bolkenhain einen geistlichen Gast, der seinem Gastfreunde durchaus ebenbürtig war, den berüchtigten Breslauer Dompropst Nikolaus Gramis. Diesem war 1436 vom Konzil zu Basel die Einsammlung von Ablaßgeldern in den Bistümern Breslau und Lebus übertragen worden, welches Auftrages er sich auch in den Jahren 1437—1439 entledigte. Da er aber von den gesammelten Geldern viel für sich und andere verbraucht hatte, zögerte er mit der Rechnungslegung, und als der damalige Bischof Konrad die Herausgabe des Geldes beanspruchte, verweigerte er dieselbe. Nachdem er zu wiederholten Malen eingesperrt worden war, entfloh er am 5. September 1441 aus dem Gefängnis und begab sich zunächst zu Opitz von Tschirn auf Auras, Ende desselben Monats aber zu Hain von Tschirn auf Bolkenhain. Im Dezember unternahmen nun beide Raubzüge gegen die dem Bischof und dem Domkapitel gehörigen Dörfer, was das ganze Jahr 1442 hindurch fortgesetzt wurde. Der vom Bischof gegen Gramis und die mit ihm verbündeten Schädiger des Kirchenlandes angestrengte Prozeß endete damit, daß sie Ende November 1442 exkommuniziert und die Ortschaften, in denen sie sich aufhielten, mit dem Interdikt belegt wurden. Auch mit weltlichen Waffen begann nun der Bischof gegen seine Feinde vorzugehen. Diese verschafften

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sich infolgedessen Bundesgenossen aus Schlesien und Böhmen, so daß im März 1443 in Bolkenhain ein große Macht vereinigt war. Mit Jan von Ebersbach, Johann Kolda von Nachod u. a. zog Hain von Tschirn schleunigst in die Gegend von Liegnitz, „wo sie großen Schaden gethan und viel Vieh aus dem Lande getrieben haben“. Doch kam es im April auf dem Pfarrhofe zu Schweidnitz zu einem Ausgleiche zwischen beiden Parteien. Am 8. Juni 1444 wurde Gramis, der sich noch immer bei den Gebrüdern Tschirn aufhielt, durch das Konzil exkommuniziert und seiner Würden verlustig erklärt. Er ging 1445 nach Breslau, wo er um 1450 gestorben zu sein scheint.

Im eben genannten Jahre 1444 erlebte aber die Stadt Bolkenhain ein trauriges Geschick. Böhmische Söldner des Johann von Ebersbach, der plötzlich ein Feind Hains von Tschirn geworden war, zogen in der Nacht vom 19. zum 20. August vor die Stadt, nahmen sie am 20. in aller Frühe ein, plünderten sie und zündeten sie an. Ein Entfliehen der Einwohner auf die sichere Burg war nicht mehr möglich, da die Feinde ganz nahe an derselben auf Leitern über die Stadtmauern stiegen, „und wer auf das Haus (= Burg) wollte, den erschlugen sie am Wege“. Die Räuber erhielten aber die gerechte Strafe. Auf dem Rückzuge wurden sie von den Truppen des Bundes, den 1444 schlesische Fürsten und Städte zur Herbeiführung eines gesicherten Zustandes im Lande geschlossen hatten, und dessen Mitglied auch Hain von Tschirn geworden war, in der Gegend von Landeshut überfallen. Sie flohen und ließen einen Teil der Beute, sowie viele Gefangene zurück.

Noch 1457 finden wir Hain von Tschirn, der 1445 Unterhauptmann der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer geworden war, auf der Bolkoburg; denn Mittwoch nach Invocavit (9. 3.) desselben Jahres verkauft er auf derselben das Vorwerk, Nekusch genannt, an Nickel Tunkel und dessen Erben. 1459, Sonnabend nach Margarete (14. Juli) stellt Hain von Tschirn seinen letzten Fehdebrief auf der Bolkoburg aus; 1462 aber ist Wanko von Warnsdorf Pfandinhaber derselben; denn Dienstag vor Matthiae des heil. Zwölfboten (23. Febr.) d. J. kauft er das eben erwähnte Vorwerk Nekusch bei Bolkenhain.

Von den nun folgenden Kämpfen der Schlesier mit Georg Podiebrad sollte auch unsere Burg bald berührt werden. Im Sommer 1463 nahm dieser König sie ein, vertrieb daraus den bisherigen Besitzer Wanko von Warnsdorf und setzte Hans von Tschirn, einen ihm unbedingt ergebenen

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Anhänger, auf derselben ein, der jedoch von hier aus mit gleichgesinnten Genossen den Straßenraub im großen Stile trieb. Mußten sich doch 1466 die Schweidnitzer über die Schlösser Fürstenstein, Bolkenhain, Lähnhaus usw., darauf Podiebrad die Seinen hatte, beklagen und dabei namentlich hervorheben, wie sie im Handel geschädigt würden und fast verderben müßten.

Da galt es nun, die wohlgeschützte Bolkoburg einzunehmen, was auch der vom Bischof Rudolf von Breslau, dem größten Gegner Podiebrads, eingesetzte Landeshauptmann der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer, Ulrich von Hasenburg, schleunigst ins Werk setzte.

Nachdem er schon am Sonnabend vor Jubilate (7. Mai) 1468 die Breslauer um Hilfe gebeten hatte, umgab er Montag darauf (9. Mai) die Stadt Bolkenhain mit der Ritterschaft und den Mannen der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer. Da er aber Nachricht erhielt, daß die Böhmen anrückten, „um ihn abzudrängen und Bolkenhain zu retten,“ bat er „gar ylende vor Polkenhain in der 20. Stunde am Dienstag nach Sophie“ (17. Mai) den Bischof Rudolf, er möge die Breslauer Ratmannen zur Hilfeleistung ermahnen, worauf ihm diese am 19. über 100 kräftige und gut ausgerüstete Fußsoldaten mit einigen Reitern und 12 Wagen schickten. Infolgedessen sagte Ulrich von Hasenburg mit der Ritterschaft, den Mannen und allen Städten der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer auf Befehl des Bischofs Rudolf am Dienstag vor Pfingsten (31. Mai) dem Könige Georg Podiebrad „gänzlich ab und wollten seine Feinde sein“.

Am 15. Juni war zwar ein böhmisches Entsatzheer in Stärke von 3000 Mann bis Trautenau vorgedrungen; die Belagerungstruppen aber zogen ihm schnell entgegen und schlugen es am 16. in die Flucht. Nun nahm auch die Belagerung der Stadt Bolkenhain ernsteren Fortgang, und in wenigen Tagen ward sie genommen. Aber auf der Burg wehrte man sich tapfer, so daß die große Büchse aus Schweidnitz und ein Mörser aus Breslau aufgefahren werden mußten. Da es aber den Schweidnitzern an Pulver und Steinen zu ihrer großen Büchse fehlte, mußten die Breslauer dies alles liefern; auch sonst zeigten die Schweidnitzer, die nach Eschenloers Zeugnis noch immer Podiebrads geheime Freunde waren, so wenig Ernst, daß die Breslauer Söldner das meiste tun mußten. Endlich am achten Tage nach dem heil. Leichnamstage (23. Juni) 1468 ergab sich das arg zerschossene Schloß, und die Besatzung erhielt freien Abzug; nur Hans von Tschirn, der fünf Jahre lang sein räuberisches

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Handwerk getrieben hatte, wurde gefangen genommen und am Leben gestraft.

Die Breslauer überließen die Burg Bolkenhain dem Landeshauptmann Ulrich von Hasenburg, der sie im folgenden Jahre 1469 dominica ante Donati episcopi (6. August) für 1700 gute ungarische Gulden und 300 gute ungarische Gulden Baugeld, wie Wanko von Warnsdorf sie besessen, an Ernst Zedlitz unter der Bedingung abtrat, daß sie der König Matthias jederzeit für 2000 gute ung. Gulden wieder einlösen könne. Zeugen der in Schweidnitz ausgestellten Urkunde sind: Ernst Schoff, Johann Haschke, Niclas Rencker und Christoph Schoff, Kanzler.

Wenige Tage darauf, feria IV. ante festum Bartholomaei apost. (17. August) ließ dieser neue Burgherr das Schloß Bolkenhain mit allen Zugehörigen seiner Ehefrau Margarete zu seinem Leibgedinge auf, und 1470 am Sonntage Reminiscere (18. März) verkaufte er die Hälfte der Burg und aller Zugehörungen an Christoph Schoff vom Kynast und dessen ungesonderte Brüder, wozu seine Ehefrau Margarete wegen ihres Leibgedinges die Zustimmung erteilte.

Unter Ernst Zedlitz, der ebenfalls vom Stegreif lebte, erneuerte sich der alte unsichere Zustand; sämtliche Burgherren der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer werden von dem Zeitgenossen Eschenloer als Wegelagerer und Räuber bezeichnet. Namentlich hatten die Breslauer Kaufleute 1470 von ihnen zu leiden. „Sie erfuhren, daß ihre geraubten Güter auf Bolkenhain, Lähnhaus, Nimmersatt und den Kynast kamen, und die Breslauer durften sie es nicht zeihen“. Am 11. November 1470 mußten sogar viele mit Gütern beladene Wagen, die den Breslauer Elisabethmarkt besuchten, mit Bedeckung von Lüben aus nach Breslau gebracht werden; denn die Schloßherren von Lähn, Bolkenhain und Kynast hielten sich mit ihren Gesellen in großer Anzahl versteckt und wollten sie wegnehmen.

Nachdem Georg Podiebrad 1471 gestorben war, geriet sein Gegner Matthias mit Wladyslaw von Polen um den Besitz Schlesiens in einen Kampf. Als aber dieser 1474 für Matthias siegreich geendet hatte, konnte sich der neue König der Verbesserung der Landeszustände widmen. Vom 18. Januar bis 2. Februar 1475 ordnete er die Verhältnisse der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer, und in dieser Zeit löste er auch die ja nur pfandweise an ihre Inhaber vergebene Bolkoburg wieder ein, um sie gleich darauf dem ungarischen Magnaten Stephan

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von Zapolya zu übergeben, der 1475 durch ihn als Statthalter über ganz Schlesien unter dem Titel eines Oberlandeshauptmanns eingesetzt worden war und zugleich von 1475—1481 die Stelle eines Landeshauptmanns der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer bekleidete. 1476 wird er ausdrücklich als Pfandesherr unserer Burg genannt, auf der er den Hauptmann Hans von Zolcz (Sawlz) eingesetzt hatte.

Als aber der König Matthias 1475 eines Krieges wegen nach Österreich ziehen mußte, ließ er in Schlesien seinen allgewaltigen Diener und Günstling Georg von Stein zurück, der 1483 die Burg Bolkenhain von neuem stark befestigte und mit ungarischem Kriegsvolke besetzte, um sich und die von den Schlesiern eingetriebenen und hier angesammelten Steuern in Sicherheit zu wissen. Zur besseren Ausrüstung der Burg liehen die Breslauer Ratsherren – wahrscheinlich nicht ganz freiwillig – 1484 dem Pfandinhaber Stephan von Zapolya überdies 10 Hakenbüchsen, 2 Ladeeisen, einen Korb Glätte und drei Stein Pulver.

Nicht lange darauf machte sich Georg von Stein selbst zum Pfandinhaber unserer Burg; 1489 wird er ausdrücklich als solcher urkundlich erwähnt, ebenso sein Burghauptmann Paul Rechenstein, der schon 1486 vorkommt. Als aber der Ungarkönig Matthias am 6. April 1490 gestorben war, floh der allen Schlesiern verhaßte Stein, um ihrer Rache zu entgehen, nach der Lausitz und von dort nach der Mark, wo er 1497 starb. Die ungarischen Mannschaften aber, die lange Zeit keinen Sold erhalten hatten, machten sich nun selber bezahlt und geberdeten sich im Lande als Gebieter über alles ihnen zugängliche Eigentum. Eine der ersten Unternehmungen des nun zur Herrschaft in Schlesien gelangenden Böhmenkönigs Wladyslaw mußte daher auf die Entfernung dieses fremden Kriegsvolkes gerichtet sein. Noch im November 1490 wurde auf einem Fürstentage zu Breslau der neue Oberlandeshauptmann von Schlesien, der Herzog Kasimir von Teschen und Glogau, beauftragt, die Burgen Fürstenstein und Bolkenhain dem Könige zu erobern. Von den Städten und dem Landvolke unterstützt, begann dieser am 20. September 1491 mit ungefähr 600 Mann die Belagerung beider Burgen, doch anscheinend ohne sofortigen Erfolg. Erst nach fast einmonatiger Einschließung entschlossen sich die Befehlshaber dieser Festen, dieselben gegen ein Lösegeld von 300 Floren zu verlassen und in die Heimat zu ziehen.

Wladyslaw setzte nunmehr Johann von Hazinberg auf Lost, obersten Truchseß zu Böhmen, als Pfandinhaber der

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Bolkoburg ein, der sie jedoch schon 1494 an die Gebrüder Fabian und Hans Tschirnhaus für 3100 Schock böhmische Groschen abtrat, was der König am Dienstage nach St. Pauli Bekehrung (28. Januar) bestätigte. In dieser Bestätigung werden den Gebrüdern Tschirnhaus die oberen und niederen Gerichte in der Stadt Bolkenhain und auf den Dörfern Wolmsdorf, Lauterbach, Blumenau, Baumgarten, Halbendorf, Würgsdorf, Kunzendorf, Streckenbach, Waltersdorf, Hohendorf, Gießmannsdorf und Hohenhelmsdorf, sowie das Recht, in Bolkenhain Bürgermeister, Ratsleute und Schöppen einzusetzen, und die Kirchlehen zu Bolkenhain, Költschen (Kreis Reichenbach) und Groß-Rosen (Kreis Striegau) zugesprochen; sie erhielten ferner die Erlaubnis, 100 Schock böhmische Groschen auf das Schloß „und wo an Hornwerken not ist“, zu verbauen, welche Summe dem Pfandschilling zugeschlagen wurde, und endlich das Recht, Schloß und Stadt nebst allen Zugehörungen zu verkaufen, ausgenommen an fürstliche und geistliche Leute. Nur der König und seine Nachfolger sollten das Recht der Wiedereinlösung gegen eine Ablösungssumme von 3200 Schock böhm. Groschen besitzen. Eine zweite Bestätigung dieses Besitzes ist durch Wladyslaw zu Ofen am Abend Philippi und Jakobi (30. April) 1495 ausgestellt.

