Militär Kurfürstentum Sachsen (1547-1806)

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Künstlerkarte Soldat IR 68 VS-kl.png
Formationsgeschichte bis 1806 Infanterist Alte Armee.svg Formationsgeschichte 1806 - 1918

Flagge des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreiches.svg War Ensign of Germany 1903-1918.svg Flagge Herzogtum Anhalt.svg Flagge Großherzogtum Baden.svg Flagge Königreich Bayern.svg Flagge Herzogtum Braunschweig.svg Flagge von Bremen.png Flagge von Hamburg.svg Flagge Kgr + Provinz Hannover 1836-1866.jpg Flagge Großherzogtum Hessen.svg Flagge von Kurhessen.svg Fahne Kurköln.svg Flagge Fürstentum Lippe.svg Wappen Lübeck.png Flagge beider Großherzogtuemer Mecklenburg.svg Wappen Fürstbistum Münster.png 512px-Flagge Herzogtum Nassau (1806-1866) svg.png Civil flag of Oldenburg.svg Preußen-Flagge-Web.png Fahne Fuerstentum ReussJuengereLinie.png Fahne Fuerstentum ReussAeltereLinie.png Flagge Rheinprovinz.svg Flagge Königreich Sachsen.svg Fahne Fuerstentum SchwarzburgRudolstadt.png Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (-1918).svg Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha.svg Flagge Kurtrier.jpg Königreich Württemberg.svg

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Flagge Königreich Sachsen.svg Das Militär des Kurfürstentums Sachsen (1547-1806)
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Hinweise zur genealogischen Recherche

Die churfürstlich Sächs. Armee

Für alle Ahnenforscher die auch Militärangehörige unter ihren Vorfahren haben sind die versch. Unterlagen die die „Armeeorgane“ angelegt und geführt haben wichtige ergänzende Quellen für ihre Suche, wie z.B.:

Stammregister

„Stammregister und Chronik der Kur- und Königlich Sächsischen Armee von 1670 bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts“

von Franz und Heinrich August Verlohren sowie Max Barthold. Leipzig 1910 Einsehbar u.a. in der SLUB Dresden unter Hist.Sax. M 269.1

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Verfassers Seite VII

Vorwort zu der Herausgabe Seite IX

Verzeichnis der Ordensabkürzungen Seite XI – XVI

Verzeichnis der benutzten Literatur Seite XVII – XIX

Verzeichnis der Abkürzungen Seite XX

Erste Abteilung: Militäreinrichtungen Seite 1 - 19

Die Militäreinrichtungen im Kurfürstentum Sachsen Seite 1

Lehnswesen und Übergang zu dem stehenden Heere Seite 3

Defensionswerk, Landmiliz, Kreisregimenter Seite 4

Rekrutierung der Feldregimenter und Werbung Seite 5

Entlassung Seite 9

Gerichtswesen Seite 10

Wirtschaft Seite 12

Anstellung und Beförderung der Offiziere Seite 14

Garnisionsverhältnisse, Garderechte, Sterbepferde, Förderung des Handels und der Fabriken bei Ankauf von Bedürfnissen der Armee Seite 17

Zweite Abteilung: Stammlisten der Regimenter Seite 21 – 104

Stammlisten in der kurfürstlich und königlich sächsischen Armee von 1668 an Seite 21

Die nach dem 30-jährigen Krieg errichteten und vor 1717 wieder aufgehobenen Regimenter Seite 23

Die seit dem Jahre 1717 aufgehobenen Regimenter Seite 27

Die jetzt bestehenden Regimenter, selbst. Bataillone usw. Seite 44

Anhang: Kadettenkorps, Infanterieschulen, Kommandanturen, Verz. Generalstabsärzte usw. Seite 65

Namen der Regimenter (alphabetisches Verzeichnis) Seite 71

Verzeichnis der Garnisonen Seite 81

Ritter des Militär-St. Heinrichsordens (alphabetisches Verzeichnis) Seite 86

Dritte Abteilung: Verzeichnis der Offiziere Seite 105 – 583

Berichtigungen Seite 584

Auszug Seite 27:

