Freigrafschaft

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Hierarchie:

Familienforschung > Gerichtswesen > Freigrafschaft

Beschreibung

  1. Freigrafschaft = frigrêveschap, Burgericht (ndd.)
  2. Freigericht, Femgericht, Veme, Heimliches Gericht
  3. Freistuhl, Freygestoil, frîenstôl, frîenstôl (ndd.)

Bedeutung

  • 1. Bedeutung: Amtsgebiet eines Freigrafen
    • Lehnsinhaber und Besitzer der Freigrafschaften waren die Gerichtsherren aus ursprünglichen Dynastenfamilien (Grafen) als Vertreter des obersten Gerichtsherren, des Königs. Sie richteten unter "Königsbann" über Freie (Burbawern) und deren Freigüter (Allode).
    • Im Rahmen des Bedeutungsverlustes der Freigerichtsbarkeit beauftragten die Gerichtsherren andre freie Leute als "frigrêven" (Freigrafen) mit der Rechtsprechung.
  • 2. Bedeutung: Gerichtswesen einer Freigrafschaft
  • 3. Bedeutung: Gerichtsbank, Gerichtsstätte eines Freigerichtes (Feme)

Beispiel einer Teilung

Beispiel: Freigrafschaft Heiden (ein Lehen der Grafschaft Ravensberg)
1335 übertrug Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen, mit dem Recht der Wiedererlöse, einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld. Vor ihm hatte auch Dietrich von Kleve die Freigrafschaft Heiden und die Gerichtsstühle zu Schermbeck, Erle, Raesfeld, Wulfen und Hervest für eine Pfandschaft von 100 Mark erhalten. Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen kann, kauft Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf dem Wennemar von Heiden die Freigrafschaft über den genannten Bezirk, mit den Freistühlen zu Ossenkamp bei Erle, Deuten bei Wulfen und Dirking bei Raesfeld im Jahre 1374 ab.

Beispiel einer heimlichen Acht

16.06.1454 (Abschrift des 19. Jhs.): Johann Fryemann, Richter und Freigraf des Heiligen Römischen Reichs in der freien Krummen Grafschaft des Freistuhls zu Wickede, gibt allen Ständen des Reichs bekannt, dass Jakob Herr von Lichtenberg am 7. Mai vor ihm, vor Wilhelm von der Sunger, Freischöffe der Stadt Dortmund, Hermann Waldhaus, Freischöffe des Erzbischofs Dietrich II. von Köln zu Arnsberg, Hugo von Osterwick, Freischöffe im Vest Recklinghausen, Hermann Hackenberg, Freischöffe des Herzogs Johann I. von Kleve Graf zu der Mark zu Volmarstein, Wynand Paskendall, Freischöffe des Junkers Gerhard von Kleve Graf zu der Mark in der Freigrafschaft Bochum, Johann Gardeweg, Freischöffe in der Freigrafschaft Lüneburg, und Heinrich von Werdinghausen, Freigraf zu Villigst, durch seinen Prokuratoren gegen Georg von Schauenburg den Jüngeren, der seine Ehre angegriffen habe, geklagt habe. Da trotz Ladung niemand von der Beklagtenseite vor dem Freistuhl erschienen ist, ist nach entsprechendem Verfahren durch das Urteil des Freigerichts die heimliche Acht über Georg verhängt worden. An die Stände des Reichs wurde geboten, mit dem Geächteten keine Gemeinschaft mehr zu haben. Ankündigung des Siegels des Ausstellers (und der Siegel der Zeugen?).

Regionale Freigrafschaften

Literatur

  • Stratmann, Bodo: Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Spurensuche um Engelrading. Reihe Lesepauker, Quellenveröffentlichung (Dortmund 2021).

Artikel Freigrafschaft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.