Die neuen Pfandesinhaber ließen sich die Regulierung und Vergrößerung ihres Besitzes recht angelegen sein. 1495 Donnerstag vor Vincula Petri (30. Juli) und 1496 am Sonntage Reminiscere (28. Februar) bestätigt König Wladyslaw zwei Tauschverträge zwischen dem Abte Johann von Grüssau und den Gebrüdern Tschirnhaus, betreffend Zinsen in einigen Dörfern des Weichbildes Bolkenhain. 1496 am Tage Luciae (13. Dezember) kaufte Fabian Tschirnhaus den Kretscham zu Klein-Waltersdorf unter dem Schlosse, und 1497 erbaute er eine Mühle neben dem Burglehn und kaufte einige Flecke Landes dazu, weshalb sich der König Sonnabend nach Prokopii (8. Juli) d. J. verpflichtet 700 ung. Gulden zur bisherigen Pfandsumme zuzuschlagen und im Falle der Ablösung zurückzuzahlen. Im Jahre 1500 aber starb Fabian Tschirnhaus und wurde in der Hedwigskirche zu Bolkenhain beigesetzt.

Nachdem Hans Tschirnhaus 1500 feria IV. ante Pentecoste (3. Juni) seiner Ehefrau Magdalena einen jährlichen Zins von 70 ung. Gulden auf dem Dorfe Baumgarten bei Bolkenhain gegen eine Ablösung von 700 ung. Gulden verkauft hatte, folgte er 1501 seinem Bruder Fabian im Tode, und das Burglehn Bolkenhain fiel nun an den dritten Bruder Michael

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Tschirnhaus, jedoch ohne die oberen und niederen Gerichte in der Stadt Bolkenhain und ohne das Recht, daselbst Bürgermeister und Ratmannen zu wählen. (Vergl. zum Jahre 1506.)

Dieser kaufte nun zwar 1501 feria III. ante festum S. Catharinae (20. November) von Frau Magdalena Tschirnhaus, der nachgelassenen Witwe seines Bruders Hans, alle „Gerade“, die sie im Dorfe Baumgarten hatte, desgleichen auch 1504 feria IV. ante Reminiscere (28. Februar) das Leibgedinge einer Frau Blanckner zu Baumgarten, ließ auch in demselben Jahre Sonntag vor Simonis et Judae (27. Oktober) seiner ersten Ehefrau Nysen (Agnes) einen jährlichen Zins von 20 ung. Gulden auf demselben Dorfe Baumgarten zu einem Leibgedinge auf, fing aber bald darauf an, einige zum Burglehn Bolkenhain gehörige Zinsen und Gerechtigkeiten zu veräußern.

Nachdem er sich 1506 Freitag nach St. Ulrich (10. Juli) einen derben Verweis des Königs Wladyslaw zugezogen, weil er sich angemaßt hatte, die Bewohner der Stadt Bolkenhain „wie Dorfleute zu behandeln“, den Rat zu kiesen und alle Gerichte abzuhalten, verkaufte er in demselben Jahre Mittwoch nach Nativit. Mariae (9. September) an Heinz Biller zu Rudelsdorf seine Geschösser an Getreide und Geld und die Obergerichte zu Würgsdorf und Halbendorf für 240 ung. Gulden und ebenso 1512 Donnerstag vor Fastnacht (19. Februar) alle Zinsen, Vorwerke und Kirchlehen zu Wolmsdorf an die Gebrüder Günzel, Borgmann und Hans Schweinichen auf dem Schweinhause.

In seinem Testament vom Tage Stephani Martyris (26. Dezember) 1517 bestimmte er, daß die Kinder seiner ersten Frau Agnes von Salza († 1507) das Schloß und die Stadt Bolkenhain mit allen Zugehörungen und Zinsen, namentlich die Dörfer Eisdorf (Kreis Striegau), Gießmannsdorf und Hohenhelmsdorf erhalten sollten, und zu ihrem Vormunde ernannte er Jakob von Salza, Dr. und Hauptmann des Fürstentums Glogau, später (seit dem 2. September 1520) Bischof zu Breslau. Seiner zweiten Frau Anna von Hohberg (Hochberg) und den aus dieser Ehe stammenden Kindern vermachte er das Dorf Baumgarten mit dem Kirchlehen daselbst und allen Zugehörungen; als Vormund der letzteren setzte er seinen Schwager Christoph von Hochberg auf Fürstenstein ein.

Dieses Testament muß später eine uns nicht erhaltene Abänderung erfahren haben; denn als Michael Tschirnhaus etwa um 1530 starb, fiel die Burg Bolkenhain an seine Witwe Anna und an Christoph von Hochberg als Vormund seiner Kinder. (Vergl. unten zum Jahre 1531.) Ja, der älteste

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der Söhne, Hans Tschirnhaus, trat Freitag vor Hedwig (14. Oktober) 1530 im Namen seiner Geschwister und Miterben das Schloß Bolkenhain an den Vormund ab.


3. Die Bolkoburg in den Händen der Familie von Salza.

1532 bis 1570.

Der Vormund Christoph von Hochberg schloß zwar Freitag vor Galli (13. Oktober) 1531 wegen des Pfandschillings Bolkenhain mit den Gebrüdern Reinsberger, auch Regensberger genannt, einen Kaufvertrag ab, nach welchem Stadt und Schloß Bolkenhain, „wie alles die Witwe des Michael Tschirnhaus seit dessen Tode und Christoph Hochberg als Vormund der Kinder besessen und gebraucht hat,“ für 3200 gute ung. Gulden an die Käufer fallen sollte; doch der König Ferdinand I., der diesen Kaufvertrag zu bestätigen hatte, trat, wie er in einem Schreiben d. d. Regensburg den 17. April 1532 meldet, „aus beweglichen Ursachen“ selbst in diesen Kauf. „Weil wir aber,“ so heißt es dort weiter, „jetziger Zeit mit vielen Ausgaben, auch der gemeinen Christenheit zu gut beladen und unser Gelegenheit diesmal nit ist, dermaßen Geld auszuzahlen, so haben wir aus solcher ehrhaften Notdurft uns mit dem hochwürdigem, unserm Fürsten, andächtigen und lieben getreuen Jakob (von Salza), Bischof zu Breslau, gnädiglich vertragen, also daß er solche 3200 Gulden von unsertwegen denjenigen, welchen es zusteht, geben und auszahlen soll.“ Dafür soll der Bischof Stadt und Schloß Bolkenhain mit allen Zugehörungen sein Lebenlang besitzen und genießen; nach seinem Tode aber soll der ganze Besitz wieder in weltliche Hände gelangen.

Da der Bischof verhindert war, zur Übernahme des Burglehns in eigener Person nach Bolkenhain zu kommen, so bevollmächtigte er am 2. Mai von Neisse aus M. Joachim Czires, Domherr zu Breslau und Pfarrer zu Neisse, Hans Gotsch zu Hertwigswalde (Kr. Jauer) und Vincenz Gärtner, Kanzler, Schloß, Stadt, Dörfer und Zubehör zu seinen Händen einzunehmen, Pfandpflicht und Eid zu empfangen, die Verwaltung zu ordnen und an seiner Stelle Quittung zu leisten. Dieser Vollmacht fügte er am 3. Mai noch eine besondere Instruktion mit einem Formulare für die abzunehmende Pfandpflicht bei, worauf die Bevollmächtigten am 6. Mai das Burglehn für den Bischof in Besitz nahmen. Katharina von Lichtenburg, Gemahlin des Hans Tschirnhaus, verzichtete auf ihr Recht und Leibgedinge

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auf Schloß und Stadt Bolkenhain, und sämtliche Tschirnhaussche Erben quittierten am 7. Mai über den Empfang der Pfandsumme. Der Bischof aber, der seinen Wohnsitz in Breslau oder Neisse behielt, setzte am 5. Juni Georg Schweinichen auf Kolbnitz als Burghauptmann zu Bolkenhain ein.

Da das Schloß sehr baufällig war, erhielt der Bischof vom Könige Ferdinand am 22. Februar 1534 die Erlaubnis, 500 ung. Gulden auf Bau und Besserung und 1000 Gulden zum Ankaufe von umliegenden Gütern zu verwenden. Infolgedessen ließ er 1534/35 die heute noch sichtbare, im inneren Hofe nördlich vom Bergfried gelegene Cisterne bauen und, nachdem ihm am 4. Mai 1539 abermals 500 Gulden Baugeld verschrieben worden waren, im Jahre 1539 große Bauten am Schlosse vornehmen. Dem Rate von Bolkenhain aber wurde vom Könige aufgegeben, über alle Ausgaben Register zu führen, die heute noch vorhanden sind.

Nachdem der Bischof 1536 am Tage Francisci (4. Oktober) zur Vergrößerung seines Besitzes durch seinen Burghauptmann von Lamprecht Thurst einen bei der Obermühle unter dem Schlosse gelegenen Garten hatte ankaufen lassen, der uns nun beständig unter dem Namen „Lamprecht“ begegnet, erhielt er am 23. März 1539 den königlichen Befehl, alle von früheren Pfandinhabern versetzten und verpfändeten Stücke wieder einzulösen und zum Burglehn zu bringen, wogegen er am 4. Mai d. J. die Zusicherung bekam, daß er, seine Nachkommen und Erben, oder wem er es sonst gönnen möchte, das Burglehn nach Ablauf der ersten 5 Jahre noch 20 Jahre innehaben sollen.

An der Ausführung jenes Auftrages verhinderte ihn der am 25. August 1539 im 58. Lebensjahre erfolgte Tod, und Erbe des Burglehns Bolkenhain wurde nun laut seines am 3. Februar 1539 errichteten Testaments sein Bruder Mathäus von Salza auf Linda in der Oberlausitz, der Hauptmann von Görlitz war. Schon 1540 ernannte dieser seinen ältesten Sohn Joachim von Salza zum Burghauptmann von Bolkenhain und als der Vater 1542 Montag nach Galli (23. Oktober) starb, folgte ihm der Sohn gemäß den Bestimmungen des bischöflichen Testaments, nach welchem das Burglehn immer an das älteste Glied der Familie Salza fallen sollte, im Besitze desselben.

So lange der Bischof Jakob Pfandesherr unserer Burg war, konnte, obwohl er der Reformation nicht unsympathisch gegenüber stand, in Bolkenhain an eine Einführung der Lehren Luthers nicht gedacht werden. Als aber der Pfandbesitz an seinen evangelisch gesinnten Neffen Joachim gelangt war, führte der Erzpriester Joachim Rüdiger in Übereinstimmung mit den

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Wünschen der Bolkenhainer Bürger am Feste Pauli Bekehrung (25. Januar) 1544 den evangelischen Gottesdienst öffentlich ein. Rüdiger starb 1547, und ihm folgte der von Joachim von Salza ins Amt berufene Christoph Brzisk (1547—1564).

Gleich seinem Oheim war Joachim von Salza beflissen, das Schloß in gutem Bauzustande zu erhalten, weshalb er den Meister Jakob den Walen berief, der namentlich am Turme und dem großen Saale viel baute. Die Baukosten betrugen nach Ausweis der noch vorhandenen Rechnungen 308 Mark 32 Groschen 3 Denare, die Mark zu 48 Weißgroschen und der Groschen zu 12 Denaren gerechnet, weshalb König Ferdinand dem neuen Pfandesherrn 600 ung. Gulden Baugeld bewilligte und zur Pfandsumme schlug. Da dieser aber auch in dem zum Burglehn gehörigen Vorwerk Guttenthal, auch Ruhbank genannt, zur Besserung der Wirtschaft einen Meierhof erbaute und eine Mehl- und Brettmühle anrichtete, so erhöhte der König für ihn und alle nachfolgenden Pfandesinhaber am 13. Dezember 1549 die Bausumme auf 1500 Taler.

Neben dieser notorischen Wirtschaftsverbesserung vernehmen wir leider auch Klagen über eine Verschlechterung derselben. Um neue Dörfer, wie z. B. Einsiedel, anzulegen, schlug Joachim von Salza ganze Wälder nieder, und um Äcker und Wiesen zu gewinnen, brannte er große Waldparzellen weg. Auch wird berichtet, daß er in den Jahren 1551 bis 1556 mehrere zum Pfandschilling gehörige Gärten verkauft hat.

Wegen geschehener Eingriffe in die ihm auf mehreren Dörfern zustehende Gerichtsbarkeit beschwerte er sich bei dem damaligen Landeshauptmann Matthias von Logau und Altendorf, dem älteren, weshalb dieser am 16. Juni 1554 den Herrschaften und Scholzen der Dorfschaften Wolmsdorf, Waltersdorf, Lauterbach, Streckenbach und Blumenau befahl, sich der zum Pfandschilling Bolkenhain gehörigen Ober- und Landgerichte gänzlich zu enthalten; vermeintliche Rechte zur Ausübung derselben möchten ihm am 29. Juni in Jauer vorgetragen werden.

Seiner Ehefrau Magdalena, geb. Reder, vermachte Joachim von Salza laut Testament vom Montage nach Corporis Christi (1. Juni) 1551 und vom Sonnabend vor dem Fastnacht-Sonntage (15. Februar) 1556 von den ihm bewilligten 1500 Talern Baugeldern (vergl. 1549) 1200 Taler und 300 Taler als Leibgedinge, den Garten, Lamprecht genannt, alle fahrende und unfahrende Gerade, Geschmeide von Gold und Silber etc. Außerdem erbaute er für sie ein Häuschen nahe bei dem Schlosse und erwarb einen Garten dazu.