15. Schweizer Regiment [Garde etrangere]. 1704 wurde ein Schweizerregiment des Generals Baron Malleragues formiert, dessen Trümmer nach der Schlacht bei Fraustadt 1706 mit den Resten des französischen Grenadier-Batallions Graf Joyeuse als Batallion bei Graf Wackerbarth Infanterie eingestellt wurden. Siehe auch bestehende Regimenter Nr.10. Das französische Grenadier-Batallion Graf Joyeuse war ebenfalls 1704 errichtet. Feldzüge: in Polen. Überdies waren 1704 mehrere Regimenter projektiert, aber nicht völlig formiert worden. So zum Beispiel ein französisches Regiment de la Martiniere, ein Regiment Wilopolsky, ein Regiment Hansen usw. Schuster und Franke geben von den meisten der unter 1705 aufgeführten Regimenter nur die Namen in der Anmerkung in Teil III, Seite 381 an.

Auszug Seite 39

6. Schweizer Garde. 1656 wurden im Juli in der Schweiz zwanzig Mann zur Verstärkung der Trabanten-Leibgarde geworben, jedoch im Dezember auf 128 Mann mit Chargen gebracht und als besondere Kompagnie unter dem Oberstleutnant de Magny [bisher Kommandant der einspännigen] als Haustruppe neben der fortbestehenden Trabanten-Garde errichtet. 1661 vermehrte der Kurfürst die Schweizer Garde um noch eine Kompagnie, die erste war Hellebardierkompagnie, die zweite, welche Hauptmann Johann Kaspar Escher aus Zürich [die vorher mehrere Jahre Leutnant der ersten Kompagnie gewesen war] erhielt, Musketierkompagnie. Oberstleutnant de Magny hatte die erste Kompagnie und war Kommandant beider Kompagnien, bis 1669 die Musketierkompagnie aufgelöst, de Magny verabschiedet und Escher Kommandant der bestehenbleibenden Hellebardierkompagnie wurde. 1680 dankte der Kurfürst auch diese Kompagnie ab. Die *Trabanten-Leibgarde* erhielt die Uniform derselben, die gelbe. Darum wurde sie meist *Schweizer Garde* genannt, jedoch hieß offiziell der Einzelne *Trabant*. 1725 erfolgte die Umwandlung der Trabanten in eine Schweizergarde, indes waren später nur die Offiziere meist Schweizer, die Unteroffiziere und Gardisten Sachsen. …

Kommandanten der Schweizergarde: 1656 bis 1669 Oberstleutnant de Magny, 1669 bis 1680 Oberstleutnant Graf Prohingues, 1733 Generalmajor Freiherr von Diesbach und Belleroche, 1742 O-Meagkre, 1769 Oberst von Forell-Griset (1784 Generalmajor, 1790 Generalleutnant, 1799 General der Infanterie, 1815 in Pension). Uniform: Die Hellebardierkompagnie gelbe Röcke, hellblaue Aufschläge, weiße Knöpfe, zur Parade Schweizertracht; die Offiziere trugen hellblaue, reich mit Silberstickerei besetzte Röcke mit gelben Aufschlägen. Die Musketierkompagnie hatte rote Röcke. Garnison: Dresden.


Musterungslisten

Vortrag zum 4. Jahrestreffen des AMF- Arbeitskreises „Oberes-Elbtal“ / AK16

vom 13. bis 15. April 2007 im Burghotel in Stolpen. Beitrag von Frau Weissbach/HStA Dresden

„Musterungslisten und andere familiengeschichtliche Quellen im Hauptstaatsarchiv Dresden“ Auszug am Beispiel Stolpen:

