Kirchenbankverzeichnis

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Kirchenbankverzeichnisse

Sitzplätze in den Kirchen waren in der Vergangenheit rar und nicht selten fest vergeben, natürlich an Personen, die eine gewisse herausgehobene gesellschaftliche Stellung in der Gemeinde inne hatten. Die Kirchenbänke oder einzelne Sitze wurden in Erbpacht oder Pacht an Adel, Patrizier, Bürger und Hofesaufsitzer, Bürgermeister, Schöffen, Ratsmitgliecher und dergleichen vergeben.

Es konnte aber auch sein, dass die Sitzgelegenheiten in der Kirche von bestimmten Personen erst gestiftet und damit finanziert worden waren.

Alle Besitz- oder Erbwechsel wurden zeitnah in den Registern, Kirchenbankverzeichnis genannt, festgehalten. Zu den Namen wurde häufig der Familienstand, das ausgeübte Amt oder der Stand, ein Namenszusatz oder sonstige Ergänzungen eingetragen.

Die Namen der Platzinhaber wurden oft in die Bank eingeritzt oder kleine Messingschildchen mit den Namen wurden auf den Bänken befestigt. Schön erhalten sind diese Namenschildchen oder auch Einritzungen noch in Eupen (heute Belgien) in der St. Nikolauskirche anzusehen.