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Im Jahre 1558 erklärte er sich wegen Alters und Leibesschwachheit dem Könige gegenüber bereit, das Burglehn gutwillig an seinen jüngeren Bruder Benno von Salza abzutreten, und bat, es diesem und seinen Erben auf 20 Jahre zu bewilligen, da ihr Vater Mathäus als Hauptmann zu Görlitz dem Könige 17 Jahre lang treue Dienste geleistat habe und in diesem Dienste gestorben sei. Deshalb ergeht am 10. Februar 1559 seitens der schlesischen Kammer an Joachim von Salza der vom 27. Januar datierte königliche Befehl, alle Urkunden und Zinsregister in originalibus binnen 14 Tagen auf der kaiserlichen Burg in Breslau vorzulegen.

Als er aber am 21. März 1559 das Zeitliche segnete, erhielt sein nächst älterer Bruder Hans von Salza das Burglehn mit der vom 8. Juli d. J. datierten königlichen Weisung, die Pfandschaft ohne Beschwerung der Untertanen innezuhalten und die Waldungen zu schonen. Mit der Befolgung der letzteren Vorschrift scheint er es aber nicht allzu genau genommen zu haben; denn schon am 23. März 1560 erhielt die Kammer den Befehl, Kommissarien abzuordnen, die Hans von Salza anweisen sollen, sich der Abholzung zu enthalten und das Burglehn in gutem Bauzustande zu erhalten. Als solche wurden auch am 3. Mai Hans Gotsch, Andreas Tschirnhaus, Joachim von Hochberg und Hans von Reibnitz ernannt; doch schon am 14. Mai d. J. starb Hans von Salza auf der Burg Bolkenhain, und ihm folgte im Pfandbesitze sein Vetter Opitz von Salza auf Schreibersdorf, dessen Pfandzeit aber nicht ein volles Jahr dauerte. Er verschied am 8. Mai 1561 und wurde in Bolkenhain begraben, wo sein Grabdenkmal — ein Ritter in Lebensgröße mit voller Rüstung — noch an der Kirchhofsmauer steht.

Das Burglehn kam nun in die Hände des nächsten ältesten Vetters, namens Hermann von Salza auf Lichtenau, der 1561 Dienstag nach Corporis Christi (10. Juni) auf der Burg Bolkenhain urkundlich bekennt, daß, nachdem er nach dem Tode seines Vetters Opitz das Haus Bolkenhain als der älteste gesippte Schwertmage (= Verwandter von männlicher Seite) eingenommen, solches Haus nach seinem tödlichen Abgange wiederum an den ältesten Schwertmagen fallen soll. Er sollte sich indes dieses Besitzes nicht lange erfreuen; denn schon am 4. September und noch einmal am 20. November 1561 wurde ihm der Pfandschilling durch den Erzherzog Ferdinand „an statt Kaiserl. Majestät“ für nächsten Georgitag (1562) aufgekündigt, „weil die letzten Inhaber demselben übel vorgestanden und zu Nachteil gehaust haben.“ Zwar wandte er sich nun mit der Bitte an den Kaiser, ihm das Burglehn noch länger lassen zu wollen;

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doch am 16. Dezember kam die Antwort zurück, daß es bei der kaiserlichen Entschließung verbleiben müsse. Infolgedessen mußte er am 23. April 1562 den Pfandschilling abtreten, der nun am 26. dem jüngsten Sohne des oben genannten Görlitzer Hauptmanns, Benno von Salza auf Rengersdorf und Oybin, Kammerrat im Königreich Böhmen, durch den Kammerpräsidenten Friedrich von Redern auf Lebenszeit und seinen Erben auf vier Jahre unablöslich übergeben wurde. Im Inventarium werden u. a. 19 Hakenbüchsen, l Zentner Pulver, 60 Kugeln und 8 Hellebarden als übergeben erwähnt.

Am 27. April bescheinigen mehrere Glieder der Familie von Salza, aus den Händen des Kammerpräsidenten die ihnen nach einer Bestimmung des Bischofs Jakob von Salza vom 13. August 1532 zuständige Pfandsumme von 4200 ung. Gulden empfangen zu haben, und gleichzeitig quittiert Hermann von Salza, „gewesener Pfandinhaber“, über den Empfang der verschriebenen Baugelder im Betrage von 1500 Talern. Zugleich verpflichtet sich dieser, die ihm noch auf 10 Tage überlassenen Zimmer der Burg rechtzeitig zu räumen, sowie in Monatsfrist seinen Hausrat und fahrende Habe von der Burg zu entfernen. Um aber seinem Ingrimme über den Verlust des Pfandbesitzes Luft zu machen, zertrümmerte er bei seinem Abzuge von der Burg mehrere Öfen und Fenster, weshalb die Kammer auf geschehene Meldung am 20. Mai 1562 zwei Kommissarien, Hans Reibnitz zu Girlachsdorf und Christoph Zedlitz, Affe genannt, auf Nimmersatt, ernannte, die sich nach Bolkenhain begeben, eine Besichtigung der Wälder, Vorwerke, Mühlen, Teiche etc. vornehmen, den Schaden an Öfen und Fenstern der Burg besichtigen und über alles berichten sollten. Schon am 18. Juni konnten dieselben melden, daß Hermann von Salza die Walder in hohem Grade verwüstet und aus dem „Siegelwalde“ allein 171 Stämme verkauft habe. Auf dem Schlosse Bolkenhain seien mehrere Öfen und Fensterscheiben zerschlagen; allein in der Stube, darin er gelegen, sei die Truhe zerstoßen, desgleichen an den Fenstern 8 Scheiben zertrümmert. Amtmann, Torhüter und Wächter könnten nicht angeben, wer den Schaden getan habe. Rinnen und Dächer des Schlosses seien schlecht, der Regen laufe ein und verursachte an den Zimmern großen Schaden.

Am 13. Juni 1562 befahl Kaiser Ferdinand der Kammer, ernstlich dafür zu sorgen, daß die dem Pfandschilling Bolkenhain entfremdeten Stücke bald wieder hinzukommen, und am 14. September d. J. bekennt er, daß der ganze Pfandbesitz Benno von Salza auf Lebenszeit und nach dessen Tode

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seinen Erben noch sieben Jahre unablöslich für 4200 ung. Gulden = 6533 Taler 12 Gr. und 2500 Taler Baugeld, zusammen 9033 Taler 12 Groschen verschrieben ist.

Der Befehl, die dem Burglehn entfremdeten Stücke wieder einzulösen, wird zwar in den Jahren 1563 bis 1565 zu verschiedenen Malen wiederholt, zu einer Ausführung desselben kommt es aber nicht. Interessanter als diese Streitigkeiten über vermeintliche Rechte ist offenbar folgender Beitrag zur Baugeschichte der Burg.

Da auf ihr, obgleich 1534/35 eine Zisterne erbaut worden war, großer Wassermangel herrschte, wurden 1562 Anstalten getroffen, Wasser aus einer Quelle in Würgsdorf ins Schloß zu leiten. Nachdem Benno von Salza auf den schlechten Bauzustand des Schlosses sowohl, als auch der Nebengebäude aufmerksam gemacht hatte, befahl der Kaiser unterm 16. Dezember 1564 der Kammer, am 22. Jan. 1565 einen Rat und zwei Werkmeister abzuordnen, damit eine Besichtigung des Schlosses, der Mühlen und des Meierhofes vorgenommen werde, um zu erkennen, welche Bauten unumgänglich notwendig seien; auch ein Überschlag der Kosten sei zu machen.

Nachdem dies geschehen, bat Benno von Salza im Mai 1565 den Kaiser Maximilian, ihm 1500 Taler Baugelder zu gewähren und bei Ablösung des Pfandschillings wiederzuerstatten. Davon will er 1000 Taler zur Erbauung der Malzmühle und anderer Mühlen, 500 Taler aber ins baufällige Schloß verwenden, „sonderlich zur Wölbung des andern Gaden (d. i. des 2. Stockwerks), weil man jetzt darauf nit sicher gehen darf und es auch Feuers halber unsicher ist.“ Auch verspricht er, das Schloß mit Ziegeln zu decken. Infolgedessen empfahl die Kammer dem Könige am 13. Juli, ihm 1400 Taler Baugeld zu bewilligen, wovon 1000 Taler für Mühlen und Vorwerke und 400 Taler für das Schloß, das am Dache und im zweiten Stockwerke ganz baufällig sei, verwendet werden sollten, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß das Dach mit Ziegeln gedeckt werden müsse. Am 22. September 1565 wurden ihm endlich 1000 Taler bewilligt; aber am 6. August 1566 starb er auf seinem Schlosse Rengersdorf. Da die ihm zugebilligte Pfandzeit noch nicht abgelaufen war, folgte ihm im Pfandbesitze von Bolkenhain sein ältester Sohn Georg von Salza, der als letzter dieses Geschlechts das Burglehn noch bis 1570 besessen hat.

Zur besseren Übersicht folgt hier eine genealogische Tabelle aller Glieder der in der Oberlausitz ansässigen Familie von Salza, die das Burglehn Bolkenhain pfandweise innegehabt haben.

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Nicol von Salza auf Schreibersdorf, Lichtenau und Linda, † 6. März 1485.
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Opitz, auf Schreibersdorf,
† 30. Jan. 1514.
Wigand, Domherr
zu Breslau und
Kantor z. Glogau,
† 1520.
Günther, auf
Lichtenau,
† 24. Juli 1519.
Mathäus
auf Linda,
† 23. Oktob. 1542.
Jakob, Bischof
zu Breslau,
geb. 1481,
† 25. Aug. 1539.
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Opitz
† 8. Mai 1561.
  Hermann
† 1564.
 
 
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  Joachim
† 21 März 1559.
Hans
† 14. Mai 1560.
Benno
† 6. August 1566.
 
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  Georg
† 1592.


4. Die Bolkoburg wird erbliches Eigentum.

Im Jahre 1568 schrieb Matthias von Logau, der jüngere, der seit 1565 Landeshauptmann der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer war und das Burglehn Jauer besaß, an den Kaiser Maximilian: Obgleich die Salza den Pfandschilling Bolkenhain noch einige Jahre zu halten haben, sollen sie nicht abgeneigt sein, denselben wegen der geringen Nutzung und der großen Pfandsumme vor Ausgang ihrer Jahre abzutreten. Da er überdies Nachricht hat, daß sie das Pfandrecht ihm gern gönnen würden, so bittet er, diesen Pfandschilling auf ihn und seine Söhne lebenslang kommen zu lassen, zumal da schon vor 200 Jahren einer seines Geschlechts (Hans von Logau, vergl. S. 3) dieses Pfandstück besessen habe. Nachdem auch die Kammer dem Kaiser am 7. Juni d. J. empfohlen hat, dieses Burglehn dem Matthias von Logau wegen seiner bisherigen treuen Dienste und „weil dasselbe bisher lange Zeit in fremden und zum Teil unverdienten Händen gewesen,“ zunächst amts- und verwaltungsweise einzuräumen, erfolgt endlich die kaiserliche Genehmigung. Infolgedessen schließt von Logau am 8. April 1570 mit Georg von Salza auf Rengersdorf samt dessen Geschwistern und Miterben folgenden Vertrag: Der ganze Kaufpreis beträgt 12 300 Taler à 34 Wgr. Logau übernimmt alle Wirtschafsgegenstände nach einem aufzustellenden Inventarium und zahlt dafür künftige Michaelis 825 Taler, tritt aber den Erben etliches Hausgerät, Waffen und Harnische ab. Die Pfandsumme ist künftigen Georgitag oder 14 Tage später zu erlegen; 1000 Taler bleiben bis nächste Michaelis zu 7 Proz. stehen.

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Da der Käufer aber am festgesetzten Termine für Inventariumsgegenstände nur 665 Taler entrichtet, auch von der Hauptsumme nur 4382 Taler 12 Wgr. bar erlegt hatte, so verpflichtete er sich am 9. Oktober 1570, den Rest der Pfandsumme im Betrage von 7917 Taler 22 Wgr., der dem ganzen Geschlecht von Salza zusteht, und den der älteste desselben, Hans von Salza zu Gotschdorf, dem Herzoge von Öls zu leihen versprochen hat, am Georgitag des nächsten Jahres zu erlegen.

Aus der Zeit Logaus liegt uns eine Beschreibung des Schlosses, seiner inneren Einrichtung und nächsten Umgebung vor, der wir folgendes entnehmen:

Das Schloß liegt auf einem ziemlich hohen, felsigen Berge und ist außer der Dachung vier Stockwerke hoch. Am Eingange links liegen die Küche, ein Keller, die Brotkammer, zwei finstere Kammern, zwei Keller, ein Pferdestall, eine Siedekammer, ein anderer Pferdestall, ein Torstube und ein Backhaus.

Im ersten Stockwerke: Die Hofestube, ein Saal, ein klein Stüblein der Hofestube gegenüber, eine Kammer, daneben ein klein Kämmerlein, ein ander Stüblein.

Im 2. Stockwerk: Ein großer Saal, darauf gefunden 18 Hakenbüchsen, 5 Hellebarden, 6 Stangen.

Im 3. Stockwerk: Auf dem Saal ein Stüblein, drei Gastkammern, drei Gewölbe übereinander, über der Küche ein Stüblein und darunter eine Kammer, unter dem Dache ein gespundter Söller.

Im Turm ein kleines Stüblein und auch drei Gewölbe übereinander.

Der Unterstock ist 8 ¼, der andere 5, der dritte 5, der vierte 5 ¼ Ellen hoch.

Am Schlosse ist ein Weingarten, der in die Länge und Breite 144 Ellen hält, aber wenig und nichts bringt und die Unkosten nicht trägt. Bei dem Schlosse ist ein Brauhaus, fast steinern erbaut, 24 Ellen lang, 15 Ellen breit, daran ein gewölbter Keller, 15 Ellen lang, 11 Ellen breit, daneben ein Malzhaus. Unter dem Schlosse liegt das Vorwerk oder Meierhof. Dazu gehören zur rechten Hand der steinernen Einfahrt ein Wohnhaus von zwei Stockwerken, darnach ein Pferdestall, ein Kuhstall, eine Scheuer, eine Schafstall, ein Schuppen, ein Grasegarten, ein Krautgarten, ein Obstgarten, Lamprecht genannt, und eine Mühle.