" … Der exakten Erfassung vorhandener Mannschaften und Ausrüstung dienten Musterungen, die in Sachsen seit 1591 nachweisbar und mit der Defensionsordnung von 1613 generell geregelt wurden. Als Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen 1682 ein 10.000 Mann starkes stehendes Heer einrichtete, erfolgten diese Musterungen periodisch, in der Regel einmal im Jahr. Gewöhnlich wurden die Kompanien eines Regiments an einen gemeinsamen Standort zusammengezogen. Der dann vor Ort erscheinende Musterungsinspektor hatte ein umfangreiches Pensum zu bewältigen. Die Tauglichkeit eines jeden Soldaten musste geprüft werden, erfolgten Ausmusterungen, so waren Entscheidungen über deren weitere Verwendung, etwa in den Kreisregimentern oder in den Halbinvalidenkompanien, zu treffen. Die Möglichkeit der Zahlung einer Invalidenpension bestand für alt gediente und tüchtige Soldaten der Armee. Für Soldatenkinder, selbstverständlich nur für die Söhne, konnte der Besuch der Soldatenknabeninstitute in Dresden oder Annaburg vorgesehen werden. Auch gab die Musterung den Soldaten Gelegenheit zu Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei der Soldzahlung, schlechte Behandlung und andere Missstände. Nach erfolgter Inspizierung waren die Musterungslisten bei der obersten Kriegsverwaltungsbehörde einzureichen. Die Erfassung des Militärs erfolgte nach einheitlichen Schemata, die sich im Laufe der Zeit immer wieder etwas geändert haben, in ihren Grundaussagen aber konstant geblieben sind. Mit dem Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund und der Übernahme des sächsischen Militärs in das Bundesheer erledigte sich diese Form der Musterungen. Der im Hauptstaatsarchiv überlieferte Bestand Musterungslisten umfasst den Zeitraum von 1682 bis 1867. Musterungslisten, Musterrollen und Defensionslisten aus der Zeit vor 1682 sind, wenngleich auch nicht vollständig, für die Jahre 1591 bis 1680 in den Beständen des Geheimen Kriegsratskollegiums, des Geheimen Archivs und des Geheimen Kabinetts überliefert. Im Folgenden sollen die Musterungslisten für die Festung Stolpen etwas genauer vorgestellt werden.

Die erste Musterungsliste z.B. für die Festung Stolpen trägt den Titel „Artillerieoffiziere, Büchsenmacher und Werkleute beim Hauptzeughaus Dresden und den Festungen Wittenberg, Pleißenburg, Königstein, Sonnenstein, Stolpen und Torgau“ und ist aus dem Jahre 1699. Allerdings nennt sie nur einen Namen, den Zeugwärter Christoph Hermann aus Meißen. Eine relativ geschlossene Überlieferung finden wir im Bestand seit der ständigen Etablierung der Stolpener Festungsgarnison. Sie beginnt mit dem Jahr 1721 und setzt sich bis zur Aufhebung der Garnison 1763 fort. Vorhanden sind insgesamt siebzehn Bände, die zugleich auch immer die Musterungen der Festungen Königstein, Pleißenburg, Sonnenstein und Wittenberg beinhalten. Der erste Band trägt folgende Überschrift: „Musterliste über die dem Herrn Obristleutnant und Kommandanten von Wehlen allergnädigst anvertrauten und bei der Festung Stolpen in Garnison stehenden Kompanie zu Fuß und wie sich solche anno 1721 effektiv befindet“. Zunächst werden die Offiziere genannt, der Obristleutnant und Kommandant von Wehlen als Kapitän, die Kapitäne Holm und Marschall und Leutnant Helm, der sich, wie aus einer Anmerkung hervorgeht zu dieser Zeit im Arrest befand. Danach folgen die Unteroffiziere bzw. Korporale, die Gefreiten und Gemeinen, sowie weitere zur Truppe gehörige Personen. Dazu zählen Tamboure, verantwortlich für die Militärmusik und beteiligt an der Weitergabe von Befehlen und Bekanntmachungen, der Fourier, tätig als Kassenwart und zuständig für Versorgung und Unterbringung, der Feldscher, dem neben der Untersuchung des Gesundheitszustandes der Soldaten auch das Bart- und Haareschneiden oblag, und ein Streckenknecht. Folgende Positionen finden wir in den Musterungslisten der Stolpener Festungsgarnison: Zunächst werden Name und Alter erfasst. Die Zusammensetzung der militärischen Einheiten bestand in der Regel aus drei Gruppen – denjenigen, die sich aus freien Stücken anwerben ließen, den dienstverpflichteten Rekruten und denjenigen, die mit Gewalt oder falschen Versprechungen ins Militär gepresst wurden. Die Armeeergänzung durch Werbung im Ausland erfolgte sowohl in Einzelfällen als auch durch die Übernahme ganzer Truppenteile aus fremden Diensten gegen eine entsprechende Zahlung von Geldern. Als zweite Position finden wir die Frage nach dem Vaterland des Soldaten.

