Großherzogtum Hessen/Entschädigungslande

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Großherzogtum Hessen

Entschädigungslande

Reichsdeputationshauptschluß

Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 sprach dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, die Aufhebung von Rechten in Wetzlar und gegenüber Frankfurt sowie für die Abtretung seines Anteils an der Niedergrafschaft Katzenellenbogen und Eppstein in § 7 „das Herzogthum Westphalen mit Zugehörden, und namentlich Volkmarsen, sammt den im genannten Herzogthume befindlichen Kapiteln, Abteyen und Klöstern", mehrere mainzische und pfälzische Ämter, Besitzungen und Einkünfte, den Rest des Bistums Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg zu.

Volkmarsen

Für die Corveyischen Ansprüche auf Marsberg wurde Volkmarsen durch Vergleich vom 18. März 1806 an das Haus Oranien abgetreten.

Herzogtum Westfalen erhalten

Bei den Entschädigungsverhandlungen hatte Landgraf Ludwig X. zur Abrundung seines Territoriums zunächst die Mainzer Ämter um Aschaffenburg erstrebt, erst ganz zuletzt wurde ihm statt dessen das kölnische Herzogtum Westfalen zugewiesen. Angesichts der weiten Entfernung vermochte man sich in Darmstadt erst nach einigem Zögern mit diesem Neuerwerb zu befreunden. Bereits im September 1802 wurde das Herzogtum Westfalen militärisch besetzt und am 6. Oktober provisorisch in Besitz genommen; am 16. August 1803 erfolgte die offizielle Huldigung zu Arnsberg. Mit dem 12. Oktober 1802 hatten die kurkölnischen Zentralbehörden - Revisionsgericht, Regierung im Vest Recklinghausen, Offizialat in Arnsberg und Hofkammer in Brilon - ihre Tätigkeit für das Herzogtum eingestellt; gleichzeitig nahm in Arnsberg eine hessische Organisationskommission unter Oberleitung der Darmstädter Generalkommission für die Entschädigungslande die Geschäfte auf.

Verwaltungsstruktur

Zentralbehörden für die sämtlichen Lande

  • Ministerium
  • Oberappellationsgericht
  • Gesetzgebungskommission (unter Leitung des Ministeriums des Innern)
  • Oberforstkolleg (bis 7. Januar 1804 Oberforstamt)
  • Oberkriegskolleg (bis 20. Februar 1807 Kriegskolleg)
  • Oberbaukolleg (bis 29. März 1811 Bauamt)

Povinzialverfassung

Dem Zusammenwachsen des neuen Staatsgebildes, von dessen 175 Quadratmeilen nicht einmal die Hälfte althessischer Besitz waren, diente die wohl nach badischem Muster im Herbst 1803 durchgeführte Neuordnung der Gerichts- und Verwaltungsorganisation mit der dabei entstandenen Administrations-Mittelbehörden, zunächst zuständig für die Provinzen Starkenburg (in Darmstadt), Oberhessen (in Gießen) und Westfalen (in Arnsberg). Das Organisationsedikt vom 12. Oktober 1803 teilte die Landgrafschaft in drei Provinzen ein:

Lokale Provinzialbehörden

Für jede der Provinzen werden angeordnet ein/e

  • Regierung
  • Hofgericht
  • Rentkammer (seit 12. Januar 1809 Hofkammer)
  • Kirchen- und Schulrat
  • Forstkolleg (vorübergehend)

Das neu organisierte Ministerium tritt mit dem 1. November 1803 in Tätigkeit, die Provinzialbehörden beginnen ihre Arbeit am 1. Januar 1804; über beider Geschäftsgang war gleichzeitig mit Erlaß des Organisationsedikts eine besondere Instruktion ergangen. Die unteren Staatsbehörden behielten einstweilen ihre bisherige Verfassung.

Gesamtstruktur der Verwaltung

Zentralbehörden in Darmstadt

In den Zentralbehörden wurden zahlreiche Akten betreffs. der westfälischen Entschädingungslande bei den unterschiedlichen Behörden geführt, welche entweder in Hessischen Archiven verblieben (wo sie sich noch bis heute befinden), oder im Staatsarchiv Münster abgelegt wurden. Informationen über Münstersche Ablagen wurden in den folgenden Artikeln eingebaut.

Behörden in der Provinz Starkenburg

Behörden in der Provinz Westfalen

  • Arnsberger Behörden für das Herzogtum Westfalen, Struktur und Archive in der Provinz Westfalen