Ist auch diese ganze Beschreibung wenig geeignet, uns ein anschauliches Bild von der inneren Einrichtung der Burg und ihrer Umgebung zu geben, so ist doch folgender Zusatz vom Jahre 1577 recht verständlich: Das Schloß ist sehr baufällig;

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die Giebelwand nach dem Vorwerk hin ist bis zum Grunde aufgerissen; die Dachung ist ganz und gar böse; die Balken sind verfault, und es ist nicht sicher, darauf zu wohnen.

Am 23. April 1579 bat Logau den König, ihm das Burglehn erblich zu verkaufen, weshalb dieser behufs Aufstellung einer Taxe eine spezielle Bereitung durch Breslauer Kammerräte anordnete. An diese wendet sich nun am 4. August unser Logau, der zum 1. September „zu Kommissionen nach Böhmen befohlen,“ also verhindert ist, die Bolkenhainsche Sache selbst zu betreiben, mit dem Anliegen, „die Taxe gebührlich zu moderieren, damit darauf zu handeln sein möchte“; er hofft, dies um das löbliche Haus Österreich verdient zu haben.

Die Verhandlungen über den Erbkauf zogen sich indes dergestalt in die Länge, daß Logau Muße hatte, 1579 die Obergerichte und Geschösser zu Würgsdorf und den „Lamprecht“ wieder für das Burglehn einzulösen und von 1581 bis 1584 umfangreiche notwendige Bauten am Schlosse vorzunehmen. Infolgedessen erging am 1. Juni 1585 seitens der Kammer an Anton von Bibran, Gregor Barth, Oberbergmeister in Schlesien, und Hans von Schweinichen der Amtsbefehl, sich am 12. d. Mts. nach Bolkenhain zu begeben, die Baubesserungen zu besichtigen und durch einige Werkleute taxieren zu lassen. Schon am 19. konnte die Kommission berichten, daß die Maurer Kaspar Hoffmann und Andreas Gebert, sowie die Zimmerleute Thomas Hertwig und Andreas Stellauf, sämtlich aus Schweidnitz, die durch den Bau verursachten Kosten — mit Ausnahme der Glaser-, Tischler-, Schlosser- und Töpferarbeiten — auf 4384 Taler 24 Gr. taxieren. „Es ist jetzt auch das Schloß mit Dachung wohl versehen. Wenn es aber bewohnt und in vorfallenden des Landes Notsachen gebraucht werden sollte, so würden wohl in die 500 Taler noch aufgewendet werden müssen“.

Durch die Auszahlung der Kaufgelder für das Burglehn, durch die Wiedereinlösung einiger demselben entfremdeten Stücke und durch kostspielige Bauten war Matthias von Logau allmählich dermaßen in Schulden geraten, daß er den Pfandschilling Bolkenhain am 31. Oktober 1585 an Ferdinand Hoffmann, Erbmarschall in Österreich und Steier, Hofkammerpräsident und Hauptmann zu Neustadt, für eine Schuld von 11 000 Taler, für die dieser 1582 bei weiland Martin Zobel, Bürger in Augsburg, Bürgschaft geleistet hatte, verpfänden mußte, wozu der Kaiser am 1. Dezember d. J. seine Genehmigung erteilte.

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Nachdem Logau in den Jahren 1585 und 1586 wieder mehrere bauliche Verbesserungen am Schlosse Bolkenhain ausgeführt hatte, bat er am 10. Januar 1586 um Aufstellung einer neuen Taxe, da die erste nur die Maurer- und Zimmerarbeit, nicht aber Holz, Steine etc. berücksichtigt habe. Die von der Kammer nunmehr entworfene Taxe vom 15. Februar d. J. im Betrage von 40 027 Taler 6 Gr. erschien ihm aber so ungeheuer hoch, daß er sich am 25. April bei dem Kaiser Rudolf II. darüber beschwerte, der nun auch, nachdem er den Gegenbericht der Kammer vernommen hatte, am 18. Mai eine gründliche Bereitung und am 13. Juni die Beschleunigung derselben befahl. Logau würde allerdings derselben nicht persönlich beiwohnen können, da er auf kaiserlichen Befehl demnächst an einer Grenzregulierung zwischen Böhmen und Bayern werde teilnehmen müssen. Am 26. Juni wurden Dietrich von Mühlheim, Anton von Bibran, Hans von Schweinichen und Melchior von Kreckwitz zu Bereitungs-Kommissarien ernannt, die auch am 7. August in Bolkenhain zu erscheinen versprachen; über den Ausfall dieser Bereitung melden jedoch die Akten nichts.

Inzwischen verschlechterten sich die Vermögensverhältnisse Logaus immer mehr, und 1587 sah er sich genötigt, seinen Bürgen Georg von Borwitz zu Harpersdorf (Kr. Goldberg-Haynau), Friedrich von Schindel zu Hermsdorf (Kr. Goldberg-Haynau), Friedrich von Nimptsch zu Falkenhain (Kr. Schönau), Ernst von Schweidiger zu Tschirne (Kr. Bunzlau) und Wiglas von Schindel zu Ohmsdorf (Kr. Schweidnitz) wegen 1200 Taler den „Lamprecht“ unter dem Schlosse mit dem Rechte der Wiedereinlösung auf Georgi 1588 aufzulassen.

1590 zahlte die Witwe des Hans von Pannewitz auf Pogarell und Neudeck jene 11 000 Taler an Friedrich Hoffmann (vergl. 1585) aus, weshalb ihr und ihren Erben durch Rudolf II. am 28. November d. J. eine Priorität auf dem Burglehn Bolkenhain vor allen anderen Kreditoren eingeräumt wurde.

Endlich verkaufte der Kaiser am 23. Februar 1591 das Burglehn mit Ausnahme der drei Kirchlehn zu Bolkenhain, Költschen und Groß-Rosen, der Ober- und Niedergerichte und der Jagd für 30 000 Taler erblich an Matthias von Logau, so daß aus dem Pfandschilling Bolkenhain nun ein Erbgut wurde.

Bald darauf aber brach über Logaus Vermögen der förmliche Konkurs aus, und die Burg wurde der oben genannten

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Griselda, geb. Pogarell, Witwe des Hans von Pannewitz, eingeräumt, die am 10. Januar 1592 schreibt, „daß sie den Pfandschilling Bolkenhain nunmehr fast ein Jahr innehabe“.

Am 2. März 1593 wurde Logau indes durch den Tod allen Erdensorgen entrückt, und sein Besitz fand sich einstweilen weiter in den Händen der Kreditoren.


5. Die Bolkoburg im Besitze der Familie von Zedlitz.

1598 bis 1703.

Die beim Erbverkauf des Burglehns Bolkenhain zurückbehaltenen Ober- und Niedergerichte auf der Stadt Bolkenhain samt der Jagd verlieh Rudolf II. am 10. Oktober 1596 seinem Fürschneider (Truchseß) und Leutnant der Leibgarde Ladislaus von Zedlitz auf Nimmersatt und Ketschdorf wegen seiner löblichen Dienste, jedoch mit dem Bemerken, daß, wofern ein anderer aus den Logauschen Kreditoren das ganze Gut kaufen und diese Ober- und Niedergerichte samt der Jagd an sich bringen wollte, Zedlitz aber dieselben zu hoch steigern und schätzen würde, die Ermäßigung dem Kaiser zustehen sollte.

Die Logauschen Kreditoren und Bürgen aber einigten sich endlich dahin, das Burglehn zu verkaufen, damit die Pannewitzschen Erben in ihrem Rechte befriedigt, die Schulden bezahlt und der Rest, so weit er reicht, unter die andern verteilt werden könnte. Infolgedessen verkauften Wolf Schaffgotsch auf Seifersdorf und Kupferberg (Kr. Schönau), Friedrich von Nimptsch zu Falkenhain (Kr. Schönau) und George von Polsnitz zu Liebenthal (Kr. Schönau) als verordneter Ausschuß aller Kreditoren und Bürgen am 18. Febr. 1598 das Gut Bolkenhain mit Schloß, Vorwerken etc. an Jakob von Zedlitz und Nimmersatt auf Peterwitz und Röhrsdorf für den Preis von 30 591 Taler 9 Gr. 9 Hl. Rudolf II. bestätigte diesen Kauf am 16. April 1599 mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß die Ober- und Niedergerichte samt der Jagdgerechtigkeit und die Kirchlehn zu Bolkenhain, Költschen und Groß-Rosen für Ladislaus von Zedlitz S. Johannis Hierosolymitani Ordensritter und Kommendator zu Striegau (später auch zu Goldberg und Löwenberg) reserviert bleiben.

Da aber die Ausfertigung des kaiserlichen Erbbriefes lange auf sich warten ließ, mußten die Kreditoren und Bürgen am 18. Februar 1599 um denselben bitten, damit sie das von Jakob von Zedlitz bereits erlegte Kaufgeld, „wodurch freilich nicht der

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dritte und vierte Teil ihres erlittenen Schadens ersetzt würde,“ erhalten könnten.

Nachdem Rudolf II. dem Jakob von Zedlitz noch zweimal, nämlich am 25. Februar und 6. Dezember 1600, den freien Besitz der Burg Bolkenhain und aller Zugehörungen bestätigt hatte, und nachdem die zwischen dem neuen Burgherrn und seinen Untertanen entstandenen Rechtsstreitigkeiten durch Kammerdeputierte glücklich beigelegt worden waren, vermachte Jakob von Zedlitz laut Testament vom 22. September 1601 seiner Ehefrau Barbara, geb. Schaffgotsch, verschiedene Kapitalien und das Gut Peterwitz (Kr. Jauer), seinem Vetter aber, dem vorher genannten Ladislaus von Zedlitz, Schloß und Burglehn Bolkenhain für die Summe, die er den Logauschen Kreditoren gezahlt hat; jedem seiner drei Brüder soll dieser jedoch „den vierten Teil der Kaufsumme gut machen“ und das Schloß dem ganzen Geschlecht Zedlitz zu Ehren immer in gutem Bauzustande erhalten.

Nachdem der Testator Ende 1601 oder Anfang 1602 gestorben war, trat Ladislaus von Zedlitz die Erbschaft an und setzte seinen Vetter Just von Zedlitz und Maiwaldau als Hauptmann auf der Burg ein. Am 13. August 1602 verkaufte er seinem Bruder Albrecht von Zedlitz auf Röhrsdorf den im Weichbilde Bolkenhain und an den Grenzen von Röhrsdorf, Nimmersatt und Kunzendorf gelegenen „Siegelwald“ mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, wie ihn der selige Pfandesherr Jakob von Zedlitz besessen hat, und am 11. Mai 1603 gab der Verwalter Just von Zedlitz in Vollmacht seines Vetters Ladislaus der Frau Barbara, geb. Schaffgotsch, weiland Jakobs von Zedlitz Witwe zu Peterwitz, die Burg Bolkenhain nebst allen Zugehörigkeiten für ein Darlehn von 5000 Thlr. à 36 Wgr. zu 6 Prozent als Unterpfand.

Noch in demselben Jahre 1603 entstanden auch zwischen diesem Burgherrn und der Stadt Bolkenhain große Streitigkeiten über die Rechstpflege, weshalb Rudolf II. dem ersteren die Ober- und Niedergerichte zu Bolkenhain ganz abnahm. Für die Überlassung derselben wurde die Stadt vorläufig verpflichtet, 300 Dukaten zu zahlen, die Ladislaus von Zedlitz als Entschädigung empfangen sollte.

Da im Sommer 1604 das Mühlwehr durch wiederholte Regengüsse schadhaft geworden war, schloß der Burghauptmann im Namen seines Vetters mit dem Rate zu Bolkenhain am 13. September einen Vertrag wegen Erbauung eines neuen Mühlgrabens.

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In den folgenden Jahren aber hören wir beständig von heftigen Streitigkeiten zwischen Ladislaus von Zedlitz und der Stadt Bolkenhain wegen der Ober- und Niedergerichte, der Ratskur und der Jagdgerechtigkeit, die erst am 15. Oktober 1608 damit enden, daß Zedlitz die Ober- und Niedergerichte an die Stadt Bolkenhain für 2000 Thlr. à 36 Wgr. verkauft. Für seine Person und seine Leute soll er von dieser Gerichtsbarkeit befreit sein; auch behält er die freie Jagd. Die Übergabe der Gerichte an die Stadt erfolgte am 30. Oktober durch den Landeshauptmann Kaspar von Rechenberg.

Um diesen Zedlitz von einer besseren Seite kennen zu lernen, ist zu erwähnen, daß er sich am 2. Mai 1607 bereit erklärte, die schlechten Landstraßen, namentlich die nach Hirschberg, zu bessern und dauernd in Ordnung zu erhalten, wenn ihm der Kaiser erlauben wolle, von jedem Pferde einen Zoll von l Kreuzer zu erheben. Nach langem Hin- und Herschreiben war jedoch diese Angelegenheit 1609 noch nicht erledigt, und sie ist wahrscheinlich im Sande verlaufen. Auch eine Pulvermühle baute er in Ruhbank, verkaufte sie aber am 7. September 1618 an den Pulvermacher Hans Prüfer daselbst; desgleichen erwarb er das Dorf Wiesa zum Burglehn hinzu und soll auch Bauten an der Burg vorgenommen haben.

In seinem Testamente vom 25. August 1625 bestimmte der damals bald 63 Jahre alte Ladislaus von Zedlitz u. a.: Er will im Kloster Grüssau begraben sein, und zu seinem Begräbnis sind 1000 Taler zu verwenden. Sein Vetter und Pflegesohn Ferdinand von Zedlitz (Sohn seines Bruders Nikolaus) erhält das Schloß Bolkenhain nebst allen Zugehörungen mit der Verpflichtung, es stets in gutem Bauzustande zu erhalten. Nach Ferdinands Tode soll alles an dessen ältesten Sohn fallen und sich immer in derselben Weise weiter vererben. Sollte Ferdinand aber oder sein Sohn von der wahren römisch-katholischen Kirche abfallen und ein anderer unter den Vettern und Brüdersöhnen vorhanden sein, der sich zur katholischen Religion bekennt, so soll dieser der Erbe sein. Ist kein katholischer Erbe vorhanden, so sollen die zu Testaments-Exekutoren ernannten Äbte von Leubus und Grüssau die Güter so lange verwalten, bis sich einer der Vettern zur katholischen Kirche bekehrt.

