Königreich Westfalen/Domänenverwaltung

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Hierarchie

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Allgemeine Verwaltungsordnung

Das Dekret vom 18. März 1808 hob unter Berufung auf die allgemeine Verwaltungsordnung vom 11. Januar 1808 alle ehemaligen, noch in Funktion befindlichen Verwaltungsbehörden der alten Staaten auf. Bestehen blieben nur die Akzise- und Zolldeputationen und die Bergwerksdirektionen.

Verwaltungsaufbau

In jedem Departement wurden unter der Oberleitung des Präfekten zur Verwaltung der Domänen und Forsten „Domänendirektionen" eingerichtet. Sie bestanden personell aus dem Domänendirektor, einem Inspektor, zwei das Departement bereisenden Kontrolleuren (oder: Verificateurs ambulants), einem Domänenverwalter und einem Departementseinnehmer. Über strittige Sachen der Domänensparte entschied der Präfekturrat.

Domäneninspektionen

Die Domäneninspektionen entsprachen in ihren Aufgaben den Domänendirektionen innerhalb der Distrikte. Sie setzten sich aus einem Domäneninspektor, einem Rezeptor und Hilfskräften zusammen.

Generalrezepturen

Der Rezeptor war nach Aufhebung der alten Landeskassen am 30. April 1808 zuständig für die Einnahmen aus Domänen und Forsten. Die Domänenrezepturen wurden später auch Generalrezepturen genannt. Die Einkünfte führte er an die oberste Kasse des Königreichs, die Generalkasse der Generalintendanz, ab. Er verwaltete aber auch gleichzeitig die Steuereinkünfte, die ihm von den Kantons- und Ortseinnehmern zuflossen.