Die Administration der Armee beschäftigte sich im 18. Jahrhundert immer wieder intensiv mit der Frage, ob und wie viele Ausländer in sächsischen Diensten Aufnahme finden sollten. Die Entwicklung war Schwankungen unterworfen, jedoch stellten einheimische Untertanen, so genannte „Landeskinder“ in Sachsen die Mehrheit innerhalb der militärischen Einheiten. 1730 sind etwa 12 % Ausländer in sächsischen Diensten registriert, in den Jahren nach Beendigung des 7jährigen Krieges steigt die Menge der angeworbenen Ausländer auf bis zu 17% um danach wieder auf rund 5,5% zu fallen. Generell erfolgte die Stellung der Landrekruten ausschließlich in Sachsen. Bei Werbungen, die je nach Bedarf erfolgten, bewegte man sich auch außerhalb des Kurfürstentums. In der als Vaterland angegebenen Rubrik der Musterungsliste erscheint in der Regel ein Ortsname. Dabei handelt es sich entweder um den Geburtsort oder den Ort, in dem der Genannte vor seiner militärischen Laufbahn beheimatet gewesen ist. Genaue Aufklärung kann in diesen Fällen nur die konkrete Personenrecherche erbringen. Die Orte sind oftmals mit weiterführenden Informationen versehen, so dass Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Als Beispiel wären hier zu nennen Martin Seidel aus Waldkirchen im Vogtland, Anton Zscholle aus Eisleben in Thüringen und Martin Kühnert von Haselbrunn aus dem Reich. Nun folgt die Frage, ob er ein Weib habe und wie lange?

Wollte ein Soldat, das galt auch für Offiziere, in den Stand der Ehe treten, so bedurfte es dazu einer seit 1693 rechtlich festgeschriebenen obrigkeitlichen Genehmigung, der Ausstellung eines Trauscheines. Bei der Erteilung einer solchen Erlaubnis durch den Regimentskommandeur gab es eine Obergrenze, die festlegte, wie viel Mann eines Regiments verheiratet sein durften, denn die Freigabe des Rechtes auf Eheschließung hätte eine extreme Belastung der zur Einquartierung verpflichteten Bürger bedeutet. In Infanterieregimentern konnte maximal jeder fünfte, bei der Kavallerie jeder sechste die Ehe schließen. Auf der Festung galten diese Regelungen seit 1736 nicht mehr, da aus den Musterungslisten hervorgeht, dass außer den Oberoffizieren 25 von 72 Soldaten, also etwa jeder dritte, verheiratet gewesen sind. Der Grund bestand darin, dass es sich bei den dort Dienst verrichtenden Soldaten um meist ältere Invaliden handelte, von denen kein üppiger Kindersegen mehr erwartet wurde. Ließen sich Frauen oder Mädchen von Soldaten verführen, so fand in der Konsequenz nicht zwangläufig eine Eheschließung statt, sondern es erfolgte vielmehr eine Bestrafung auf gesetzlicher Grundlage. In Kriegszeiten hatten verheiratete Frauen die Wahl, in der Heimat zu bleiben oder ihren Ehemann mit ins Sammellager und später ins Feld zu folgen. Erstere waren meist nicht in der Lage, sich und ihre Kinder selbst zu ernähren. Die mitziehenden Ehefrauen, die natürlich auch ihre Kinder mit sich führten, übernahmen im Tross vielfältige, schon seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch Dienstreglement geregelte Tätigkeiten. Zu den festen Aufgaben gehörte so vor allem das Kochen der Mahlzeiten, das Waschen der Wäsche, die Kranken- und Verwundetenpflege, Reinigungs- und Näharbeiten.

Hingewiesen werden soll abschließend noch darauf, dass auch während der Feldzüge außerhalb Kursachsens Trauungen durch Feldgeistliche erfolgten und natürlich auch Kinder geboren wurden. Die nächste Position fragt danach, ob er Kinder habe und wie viele? Zu unterscheiden sind Kinder, die aus ehelichen Verbindungen hervorgingen, Kinder die unehelichen Verhältnissen entstammten, Kinder, die Waisen oder Halbwaisen waren und Kinder so genannter abgedankter Soldaten. Ihre rechtliche Stellung und die dementsprechende Zugehörigkeit zur Militärbevölkerung muss differenziert betrachtet werden. Unstrittig sind die ehelich geborenen Kinder. In der Musterungsliste der Festung Stolpen sind 25 verheiratete Soldaten aufgeführt, davon sind 8 ohne Kinder. Allerdings sind in den Musterungslisten auch nur diejenigen Kinder vermerkt, die noch bei ihren Eltern leben, also für die Quartierfrage von Interesse sind. Auf die verbleibenden 17 Soldaten kommen 33 Kinder. Für diejenigen, die jetzt schnell den Durchschnitt errechnen soll dabei angemerkt werden, dass der Soldat Anton Zscholle allein mit acht Kindern zu Buche steht. Außerdem wurde erfasst, ob er ein Handwerk gelernt und welches?