Dieses Testament, dessen Hauptbestimmung ist, daß nur ein katholisches Familienglied zur Erbfolge zugelassen werden soll, hat, wie wir weiter unten sehen werden, am Ende des 17. Jahrhunderts die allergrößten Familienstreitigkeiten hervorgerufen und viel zum Ruin der Herrschaft Bolkenhain beigetragen.

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Ladislaw von Zedlitz starb am 2. Dezember 1628 und wurde in Grüssau beigesetzt.[1] Zu Vormündern des noch unmündigen Ferdinand von Zedlitz wurden Gotthard von Zedlitz auf Ellguth und die Gebrüder Niklas und George von Zedlitz auf Kauffung und Erdmannsdorf ernannt, die einstweilen die Herrschaft in seinem Namen verwalteten und am 16. August 1630 die Burg nebst den Dörfern Gießmannsdorf, Ruhbank, Hohenhelmsdorf, Einsiedel und Wiesau dem Landeshauptmann Heinrich von Bibran für ein Darlehn von 1600 Thlr. á 72 Kreuzer verpfändeten.[2] 1637 aber übernahm Ferdinand von Zedlitz persönlich seine Erbschaft. Er mußte also die Drangsale durchleben, die der 30jährige Krieg auch über Stadt und Schloß Bolkenhain brachte.

Nach dem sich die Kaiserlichen 1639 hier festgesetzt hatten, erschienen am 6. Februar 1640 wieder 130 kaiserliche Wintzsche Reiter, die in der folgenden Nacht ins Hirschbergische auf Plünderung abzogen. Auch am 1. März ging eine kaiserliche Partei von Bolkenhain auf Hirschberg zu. Am 23. August d. J. wurde die nur aus 80 Mann bestehende kaiserliche Besatzung durch zwei Kompagnien unter dem Hauptmann Lautenschlag vermehrt, der sich gegen die Schweden unter Stalhansch mehrere Wochen hielt. Auch ein Sturm am 24. Oktober mißlang, und die Belagerung wurde aufgehoben. Am 7. August 1641 war vor Bolkenhain wieder eine schwedische Partei, die das Vieh der Ackerbürger wegnahm, viele Einwohner mißhandelte und einige gar tötete. Am 24. Februar 1642 wurde der Kommandant Lautenschlag durch den Hauptmann Türk abgelöst, der mit einer Kompagnie Musketiere und einer Kompagnie Landmiliz einrückte. Eine Aufforderung des schwedischen Obersten von Hacke vom 27. Mai d. J., die Burg zu übergeben, wies er mit den Worten ab, er sei auf einen schwedischen Besuch wohl vorbereitet und werde ihn mit Kanonendonner bewillkommnen, worauf

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die Schweden wieder abzogen. Im August 1642 wurde Hauptmann von Gemell Kommandant der Burg, der am 12. Juni 1643 durch den Hauptmann Peter von Momir ersetzt wurde. Als dieser aber im Mai 1644 abzog, ließ er auf der Burg nur eine Besatzung von 40 Artilleristen zurück, wozu allerdings im August d. J. noch 72 Dragoner kamen.

Im Spätsommer des Jahres 1646 zogen die Schweden abermals heran, weshalb der Burgherr Ferdinand von Zedlitz die Besatzung noch durch die städtische Schützengilde vermehrte. Am 18. September begann der General Wittenberg die Belagerung. Da sich die Stadt nicht halten konnte, flüchteten die Bürger auf die Burg, die nun, nachdem die Stadt am 19. gründlich ausgeplündert worden war, berannt wurde. Zedlitz machte jedoch im Verein mit dem neuen Kommandanten von Reimer einen Ausfall, tötete gegen 300 Schweden und drängte die übrigen zurück, während er selbst nur 13 (?) Mann verlor. Hierauf ließ Wittenberg die Burg mit grobem Geschütz beschießen; die Belagerten jedoch erwiderten das Feuer lebhaft. Da zwei Aufforderungen des schwedischen Generals zur Übergabe erfolglos blieben, ließ dieser nun die Burg mit Bomben und glühenden Kugeln beschießen, und bald waren drei Batterien in seinen Händen, die jedoch von den Belagerten wieder erobert wurden. Am 25. September ließ Wittenberg eine Mine springen, die aber auf die Schweden selbst zurückschlug und von ihnen gegen 380 Mann tötete. Nachdem aber die Belagerten vier Bastionen und viel Mannschaft verloren hatten, wünschten sie zu kapitulieren. Wittenberg lehnte jedoch jede Unterhandlung ab, worauf sich am 26. die von der Besatzung noch übrig gebliebenen 51 Mann als Kriegsgefangene ergaben. 1500 Kanonenschüsse, deren Spuren noch heute am Turme sichtbar sind, hatte die Burg ausgehalten. Da der Kommandant dem Sieger versicherte, daß die Bürger am Kampfe nicht teilgenommen hätten, kamen diese mit 8 Dukaten Lösegeld für den Mann davon. Wittenberg ernannte den Hauptmann von Luck zum Kommandanten der Burg, belegte diese mit starker Besatzung und ließ die beschädigten Festungswerke sofort wieder herstellen. Nach zwei Jahren wurde Luck durch den Hauptmann Michel abgelöst, und am 5. August 1650 zogen die Schweden ganz ab.

Noch lange machten sich indes die Folgen des Krieges bemerkbar. Die Untertanen in den zinspflichtigen Dörfern waren lange Zeit nicht imstande gewesen, ihre Getreide- und Geldabgaben an den Burgherrn Ferdinand von Zedlitz abzuführen, weshalb sich auf dessen Beschwerden der Hofrichter der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer, Niklas von Zedlitz, am 9. Februar 1654

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zu scharfen Erinnerungen an die Restanten genötigt sah. Auch auf dem Burglehn selber war von 1632 bis 1644 ein Steuerrest von 892 Thlr. 10 Hl. entstanden, der nach dem Friedensschlusse in den Jahren 1651 bis 1655 sogar 1156 Thlr. 20 Wgr. 6 ½ Hl. betrug.

Deshalb mußte Ferdinand von Zedlitz dem Bürger und Handelsmann Friedrich Kocht († 16. Oktober 1675) in Bolkenhain schon am 11. Januar 1641 gegen Abtretung des ihm bisher eingeräumt gewesenen Gutes Wiesau die erbliche Mühle bei der Stadt für 800 Thlr., am 5. Februar 1653 das Gut Röhrsdorf, das dieser schon von 1641 bis 1651 als Pfand besessen hatte, abermals für 1700 Thlr. und am 2. September 1666 das ganze Mühlrecht auf der steinernern Mühle bei der Stadt, sowie die zur Burg gehörigen Stadtgeschösser wegen einer noch von Ladislaus von Zedlitz aufgenommenen Schuld von 600 Thlr. verpfänden.


Am 4. Juni 1668 starb er und wurde in der Hedwigskirche zu Bolkenhain begraben. Erbe der Bolkenhainer Güter wurde nun sein Schwiegersohn Gotthard Albrecht von Zedlitz, der mit seiner Tochter Cäcilie Ottilie vermählt war und, um die Erbschaft antreten zu können, zur katholischen Kirche übertreten mußte. Nachdem die Gattin ihren vier bereits verstorbenen Kindern mit Hinterlassung einer Tochter, namens Johanna Theresia, nach dem Jahre 1677 im Tode nachgefolgt war, verheiratete sich jener nicht lange darauf zum zweitenmale mit Franziska Margarete, geb. Gräfin zu Mansfeld.

Als Gotthard Albrecht von Zedlitz im Jahre 1690 auf der Burg Bolkenhain am Gallenfieber schwer krank darniederlag und wohl an seinem Aufkommen gezweifelt wurde, trat sein Vetter Niklas Sigmund von Zedlitz auf Schildau (Kr. Schönau) mit Erbansprüchen an die Bolkenhainer Güter hervor, und um es nicht zu einem Prozesse kommen zu lassen, schlossen beide am 2. August 1690 einen Vertrag, nach welchem der letztere gegen ein Abstandsgeld von 12 000 Thlr. auf die Erbfolge zu verzichten und diese Güter seinem Vetter Gotthard Albrecht, dem jetzigen Besitzer, als Eigentum zu künftigem Anfalle an seine einzige Tochter aus erster Ehe zu überlassen versprach.

Sie baten am 17. August um die kaiserliche Bestätigung dieses Vergleiches; ehe dieselbe jedoch einging, starb Gotthard Albrecht von Zedlitz am 15. Dezember 1690 gegen 7 Uhr morgens auf der Burg Bolkenhain.

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6. Erbstreitigkeiten um die Bolkoburg und ihr Uebergang an das Stift Grüssau im Jahre 1703.

Nach dem Hinscheiden Gotthard Albrechts betrachtete sich natürlich Niklas Sigmund von Zedlitz als am meisten zur Erbfolge berechtigt und nahm die Burg sofort in Besitz. Da er aber nicht katholisch war, so wurden schon am 23. Dezember die Äbte von Leubus und Grüssau auf Grund des Ladislaischen Testaments vom 25. August 1625 beim Landeshauptmann von Starhemberg mit der Bitte vorstellig, einstweilen eine Administration dieser Güter einzuleiten.

Hiermit begann die traurigste Episode aus der ganzen Geschichte der alten Bolkoburg, ein Jahrzehnt der erbittertsten Kämpfe und Prozesse um die bereits tief verschuldeten Güter, die schließlich der Familie Zedlitz nach mehr als hundertjährigem Besitze ganz verloren gingen.

Kaum war die beantragte und beabsichtigte Sequestration ruchbar geworden, so baten die Witwe Franziska Margarete von Zedlitz, Niklas Sigmund von Zedlitz, Johann Heinrich von Churschwand auf Röhrsdorf und Tarnau (Kr. Schweidnitz) und George Friedrich von Reibnitz auf Rohrlach (Kr. Schönau), beide als Vormünder der noch unmündigen Tochter des verstorbenen Zedlitz, und Friedrich Wilhelm von Dochalsky auf Ober- und Nieder-Lauterbach am 9. Januar 1691 den Landeshauptmann, von dieser Maßregel abzusehen. Doch schon hatte der Breslauer Bischof und Oberlandeshauptmann Franz Ludwig, Pfalzgraf zu Neuburg, die Erbangelegenheit in seine Hand genommen und dem Landeshauptmann von Starhemberg am 6. Februar 1691 aufgetragen, ohne Zeitverlust einen katholischen Sequester bis zur Erlangung der kaiserlichen Entschließung einzusetzen. „Damit werden Sie“, schreibt er, „ein gutes, Gott wohlgefälliges Werk stiften und die lutherischen Anverwandten viel eher zur Resolution bewegen helfen, wenn sie sehen möchten, daß die Geistlichen sich dabei interessieren.“

Inzwischen war aber ein anderes Glied der Familie Zedlitz, der eben aus fremden Kriegsdiensten heimgekehrte, allerdings auch evangelische Karl Heinrich von Zedlitz mit Erbansprüchen an die Bolkenhainschen Güter hervorgetreten, und Niklas Sigmund verglich sich mit ihm am 10. Februar 1691 dahin, daß er bis zum Eingange der Entscheidung des Kaisers, dem beide ihre Erbrechte vorgetragen, im Besitze der Güter bleiben, aus den Einkünften derselben seinem Vetter Karl Heinrich jährlich 100 Floren zahlen, die Schulden des verstorbenen

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Zedlitz und die auf den Gütern haftenden Steuerreste tilgen und dem königlichen Amte Rechnung legen sollte.

Doch der einmal gefaßte Plan, die umfangreiche Besitzung nur in katholische Hände gelangen zu lassen, sollte ausgeführt werden. Schon am 26. Februar konnte der Abt Bernhard von Grüssau dem Landeshauptmann melden, daß Karl Heinrich von Zedlitz sich bereit erklärt habe, „das obstaculum successionis, nämlich die Ermangelung der alleinseligmachenden katholischen Religion zu beseitigen“, indem er sich darin unterrichten lassen und dieselbe annehmen wolle. Freilich entfährt ihm am Ende dieses Schreibens der Seufzer: „Wenn er nur nicht der Güter wegen, sondern nach erkannter Wahrheit aus einem rechten Eifer die katholische Religion anzunehmen, auch dabei bis an sein Ende beständig zu verharren gemeint ist.“

Die Sequestration ist nun vollendete Tatsache; der Ratmann Johann George Schnorpfeil in Bolkenhain wird zum Sequester ernannt und dies dem auf der Burg wohnenden Niklas Sigmund von Zedlitz amtlich angezeigt, der allerdings am 27. Februar dem Landeshauptmann schreibt, er hätte eher an des Himmels Fall, als an eine Depossidierung aus den Bolkenhainschen Gütern geglaubt.

Die Einsetzung des Sequesters Schnorpfeil sollte aber nicht ganz glatt verlaufen. Die Mitglieder des Schweidnitzer Hofgerichts, Hans Heinrich von Schultz und Johann Gregorius Benisch, die mit derselben beauftragt waren, berichten darüber am 1. März: Der Freiherr Niklas Sigmund von Zedlitz auf Schildau, Inhaber der Burg, hat ihnen, als sie ihm ihre Ankunft durch den Gerichtspfänder angezeigt, sagen lassen, daß er mit ihnen nichts zu reden hätte. Trotzdem sind sie nach der Burg gefahren, fanden die Tore verschlossen, das Vordertor aber mit vier Wächtern besetzt, die den Befehl hatten, sie nicht einzulassen. Sie ließen den Baron auffordern, die Tore zu öffnen und den Vortrag anzuhören, den sie im Auftrage des königlichen Manngerichts auszurichten hätten, worauf dieser durch zwei herausgesandte Wirtschaftsverwalter wider die Einlassung und Vollziehung des „kommittierten Aktus" protestierte. Er wäre zwar erbötig, für die Kaiserl. Majestät Gut und Blut einzusetzen, könne aber ohne Befehl des Kaisers nicht gehorsamen. Eine abermalige Ermahnung an seine Pflichten war ebenfalls nutzlos. Weil die Berichterstatter dies für eine Beschimpfung des Manngerichts halten, bitten sie den Landeshauptmann schleunigst um Instruktion, bis zu deren Eingang sie in Bolkenhain bleiben wollen.

Schon am folgenden Tage ging der Amtsbefehl ein, den Sequester unter allen Umständen einzusetzen, und noch an demselben

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Abende gegen 9 Uhr haben die Kommissarien denselben dem Freiherrn von Zedlitz überreicht, sind auch am 3. März früh auf die umliegenden Dörfer gefahren und haben den Sequester Schnorpfeil den Scholzen und Gerichten vorgestellt und diese durch Handschlag zum Gehorsam verpflichtet. Zedlitz hat zwar durch einen ihnen nachgeschickten Wirtschaftsverwalter dagegen Protest eingelegt; man hat sich aber laut Bericht nicht daran gekehrt. Schließlich haben die Kommissarien den Baron nochmals um Einlaß in die Burg gebeten, damit dem Sequester Register und Urbarien eingehändigt werden könnten, Zedlitz aber „blieb bei seiner Renitenz“. Er behielt die Burg inne, und die Kommissarien reisten von Bolkenhain wieder ab.

Am 5. März jedoch war die gerichtliche Einsetzung des Sequesters in den Gütern Gießmannsdorf, Ruhbank, Hohenhelmsdorf, Wiese, Einsiedel, Neu-Zedlitz und Klein-Waltersdorf samt dem Vorwerk unter dem Schlosse beendet, und Niklas Sigmund von Zedlitz verließ nunmehr die Burg.

Der über diese Vorgänge unterrichtete Bischof schrieb in seiner Entrüstung am 10. März an den Landeshauptmann: „Ich habe mit Befremden vernommen, was gestalt der von Zedlitz seine bisherige Possession behaupten und unerachtet der vom Amt ergangenen Verordnung den Sequester nicht admittieren will. Gleichwie ich aber nicht zweifle, der Herr (Landeshauptmann) werde solche Mittel an die Hand nehmen, welche in dergleichen Fällen bräuchlich, also ist nicht allein der Sequester zu manutenieren, sondern an dem gar wohl geschehen, daß man von dem Verlauf Ihrer Kaiserl. Majestät Relation erstattet hat.“

Zu dieser Zeit war aber der am 15. Dezember 1690 verstorbene Gotthard Albrecht von Zedlitz wegen Mangels an den nötigen Geldmitteln noch nicht beerdigt; deshalb forderte der Bischof, der von Niklas Sigmund von Zedlitz gebeten worden war, „für seinen verstorbenen Vetter die gewöhnlichen exequien zu halten“, am 20. März den Landeshauptmann auf, „wegen der expensen die behördliche Verordnung zu erlassen, da diese Kosten priviligiert und für allen anderen passieren müssen.“

Das geschah auch am 29. März; doch gab der Sequester am 2. Mai die Antwort, daß es, da er noch über 200 Taler Steuerreste zu tilgen habe, ganz unmöglich sei, aus den Einkünften der Güter die Begräbniskosten zu bestreiten, weshalb er sich den Vorschlag erlaubt, zu diesem Zwecke ein Darlehn aufzunehmen. Nach einer wiederholten Eingabe des Niklas Sigmund von Zedlitz an den Bischof, das Begräbnis seines verstorbenen Vetters nun endlich vorzunehmen, schreibt dieser am 22. Mai an den Landeshauptmann: „Wenn nun dafür zu halten, es werde

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inzwischen von den Gütern so viel eingekommen sein, daß man davon den toten Körper zur Erde bringen und für des verstorbenen Seele, so das Beste ist, heilige Messen wird können lesen lassen, also wolle der Herr die Anstalt machen, auf daß er ohne großes Gepränge decenter seinem Stande und letzten Willen nach begraben werde.“ Auf den abermaligen Befehl des Landeshauptmanns vom 30. Mai, in aller Eile die Mittel zum Begräbnis aufzubringen, konnte nun der Sequester am 7. Juni melden, daß 600 Gld. vorhanden seien, die sich in wenigen Tagen auf 1000 Gld. belaufen würden, und daß er diese Summe bereits dem Zedlitz auf Schildau angeboten, dieser aber die Annahme „aus einem passionierten Gemüte“ verweigert habe.

Nachdem Niklas Sigmund von Zedlitz diese Auslassung über ihn mitgeteilt worden war, wies er im Juli in einem Schreiben an das Fürstentumsamt die ihm zur Last gelegte Verzögerung des Begräbnisses entschieden zurück und gab der Sequestration die ganze Schuld. „Wer hätte sich“, schreibt er, „bei so gestalteten Sachen umb ichtwas fernerweit bekümmern wollen?“ Er versichert indes, jetzt persönlich den Anfang damit zu machen und nebst Herrn von Dochalsky auf Ober- und Nieder-Lauterbach darauf bedacht zu sein, „was wegen nötiger Reparierung derer auf dem Schlosse Bolkenhain ziemlich eingegangenen Zimmer und Säle, worin niemand im Fall sich ereignenden Regenwetters trocken sein kann, auch keinen sichern Tritt, daß man sich des Durchtretens befürchten muß, zu gehen hat, damit ohne ferneren Anstand die Funeration laut des selig Verstorbenen Testamenti bewerkstelligt werden könne.“

Vorgreifend teilen wir hier gleich mit, daß die in Rede stehende Beerdigung endlich im Oktober 1691 erfolgt ist.

Niklas Sigmund von Zedlitz hatte dem Kaiser gegenüber am 2. April 1691 seine Erbansprüche auf das Testament Jakobs von Zedlitz vom Jahre 1601 gegründet; deshalb ist es nötig, auf dasselbe hier etwas näher einzugehen.

Am Pfingstabende (9. Juni) 1565 hatten die Gebrüder Christoph, Niklas und George von Zedlitz vor dem Königl. Amte der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer und dem Prälaten zu Leubus eine Erbvereinigung aufgerichtet, kraft deren, wenn einer von ihnen ohne männliche Leibeserben stürbe, dessen Vermögen an seine Brüder oder deren Kinder fallen sollte. Wenn ihr vierter Bruder, der oben mehrfach erwähnte Jakob von Zed1itz auf Peterwitz, Röhrsdorf und Bolkenhain, in diese Erbvereinigung willigen wollte, sollte er in dieses Paktum eingeschlossen sein. Er tat es und forderte, nachdem alle seine Brüder gestorben waren, seine Vettern Ladislaus, Nickel

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Abraham und Albrecht am 22. September 1601 vor den Landeshauptmann Brandamus von Zedlitz, wo sie in sein auf genannter Grundlage beruhendes Testament einwilligten.

Infolgedessen erhielt Ladislaus die Burg Bolkenhain samt Zugehörigen, Nickel, Abraham und Albrecht dagegen teilten sich in die Ketschdorf-Nimmersattschen Güter und bestätigten durch diese Fakta das Testament Jakobs von Zedlitz.

Da nun der neu aufgetauchte Agnat Karl Heinrich von Zedlitz von dem eben genannten Abraham, Niklas Sigmund aber von Nickel von Zedlitz abstammt, so folgert der letztere, daß er mit seinem Vetter Karl Heinrich die Bolkenhainschen Güter zu gleichen Teilen erhalten müsse. „Wenn auch der Kommendator Ladislaus jener Erbverbrüderung und dem Testamente Jakobs zuwider 1625 ein anderweitiges ultimum elogium aufgerichtet, so hat er doch kein Recht dazu gehabt.“

Wie man aber am kaiserlichen Hofe über diese anscheinend richtigen Schlußfolgerungen dachte, sollte Niklas Sigmund von Zedlitz bald inne werden.

Der Erbfolgestreit war inzwischen insofern in ein neues Stadium gerückt, als Karl Heinrich von Zedlitz, wie der Abt Bernhard von Grüssau am 31. Juli 1691 dem Landeshauptmann Friedrich von Nimptsch melden konnte, die katholische Religion angenommen hatte, „wodurch das hiebevor an seiner Person gewesene impedimentum beiseit gesetzt worden.“ Die wärmste Empfehlung dieses Kandidaten schließt sich dieser Mitteilung an.

Seines Sieges ist dieser auch bereits so sicher, daß er am 12. September „als legitimer Nachfolger in den Bolkenhainschen Gütern“ an den Landeshauptmann ein recht bewegliches Schreiben richtet, in dem er zunächst darüber klagt, daß er „wegen der eifrigen Amplektierung des wahren katholischen Glaubens überall verfolgt werde, auch an einer Kopfrose auf dem Siechbette in Lebensgefahr darnieder liege,“ schließlich aber um die Auszahlung von 100 Tlr. durch den Sequester bittet, damit er, um seine Einweisung in die Güter endlich zu erreichen, einen Prokurator bei Hofe halten, durch eine kräftige Kur seine Gesundheit wieder erlangen und sich und seinen Diener bei dem nächst erfolgenden Leich-actus in die Trauer, wie billig, kleiden könne.

An die schwache Sequestrationskasse wurden, wie nebenbei bemerkt sein soll, zu derselben Zeit verschiedene Anforderungen gemacht. Die alten Diener des verstorbenen Freiherrn mußten

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um entlassen werden zu können, hinsichtlich ihres rückständigen Lohnes befriedigt werden; George Friedrich von Reibnitz auf Rohrlach (Kr. Schönau) verlangte als Vormund des Mündels Johanna Theresia die demselben zuständigen 300 Tlr.; die restierenden und laufenden Steuern waren zu entrichten; Ferdinand Wilhelm von Dochalsky erhob zum Begräbnis des verstorbenen Zedlitz 400 Tlr.; der Guardian des Franziskanerklosters zu Striegau, Fr. Antonius Judenfeind, bat um Auszahlung des dem Konvent von dem abgeschiedenen Freiherrn pro salute animae suae ausgesetzten Legates von 50 Fl.; Bürgermeister und Ratmanne zu Bolkenhain liquidierten die Kosten für Siegelung der Mobilien auf der Burg nebst Stempel im Betrage von 17 Tlr. 22 Sgr. 6 Hl.; der Weinhändler David Preuße in Bolkenhain wollte die seit dem 22. Januar 1689 fast ausschließlich für Ungarwein und Sekt entstandenen Weinschulden des verstorbenen Zedlitz im Betrage von 138 Tlr. 21 Sgr. 13 ½ Hl. bezahlt haben; der Pfarrer Christoph Patritius in Bolkenhain verlangte die 217 Fl. 48 Krz., die der verblichene Burgherr der katholischen Kirche daselbst für das Begräbnis seines Schwiegervaters Ferdinand von Zedlitz, seiner Frau und vier Kinder, sowie für Dezem und Zinsen des Gutes Wiesau schuldete; die Kapuziner in Schweidnitz baten um Auszahlung der ihnen vermachten 50 Fl., und Barbara Katharina, verw. Friese, geb. Freiin von Zedlitz auf Hohenhelmsdorf, wünschte die ihr von ihrem Bruder Gotthard Albrecht ausgesetzten 300 Gld. rhein. endlich zu erhalten. Daß der Sequester allen diesen Forderungen gegenüber keinen beneidenswerten Stand hatte, ist wohl begreiflich.

Am 8. Mai 1692 meldete nun Karl Heinrich von Zedlitz persönlich dem Kaiser, daß er am 5. Mai 1691 katholisch geworden sei, indem er gleichzeitig die von den Pfarrern zu Schönau, Falkenhain, Hirschberg, Neumarkt, dem Erzpriester zu Jauer und dem Magistrat zu Neumarkt und Schönau ausgestellte amtliche Bescheinigung überreichte, daß er am genannten Tage zur Beichte gewesen sei und das heilige Abendmahl unter einer Gestalt genommen habe.

Noch stand aber seiner sofortigen Einweisung in die Güter jener zwischen ihm und Niklas Sigmund von Zedlitz am 10. Februar 1691 abgeschlossene Vertrag hindernd im Wege. Ja, es fanden sogar zwischen beiden Agnaten in Gegenwart verschiedener Zeugen am 27. November und 15. Dezember 1692 in Neumarkt neue Verhandlungen statt, auf Grund deren Karl Heinrich von Zedlitz am 18. Dezember d. J. urkundlich erklärte, daß er sich entschlossen habe, unter Verzicht

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auf alle seine Anrechte an die Bolkenhainschen Güter die ihm angebotene Summe von 20 000 Tlr. anzunehmen, wovon 2000 Tlr. zur Abstattung der Witwe und des Mündels, sowie zur Tilgung der Schulden und Prozeßkosten verwendet, die übrigen 18 000 Tlr. aber ihm bar ausgezahlt werden sollten.