Die Soldaten der Stolpener Garnison haben in ihrem zivilen Leben zahlreiche handwerkliche Berufe, wie Leineweber, Schuster, Fleischer, Bäcker, Müller, Glaser, Schneider, Seifensieder und Zimmermann erlernt oder ausgeübt. Dabei hat es sich in der Regel um freiwillige, geworbene oder rekrutierte Gesellen gehandelt. Handwerksmeister, Bauern, die Besitz zu verwalten hatten, Kaufleute und andere selbständig Gewerbetreibende blieben auf Grund der Förderung der Landesökonomie vom Dienst verschont. Bis zu einem gewissen Teil gelangten auch soziale Randgruppen, wie Bettler, Vagabunden, Kriminelle oder ehemalige Strafgefangene in die Armee. Letztendlich kamen auch Söhne der höheren Schichten zum Militärdienst, die auf Grund nicht standesgemäßen Verhaltens zur Vernunft gebracht werden sollten.

Die Angaben auf die Frage, wie lange er Soldat und in wessen Herren Diensten er gestanden? können bei familiengeschichtlichen Nachforschungen sicher manche bisher ungeahnte Linien aufschließen. So war der schon genannte Martin Kühnert aus Haselbrunn vor seinem nun schon zwölf jährigen Dienst in Sachsen bereits zehn Jahre in dänischen Kriegsdiensten und Joachim Zillius aus Kolberg in Pommern diente zuvor bereits neun Jahre in Brandenburg.

Weiterhin wird gefragt, wann er zur Garnison gekommen? Hier sind vor allem die Jahre 1720 und 1721 genannt, also die beiden Jahre nach der Einrichtung einer ständigen Garnison auf der Festung Stolpen. Ob er ein Handgeld empfangen und wie viel? Handgeld erhielten Männer, die sich bei einem Werbekommando freiwillig für den Militärdienst entschieden. Sie konnten sich das Regiment, in dem sie ihren Dienst verrichten wollten, aussuchen und handelten mit dem Werbeoffizier die Höhe des Handgeldes aus. Dieses richtete sich nach der körperlichen Beschaffenheit, der Größe und dem Alter des Freiwilligen sowie nach dem jeweiligen Bedarf, der bei der Armee bestand. Um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden wurden auch Angaben darüber erhoben, er seine Leibes- und Beimontur richtig empfangen, ohne das ihm deswegen von seinem Traktament (Löhnung) etwas dekortiert (abgezogen) worden? und ob er seine Löhnung richtig empfangen und wie viel monatlich? Unteroffiziere erhielten drei Reichstaler, sieben Groschen und vier Pfennige, die Gefreiten zwei Reichstaler, einen Groschen und vier Pfennige und die gemeinen Soldaten einen Reichstaler, dreiundzwanzig Groschen und vier Pfennige. Dabei handelt es sich um eine Bruttobesoldung, von der vor allem Beiträge für die Montur, die Invalidenkasse, den Feldscher und ein Betrag zur Ausgleichung allgemeiner Unkosten einbehalten wurde. (1 Reichstaler-24 Groschen-12 Pfennige). Für seine Verpflegung musste der Soldat selbst aufkommen. Zwei Pfund Brot kosteten etwa zehn Pfennige, ein Maß Bier 6 Pfennige, das macht bei einem Monat von 30 Tagen 1 Reichstaler und 16 Groschen für den gemeinen Soldaten. Von den übrigen sieben Groschen und vier Pfennigen musste er außerdem Tabak, Salz, das Waschen der Wäsche, Haarpuder, Schuhschwärze und anderes bestreiten. Es ist ersichtlich, dass diese Summe dafür nicht ausreichte, so dass die Soldaten zur Verbesserung ihrer Einkünfte auf Nebeneinnahmen angewiesen waren und auch durch unlautere Mittel die Verbesserung ihrer Lage zu erreichen suchten.