Daß er übrigens nur der Not gehorchend auf vorstehenden Vergleich eingegangen war, beweist der Umstand, daß er am 13. Januar 1693 das Fürstentumsamt flehentlich bat, ihm wenigstens das Gut Wiesau, das nicht zum Jakob von Zedlitzschen Testamente gehöre, sondern erst durch Ladislaus von Zedlitz angekauft worden sei, einzuräumen. „Ich habe“, schreibt er, „nicht einen Bissen Brot zu leben, geschweige denn anderer Notwendigkeiten zu meinem Unterhalte, so daß ich vorlängst hätte krepieren müssen, wenn nicht noch etliche von meinen Blutsfreunden so mitleidig und barmherzig bei ihrem doch auch schlechten Vermögen gewesen wären und mich notdürftig unterhalten hätten.“

Nachdem er sich seiner Krankheit wegen in eine ordentliche Kur begeben und die in Schönau vollzogene Procession des katholischen Glaubens, „in dem er nur summarisch informiert gewesen“, auf Anraten des Pfarrers Kaspar Franz Scribanus in der Kirche zu Jauer wiederholt hatte, erklärte er im Februar 1693 dem Kaiser, nachdem er wahrscheinlich auf das Mißliche jenes Übereinkommens aufmerksam gemacht worden war, daß er bei jenem Vergleiche vom 10. Februar 1691 den Unterschied zwischen dem Jakobinisch-lutherischen und dem Ladislaus-katholischen Testamente nicht gekannt habe; wegen äußerster Armut und Not habe er sich nur in jenen Vergleich eingelassen; man habe ihm bald geschmeichelt, bald alle Freundschaft aufgesagt, ihn bald so perplex gemacht, daß er weder aus noch ein gewußt habe. Sein Vetter Niklas Sigmund habe ihm zudem ein altes Pferd, das kaum 12 bis 14 Tlr. wert gewesen, für 30 Tlr. angehängt und statt der ausbedungenen 100 Gld. nur 65 Gld. bar gegeben. Er hofft, der Kaiser werde die ihm in Ungarn geleisteten Kriegsdienste beherzigen, auch seine notorische Armut in Betracht ziehen, sowie die katholische Religion, die er, wenn er nicht in kursächsischen Diensten gewesen wäre und hernach unter lauter Lutheranern das Gnadenbrot hätte suchen müssen, schon viel früher angenommen hätte. Schließlich bittet er noch einmal, ihm bis zur kaiserlichen Entscheidung der Erbangelegenheit wenigstens das Gut Wiesau, das kein Lutheraner erben könne, einzuräumen.

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Den zweiten in Neumarkt abgeschlossenen Vertrag vom 18. Dezember 1692 leugnete er in einem Schreiben vom März 1693 ganz ab.

Nachdem Niklas Sigmund von Zedlitz am 25. Oktober 1692 das Amt um Einsicht in die Administrationsrechnungen ersucht hatte, um sich von der Bewirtschaftung und den Erträgen der Güter überzeugen zu können, erging am 17. Februar 1693 die Amtsverordnung, daß er sowohl, als auch sein Vetter Karl Heinrich einige Aufsicht über die Administration der Güter haben und für die Dauer der Sequestration an Geld und Viktualien jährlich bis 100 Thlr. daraus entnehmen könnten. Dagegen erhob freilich der erstere am 7. März energischen Widerspruch, da ihm nach den Verträgen vom 10. Februar 1691 und 18. Dezember 1692 der Besitz der Güter ganz allein zukomme.

Als diesem nunmehr als maxime interessatus am 25. April die alleinige Aufsicht über die Wirtschaftsverwaltung zugesprochen wurde, verwahrte sich auch Karl Heinrich noch in demselben Monat dagegen und bat, jenem jeden actus possessionis zu untersagen und ihn alles Ernstes zu vermahnen, „daß er in Ruhe und Sittsamkeit die kaiserliche Entschließung erwarte“.

Diese blieb einstweilen noch immer aus, so daß auch die evangelischen Stände der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer am 9. Mai beim Kaiser die Bitte wagten, dem Niklas Sigmund von Zedlitz, ihrem Glaubensgenossen, die Nachfolge in den Bolkenhainschen Gütern zuzusprechen und die Rechte der Evangelischen nicht zu verkürzen.

Da die Erbfolge-Angelegenheit beiden Erbberechtigten große Unkosten verursachte, baten sie am 25. April 1693 zuerst gemeinsam das Amt, jedem durch den Sequester 100 Floren auszahlen zu lassen. Am 15. Septbr. wurde Karl Heinrich für sich allein um Auszahlung von 100 Thlr. vorstellig, und als Niklas Sigmund davon Kenntnis erlangt hatte, ersuchte er am 24. Oktober das Amt um Verabfolgung von 200 Thlr., „da er bei diesem negotio am meisten interessiert sei und bei so langem Ausstande der kaiserlichen Resolution viel größere Ausgaben habe als sein Vetter Karl Heinrich, dem seine meistens geistlichen Sollicitaturen wenig oder nichts kosteten“.

Beide scheinen mit Erfolg gebeten zu haben; denn am 15. März 1694 dankte Niklas Sigmund von Wien aus dem Amte für 100 Thlr., die ihm im November 1693 beim Antritt seiner Reise an den kaiserlichen Hof ausgezahlt worden sind. Da er sich, wie es in diesem Dankschreiben heißt, nun schon 5 Monate behufs Beschleunigung seiner Angelegenheit hier aufhält,

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die Entscheidung sich aber noch lange hinziehen dürfte, der Aufenthalt in Wien sehr kostspielig ist, und zu Hause während seiner Abwesenheit mancher Schaden in der Wirtschaft vorkommt; da er ferner vor Erledigung der Angelegenheit nicht gern von hier abreisen möchte, während sein Vetter Karl Heinrich sich schon vor drei Wochen von hier entfernt hat und sich wenig um die Angelegenheit kümmert: so bittet er schließlich, ihm aus den Einkünften der Güter noch 500 Gld. rhein. einzuhändigen.

Das Amt muß auch an ihn eine Zahlung in nicht bekannter Höhe geleistet haben; denn am 16. April d. J. verlangt Karl Heinrich, ihm aus den Gütern ebenso viel auszuzahlen, als jener daraus entnommen hat.

Die kaiserliche Entscheidung erfolgte nun endlich nach Ablauf von 3½ Jahren. Der Kaiser Leopold verfügte nämlich am 2. Mai 1694, daß Karl Heinrich von Zedlitz in den wirklichen Besitz der Bolkenhainschen Güter einzusetzen sei. Niklas Sigmund erhält das Recht der Appellation, das ihm und den evangelischen Ständen (vergl. 9. Mai 1693) niemals beschränkt werden soll. Die übrigen Interessenten werden mit ihren Ansprüchen abgewiesen; nur die Witwe Franziska Margarete, geb. Gräfin Mansfeld, soll ihre Abstattung ex bonis mariti defuncti und sonstige Forderungen liquidieren. Der Sequester aber wird zur richtigen Abgabe der Rechnungen angehalten.

Damit war jedoch der Erbfolgestreit keineswegs beendet, vielmehr entbrannte er nun noch viel heftiger und wurde im eigentlichen Sinne des Wortes persönlich geführt.

Zwar schreibt der überglückliche Karl Heinrich am 27. Mai in Bezug auf die kaiserliche Resolution, „daß er dafür dem grundgütigen Gott und Ihro Kaiserl. und Königl. Majestät den allerdemütigsten Dank sage, auch lebenslang sagen werde“; zwar bittet er an demselben Tage das Amt, ihn ehestens in besagte Güter einzusetzen, „vor welche Gnade er die ganze Zeit seines Lebens erkenntlich sein werde“; doch schon am 29. Mai bitten sämtliche Interessenten der Bolkenhainschen Güter um einen Tag ad publicationem der eingelaufenen kaiserlichen Resolution und bis dahin um Verzug der Exekutions-Anbefehlung. Auch Niklas Sigmund von Zedlitz bittet am 4. Juni, mit der Exekution anzustehen und alles einstweilen in suspenso zu lassen; denn: 1) In der kaiserlichen Resolution ist kein Jota von seiner Exmission aus der Burg Bolkenhain enthalten. 2) Es ist nicht angegeben, wann der Sequester die Rechnungen zu legen und den Überschuß der Einnahmen abzuliefern hat. 3) Im Testament des Ladislaus von Zedlitz vom Jahre 1625 steht: Wenn

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derjenige, an den die Güter der Ladislaischen Verordnung gemäß fallen, sich nicht wohl verhält, das Seine verschwendet und übel anwendet oder sich seinem ehrlichen adeligen Herkommen gemäß nicht verheiraten würde, so soll er ausdrücklich exkludiert sein, und die Güter sollen ihm nicht eingeräumt werden. Dieser defectus ist an Karl Heinrich von Zedlitz vorhanden und leicht zu erhärten. 4) dieser gibt keine hinreichende Sicherheit, daß er die Güter nicht verschwenden wird, da er selbst sein Eigentum nicht gehörig konserviert.

Karl Heinrich von Zedlitz antwortet am 5. Juni auf diese ihm durch das Amt mitgeteilten Punkte, „daß sie nach nichts anderem als lauter Desparation schmecken“, weshalb sie auch seiner Immission[GWR 1], die doch nächstens erfolgen möchte, nicht das Geringste in den Weg legen könnten. Das Amt schließt sich seiner Meinung an und bestimmt dazu einstweilen den 18. Juni.

Doch dieser war nicht geneigt, mit seiner Einsetzung so lange zu warten, sondern nahm am 12. mit Hilfe des Pfarrers von Bolkenhain und einiger anderen Personen die Burg in Besitz, warf die vorhandenen Diener nebst ihren Sachen aus dem Schlosse, erbrach die Zimmer und vergriff sich an den dort vorhandenen Mobilien, wie dies Niklas Sigmund in einer Beschwerdeschrift von demselben Tage dem Amte ausführlich meldet.

Darüber amtlich befragt, erklärt jener am 17. die ganze Besitzergreifung nur für eine unschuldige Vorsichtsmaßregel, die nur ergriffen worden sei, um die Immission wirklich zustande zu bringen, und erinnert dabei in schlau berechnender Weise an die im Jahre 1691 durch Niklas Sigmund von Zedlitz verhinderte Einführung des Sequesters. In jener Beschwerde wäre übrigens das meiste erlogen.

Alle Gesuche, auch das des Niklas Sigmund vom 17. Juni, die hofgerichtliche Immission propter nova emergentia etwas länger hinauszuschieben, waren fruchtlos. Am 21. Juni 1694 melden Hans Heinrich von Schultz und Johannes Gregorius Behnesch, Königl. Mann- und Hofgerichts-Deputierte zu Schweidnitz. dem Landeshauptmann, daß Karl Heinrich von Zedlitz durch sie am 18. in die Bolkenhainschen Güter eingeführt und ihm die Burg Bolkenhain übergeben worden ist.

Die Witwe, Gräfin von Mansfeld, behielt noch immer eins der besten Zimmer und ein anderes Gemach in ihrem Besitz; außerdem befanden sich in einem Zimmer versiegelt die Mobilien ihrer Stieftochter, dieselbst bei einem katholischen Vormund untergebracht war. Karl Heinrich von Zedlitz mußte sich

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also mit einem einzigen, vier Treppen hoch gelegenen Zimmer — natürlich außer den großen Sälen — begnügen, wenn wir übrigens dieser seiner eigenen Angabe trauen dürfen.

Die Einkünfte der Güter lagen ihm sehr am Herzen; denn am 27. Juli verlangte er vom Amte eine authentische Abschrift der Originalbriefe über die Bolkenhainschen Güter zur besseren Untersuchung aller Zugehörungen. Von den schuldigen Ausgaben wollte er jedoch nichts wissen. Die Gräfin von Mansfeld, der er die ihr gebührenden Alimente nicht verabfolgte, mußte ihn deshalb beim Kaiser verklagen, worauf dieser allerdings am 14. Dezember 1694 dem Amte befahl, für unweigerliche Verabfolgung derselben zu sorgen.

Im Anfange des Jahres 1695 meldeten sich noch mehrere Miterben von der mütterlichen Linie, die alle nach dem Testamente des Jakob von Zedlitz vom Jahre 1601 zur Erbschaft zu gehören meinten. Die vereinigten Interessenten sahen nun dem neuen Burgherrn etwas scharf auf die Finger und meldeten am 25. März 1695 dem Amte, daß er die Wälder verwüste und u. a. nach Landeshut einen Posten Holz für 100 Thlr. verkauft habe, der wohl viermal so viel wert gewesen sei. Wiederholte derartige Beschwerden führten endlich zu einer Untersuchung dieser Angelegenheit, wozu die Interessenten am 24. August 1696 Sigmund von Falkenhain auf Seichau (Kr. Jauer) und Rothkirch (Kr. Liegnitz) und Karl Christoph von Zedlitz auf Nieder-Wernersdorf (Kr. Bolkenhain) vorschlagen. Karl Heinrich von Zedlitz, vom Amte dazu aufgefordert, bringt Hans Heinrich von Borwitz auf Kuhnern (Kr. Striegau) und den Bürgermeister Kaspar Winkler in Landeshut in Vorschlag. Gegen diesen letzteren protestieren die Interessenten energisch und zweifeln an seiner Unparteilichkeit, da er eben von Zedlitz etliche hundert Klaftern Holz für ganz geringes Geld gekauft habe, beide auch auf sehr vertrautem Fuße leben. Wenn Zedlitz seine Konkubien in Landeshut besuche, steige er jedesmal bei Winkler ab. Auch sei es gebräuchlich, zur Untersuchung zwischen Landsassen nur rittermäßige Landsassen vorzuschlagen.

Da sich Karl Heinrich von Zedlitz fortgesetzt weigerte, an Stelle des beanstandeten Vertrauensmannes einen anderen vorzuschlagen, nach der Meinung der Interessenten jedoch proximum in mora periculum vorhanden war, so baten sie am 23. Oktober das Amt, ein anderes Subjekt ex officio zu ernennen, worauf sich jener gemüßigt sah, am 29. Oktober Sigmund von Tschirnhaus auf Wederau (Kr. Bolkenhain) in Vorschlag zu bringen.

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Was das Ergebnis dieser Untersuchung war, verschweigen die Akten. Daß es für Karl Heinrich von Zedlitz nicht gravierend genug gewesen sein muß, beweist eine wiederholte Beschwerde der Interessenten vom 19. August 1697, in der sie abermals betonen, daß der jetzige Besitzer die Güter liederlich verwalte, die Wälder veröde und nicht zahle, wozu er seit dem 2. Mai 1694 verpflichtet sei. So habe er sich z. B. mit dem jetzigen Besitzer von Merzdorf (Kr. Bolkenhain} über eine strittige Waldparzelle dergestalt verglichen, daß diesem der Grund und Boden des Waldes, worauf für 1500 Thlr. Holz gestanden, zufallen, das darauf stehende Holz aber von beiden Teilen zur Hälfte gefällt werden solle. Sie protestieren dagegen im Hinblick auf ihre Erbrechte und bitten, solchem Gebahren Einhalt zu tun, da sonst ein gänzlicher Ruin der Güter in kurzem zu erwarten sei.