Ob er geschworen habe? Ob er gesund und zu Diensten tüchtig sei? Bei der Musterung von 1721 waren alle Soldaten als gesund vermerkt. In späteren Jahren, vor allem seit dem Einsatz von Invaliden als Besatzungs- und Wachmannschaften können wir von teils erheblichen Krankheiten lesen, worauf später noch eingegangen werden soll. Und zum Schluss steht die Frage, ob er bei gegenwärtiger Musterung etwas Erhebliches zu erinnern habe? Die Mannschaft konnte in begründeten Fällen ihre Anliegen vorbringen oder sich über Missstände beschweren. Da es heute wie damals nicht so ganz einfach ist, sich bei Vorgesetzten zu beschweren, blieb die Spalte meistens frei. In einem Fall, betreffend den Feldscher Christian Friedrich Kaiser, heißt es allerdings, „hat eine Schrift abgegeben“. Die Beschwerde ist der Musterungsliste beigegeben und so erfahren wir, dass der Feldscher über kein angemessenes Quartier verfügte und er außerdem keine Montur erhalten hatte.

Meist befinden sich bei den Musterungslisten zusätzlich auch Angaben über abgegangene Soldaten. Dies geschah durch Tod, Pensionierung, Desertion oder andere Gründe, wie zum Beispiel bei David Köhler, der sich als Markthelfer in Pegau oder Johann Friedrich Ebert, der sich durch Obst- und anderen Handel im Vogtland selbst ernähren will. Die Gründe für Desertionen waren unterschiedlicher Natur. Auslöser waren oft vorhergegangene Zwangsrekrutierungen oder betrügerische Werbemethoden. Nach amtlicher Lesart kamen dafür jedoch nur Leichtsinn, Liederlichkeit -der Begriff steht für Beziehungen zu Prostituierten-, Trunksucht und Bosheit in Frage. In Wirklichkeit gehören dazu aber auch das Heimweh und die Sehnsucht nach Angehörigen, die Unmöglichkeit des Helfens auf dem elterlichen Besitz während der Ernte, verweigerte Trauscheine oder psychische Probleme. Unter Umständen kann über deren weiteres Schicksal die archivalische Überlieferung in den Beständen der Kriegsgerichte Auskunft geben.

Alles in allem bestand die Festungsgarnison 1721 aus 79 Personen. Das waren ein Kommandant, zwei Kapitäne, ein Leutnant, ein Sergant, ein Fourier, ein Feldscher, vier Korporale, zwei Tambours, zehn Gefreite, zweiundfünfzig Gemeine und ein Streckenknecht. Außerdem wird vermerkt, dass ein Soldat in Pension geschickt, ein zweiter wegen Krankheit und ein dritter wegen böser Krankheit von der Musterung befreit waren. Die Zahl der Gemusterten bleibt bis zum Siebenjährigen Krieg im Wesentlichen konstant. Die Musterung im April 1755 nennt 77 Militärangehörige. 1763, im Jahr der Auflösung der Festungsgarnison sind es nur noch 45 Soldaten. Der Grund für die Auflösung der Festungsgarnison bestand in den Reorganisationsbestrebungen der sächsischen Armee, die nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges einsetzte und in deren Folge nur noch die Festungen Dresden und Königstein besetzt blieben.