Endlich gab die kaiserliche Regierung solchen Beschwerden Gehör und wies am 3. April 1698 sämtliche sechs Interessenten, nämlich Helene Katharina, verehel. Freiin von Zedlitz auf Hermannswaldau (Kr. Schönau), Fräulein Susanna Maria Elisabeth und Fräulein Anna Ursula, geb. Freiinnen von Zedlitz, Hans Heinrich Sebastian von Churschwand als Testamentserben seiner Ehekonsortin Anna Maria, geb. Freiin von Zedlitz, Johanna Theresia, geb. Freiin von Zedlitz, nachher verehelichte Freiin von Schaffgotsch, und Niklas Sigmund Freiherr von Zedlitz auf Schildau und Zülzendorf (Kr. Schweidnitz), in den Mitbesitz der Bolkenhainschen Güter ein, so daß dem Karl Heinrich von Zedlitz nur der siebente Teil aller Erträge zukommen sollte. Die Successionsfrage war damit freilich noch nicht entschieden; der Prozeß um dieselbe nahm vielmehr seinen Fortgang im bisherigen langsamsten Tempo.

Die verw. Freiin Franziska von Zedlitz, die ihre Alimentgelder und Abstattung noch immer nicht erhalten hatte, hielt den jetzigen Zeitpunkt für ganz geeignet zur endlichen Erlangung derselben, weshalb sie am 6. September 1698 und noch einmal am 26. Mai 1699 den Landeshauptmann ersuchte, ihr bei Vermeidung der gerichtlichen Pfändung zur Auszahlung jener Gelder und der veraccordierten 7000 Thlr. behilflich zu sein. Die zur Zahlung angehaltenen Interessenten erklärten jedoch am 13. Juni 1699, daß sie diese Summe noch nicht hätten beschaffen können, da einer Hypothek die sichere Unterlage fehle, so lange die Successionsfrage nicht entschieden sei; die Gräfin möge sich also bis dahin gedulden.

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Sämtliche Interessenten machten sich indes allmählich mit dem Gedanken vertraut, daß es für sie höchst zweifelhaft sei, den Ausgang des langwierigen Prozesses überhaupt zu erleben; deshalb schlossen sie mit Karl Heinrich von Zedlitz am 15. Mai 1700 folgenden friedlichen Vergleich: Die Interessenten zahlen an ihren Vetter Karl Heinrich 25000 Thlr. schles.; dieser nimmt die Summe unter der Bedingung an, daß sie ihm bis zum Eingange der kaiserlichen Genehmigung zu 6 Prozent verzinst und ihm bis dahin Wohnung im Schlosse Bolkenhain und das nötige Brennholz gewährt werde. Zugleich entsagt er für sich und seine Erben allen Ansprüchen auf die Burg Bolkenhain und die zugehörenden Güter. — Dieser Vergleich wurde durch den Kaiser Leopold am 18. Juni d. J. bestätigt.

Die sechs Interessenten kamen nun dahin überein, den aus den Gütern zu ziehenden Überschuß gleichmäßig unter sich zu verteilen; außerdem sollten die zwei unverheirateten Fräulein die Burg bis zu ihrer Verheiratung bewohnen.

Schließlich jedoch übernahmen nur zwei von ihnen, Helene Katharina von Zedlitz, geb. von Zedlitz, und Johanna Theresia von Schaffgotsch, geb. von Zedlitz, das ganze Burglehn samt den zugehörigen Gütern mit der Verpflichtung, allen übrigen Interessenten ihren rechtmäßigen Anteil herauszuzahlen. Um nun die recht ansehnlichen Abstattungskosten der Verpflichtung gemäß abtragen zu können, liehen sie unter Zuziehung ihrer ehelichen Kuratoren, Sigmund Seifried von Zedlitz auf Hermannswaldau und Kunzendorf und Gottfried Ferdinand von Schaffgotsch auf Börnchen (Kreis Bolkenhain), am 11. November 1700 von dem Abt Dominikus Geier in Grüssau die Summe von 142 000 Thlr. schles. à 36 Wgr., wozu die übrigen Interessenten ihre Zustimmung gaben. Zu seiner Sicherheit nahm der Abt das Burglehn nebst allen Zugehörungen auf sechs Jahre in Pacht und zahlte jährlich 8500 Thlr. Pachtgeld, wovon er aber stets die Zinsen für das obige Kapital in Abzug brachte.

Bei der Übergabe vom 16. November werden u. a. 6 starke Doppelhaken und 9 kleinere „gischiftete“ Doppelhaken als auf dem Schlosse befindlich, desgleichen die mit vollständiger gottesdienstlicher Einrichtung versehene Schloßkapelle erwähnt.

Da die Familienglieder Zedlitz sehr bald die Überzeugung gewannen, daß sie das aufgenommene Hypotheken-Darlehn niemals würden zurückzahlen können, verkauften sie am 5. Januar 1703 das ganze Burglehn nebst Zugehörungen an denselben Abt Dominikus für die vorgestreckte Summe von 142000 Thlr., jedoch unter der Bedingung, daß, wenn irgend ein Erbe der

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Freiherrn von Zedlitz die Burg wieder an sich bringen wollte, sie diesem nach Zurückzahlung der Kaufsumme und aller während der verflossenen Zeit auf die Burg und die Güter verwendeten Gelder jederzeit abgetreten werden solle. Der Kaiser Leopold bestätigte diesen Kaufvertrag am 12. März 1703.

Somit war der stattliche Besitz, der sich rund 100 Jahre in den Händen der Familie von Zedlitz befunden hatte, in die tote, aber feste Hand übergegangen, und von den Schicksalen der Burg bleibt nur noch wenig zu berichten.

Am 4. August 1720, einem Sonntage, schlug der Blitz gegen 12 Uhr in die Burg. Das zweimal durchbrochene hölzerne Schloßtürmchen brannte ab, die darin befindliche Turmuhr wurde zerstört und zwei Zimmer brannten aus. Am 13. Juni 1724 fuhr wieder ein Blitz in den großen Saal und zerstörte das an der Decke befindliche Bild des Herzogs Bolko I. zu Pferde, zündete aber nicht.

Auf den 1726 verstorbenen Abt Dominikus Geier folgte Innocenz Fritsch († 1734), der es, da sich 30 Jahre hindurch kein Glied der Familie Zedlitz um die Burg beworben hatte, auch der Kaufpreis immer höher stieg, dahin brachte, daß Kaiser Karl VI. am 9. Februar 1733 das jus reluitionis (Recht der Wiedereinlösung) völlig aufhob und dem Kloster Grüssau den beständigen Besitz der Burg nebst allen Gütern zusprach.

Der Nachfolger des Abtes Innocenz, Benediktus Seidel († 1763), verwandte viel auf die Burg und ließ sich deren Instandhaltung angelegen sein, zumal da Beamte dieses geistlichen Stifts dieselbe beständig bewohnten.

Als Kuriosum ist noch erwähnenswert, daß im Jahre 1773 die zwei Fräulein Julie Amalie und Johanna Luise von Zedlitz aus dem Hause Kauffung von dem Stifte Grüssau 12 000 Thlr. als ihren Anteil an den Bolkenhainschen Gütern und ebenso fünf Brüder von Zedlitz aus der Linie Nimmersatt die gänzliche Abtretung dieser Güter beanspruchten. Daß die Anforderungen beider Parteien auf Grund des kaiserlichen Edikts vom Jahre 1733 für immer abgewiesen wurden, darf wohl kaum noch angeführt werden.


7. Die Bolkoburg im Besitze des preuß. Staates.

Seit 1810.

Als am 30. Oktober 1810 in Preußen die Aufhebung sämtlicher Klöster und Stifte verfügt wurde, ging auch das Stift Grüssau und mit ihm die Bolkoburg nebst den dazu gehörigen

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Gütern in den Besitz des preußischen Staates über. Die letzteren wurden größtenteils veräußert, die Burg aber blieb Staatseigentum bis auf den heutigen Tag.

Seit 1810 unbewohnt und verödet, wurde sie allmählich zur Ruine. Im Jahre 1813 statteten ihr die Russen einen Besuch ab und schlugen an verschiedenen Stellen, namentlich aber im Turme große Löcher ins Mauerwerk, um, wie erzählt wird, nach verborgenen Schätzen zu suchen, u. am 16. Oktober 1914 stürzte bei einem heftigen Sturme ein beträchtlicher Teil des Burggebäudes ein.

Der Staat läßt es sich aber angelegen sein, die großartigen Burgreste vor gänzlichem Verfalle zu schützen. Der Bergfried ist besteigbar gemacht und seine Plattform 1850 mit Steinplatten belegt und mit einer Brustwehr umgeben worden. Unter Aufwendung namhafter Summen bemüht man sich mit Erfolg, durch Strebepfeiler und Anker den wankenden Mauern Stütze und Halt zu geben, und erst im Sommer des Jahres 1893 sind an den nordwestlichen Gebäuden umfassende Reparaturbauten vorgenommen worden.

Machen wir zum Schlusse einen Gang durch die Ruine, die man auf einer steilen, sich durch einen künstlich aufgeschütteten Wall hindurch windenden Fahrstraße erreicht. Nachdem man das Vortor passiert hat, gelangt man in den engen, steil ansteigenden Zwinger und aus diesem durch ein inneres Tor in den durchschnittlich nur 15 Schritt breiten und 85 Schritt langen äußeren Vorhof. Dieser wird im Norden durch ein wohnhausartiges Gebäude und auf der langen Nordost-Südwestlinie von einer hohen Mauer begrenzt, durch deren Pforte man in den ebenfalls langen, nur wenig breiteren inneren Hof eintritt. Zur Verteidigung der Mauerlinie diente ein nur andeutungsweise erhaltener Umgang auf der Innenseite.

An der Nordecke dieses inneren Hofes liegt das Treppenhaus zu dem eben erwähnten Wohnhause, das den äußeren Hof abschließt. Weiter nach Osten erheben sich die Umfassungsmauern eines etwa von Ost nach West streichenden Verbindungsflügels, der nach der Feldseite zu der elliptisch geformten Krümmungslinie des Bergrückens folgt. Von hier zieht sich gegen Süden das lange, außer dem Keller dreigeschossige Wohngebäude, welches ehemals in seinem obersten Geschosse, der sogenannten „Kapelle“, durch einen Steg mit dem Bergfried verbunden war, welcher der besseren Verteidigung wegen ganz frei steht. Dieser ist ein etwa 50 m hoher Cylinder von kreisförmigem

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Grundrisse mit einer zum rechten Winkel zugeschärften Ecke im Osten; seine Mauerstärke beträgt unten 4,5 m, oben 3,5 m. Nördlich von ihm liegt im inneren Hofe eine Zisterne. Von der Südostecke des Wohnhauses zieht sich dann die den inneren Hof abschließende Mauer mit Viertelkreisbiegung um den Bergfried zum Obertore hin.

Die nur von dieser Hochburg aus zugängliche Niederburg legt sich quer vor die Südseite der ersteren; die Ausdehnungen des einst wohl nur mit hölzernen Gebäuden besetzten Platzes betragen 70:50 Schritt zu ⅔ m. Die Abhänge sind durch Böschungsmauern befestigt; als man sie später erhöhte, wurden zwei rechteckige Ausbauten zur Bestreichung der Flanken hinzugefügt; sie sind nur oben mit der Mauer in Verband ausgeführt. Zur Aufstellung der Verteidiger diente ein an der Innenseite aufgeschütteter Wall. An der Ostecke steht die Niederburg durch einen Rundturm mit dem zum Obertore der Stadt führenden Mauerzuge in Verbindung, an dessen Innenseite oben ein Laufgang angebracht ist. Von hier (etwas westlich) zweigt sich etwa nach Norden herauf eine Mauer ab, die mit der der Stadt zugekehrten Umfassungsmauer gleichlaufend ist, den äußeren, zu einem Baumgarten eingerichteten Vorhof umschließt, durch eine halbkreisförmige Bastion, sowie durch Flankentürmchen verstärkt ist und sich etwa bis 90 Schritt vor die Nordseite des Hochschlosses zum äußersten Punkte des ganzen Bergrückens hinzieht, von wo sie am Westrande des äußeren Vorhofes zurückstreicht. Von der Niederburg wird dieser östliche Zwinger ebenfalls durch eine Mauer abgegrenzt. Somit ist das ganze Burggelände in Einzelabschnitte zerlegt, deren jeder für sich einzunehmen war.

Kunstformen sind bei dem vorgeschrittenen Verfall der Baulichkeiten sehr spärlich erhalten. Sämtliche Mauerflächen, auch die des vermutlich ältesten massiven Bauteils, des Bergfrieds, waren geputzt und mit Sgrafitten, z. B. mit Quadern, oder freierem Flächenschmuck, wie z. B. an dem wohnhausartigen Nordwestbau, verziert. An dem Obertore ist, gewissermaßen als Wächter, ein frisch und keck gezeichneter Landsknecht erhalten. Das Herrenhaus und der Bergfried tragen fischschwanzförmige Zinnen, und im Erdgeschoß des ersteren finden wir eine mit spätgotischem Profil umrahmte Spitzbogenöffnung.




Anmerkungen

  1. St.-A. Personalien Zedlitz. Sinapius irrt, wenn er in seinen "Curiositäten des schles. Adels“ II, 489 das Todesjahr 1618 angibt. Merkwürdigerweise trägt auch das in Grüssau befindliche Grabmal mit der Umschrift: ,Non moriar, sed vivam et narrabo, opera Domini. (Psalm 118, 17) - Dominus mortificat et vivifacat, deducit ad inferos et reducit“ (1. Samuelis 2, 6) die Jahreszahl 1618.
  2. St.-A. III 15 PP, 489. Darunter befindet sich der Vermerk: 1663 am Quartal Luciae ist wegen getroffenen Vergleiches und besehener Richtigkeit dieser Pfandbrief gehöriger Maßen kassieret worden. Ferdinand von Zedlitz mp.

Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Gerichtliche Einsetzung, Einweisung; siehe Eintrag Immission. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 833. Digitalisat auf Zeno.org (07.03.2011)