Einschneidend ändert sich die Zusammensetzung der Festungsgarnison seit dem Jahr 1736. Kurfürst Friedrich August II. schreibt: Was für große und fast nicht zu erschwingenden Kosten die Verpflegung unseres Militäretats zeit her erfordert, ist zur Genüge bekannt … ‚ und befiehlt daher in einem Reskript, dass wir die 4. Halbinvalidenkompanie nicht weiter besonders stehen und verpflegen, sondern sie in die fünf Garnisonskompanien Wittenberg, Pleißenburg, Königstein, Sonnenstein und Stolpen einteilen lassen wollen, dass in Zukunft besagte Garnisonen aus lauter Halbinvaliden und keiner anderen Mannschaft bestehen sollen. Das bereits 1727 entstandene Invalidenkorps der sächsischen Armee setzte sich aus überwiegend älteren Militärangehörigen zusammen, die im Verlauf der Musterung von Truppenteilen als nicht mehr zum Dienst im Felde fähig, eingeschätzt worden waren. Der Dienst beschränkte sich ausschließlich auf Wach- und Besatzungsdienste, so dass auch auf der Festung Stolpen seit 1736 Invaliden die Festungsgarnison stellten. In den Musterungslisten kann diese Entwicklung nachvollzogen werden, 1722 sind unter der etwa 75 Mann starken Festungsgarnison 14 über 50jährige, und 1755 45 über 50jährige, wovon ein Teil über 60 und sogar über 70 Lebensjahre zählte. Demzufolge gab es zahlreiche Sterbefälle und eine hohe Krankheitsrate auf der Festung. So will 1754 George Ebert noch fernerhin Dienst leisten, weil er nirgends hin weiß, jedoch gibt er Reißen in Beinen und Armen an und begehrt Hilfe. Deshalb nun hat sich der Herr Kommandant erklärt, sowohl ihn ins Radeberger Bad als auch nach Dresden zur Charite zu schicken, um examinieren zu lassen, ob zu seiner Restitution noch etwas zu adhibieren ist. Nikolaus Walter geht in Pension, da er nicht nur mit einem starken Kropf, sondern auch üblen Bruch und zugleich incontinentia urina behaftet, also dadurch Invalide und zu allem ferneren Dienst ganz untauglich ist. Und zuletzt Johann Müller, der schlechte Kondition hat und dem übermäßigen Trunke ergeben ist. Deshalb sind noch alle Strafen zu seiner Korrektur anzuwenden, wenn diese und alle Vorstellungen gar nicht fruchten, so ist an solchem die sehr wohlbekannte Order zur Exekution zu bringen und er mit einem Laufpass von der Garnison wegzujagen. Die Kommandanten der Festung Stolpen sind von 1632, beginnend mit Hauptmann Brechter, bis zur Aufgabe der Garnison 1764, endend mit Oberst Francken, nachweisbar. Die Bestallung von Offizieren ist ausreichend durch Archivalien der Bestände Geheimes Kabinett, Geheimes Kriegsratskollegium und Festungskommandantur Stolpen dokumentiert. Anhand der Akten des Bestandes Festungskommandatur Stolpen ist seit Anfang des 18. Jahrhunderts, insbesondere nach Unterbringung der Gräfin Cosel auf der Festung, wieder eine zunehmende Bautätigkeit an Gebäuden und Anlagen nachweisbar. Der bauliche Zustand war teilweise bedenklich, so dass der Festungskommandant unter Hinweis auf die im Nordischen Krieg gefangenen und auf der Festung unterbrachten Schweden folgendes an den Kurfürsten schrieb: „weil wie bekannt, auf der Seite nach dem Tiergarten zu ein großes Loch in der Mauer offen steht, als muss sowohl hiervor als auch vor ein jedes Zimmer, wo die Gefangenen einlogiert sind, eine Wache gestellt werden.“ Die Bände enthalten umfangreiche akribische Nachweise über die an Handwerker, sowohl Meister als auch Gesellen, gezahlten Löhne. Es handelt sich dabei vor allem um Zimmerleute, Maurer, Steinarbeiter und Seiler, vornehmlich aus Stolpen, aber auch anderen Orten des Landes. So finden wir zum Beispiel eine Quittung über durchgeführte Zimmermannsarbeiten beim Fortifikationsbau in Stolpen vom 13. bis 18. Juni 1718. Für das Abtragen der alten Zugbrücke und Arbeiten an der neuen erhielten der Meister Johann Georg Dietrich für sechs Tage jeweils sieben Groschen und der Geselle Matthias Koßler für sechs Tage jeweils fünf Groschen. Die namentliche Nennung von Gesellen ist insofern von Interesse, da diese Personengruppe in Kauf- und Handelsbüchern oder auch Steuerverzeichnissen in der Regel nicht greifbar sind. Der Schlossermeister Christoph Müller erhielt sieben Groschen für die Richtung eines verdorbenen Schlosses, die Setzung des Schlosses auf ein neues Blech und die Verbesserung desselben mit neuen Stücken am Zwinger. Mit der Bezahlung scheint es hin und wieder Probleme gegeben zu haben, wie uns ein Brief des bereits genannten Zimmermeisters und Brunnensteigers Johann Georg Dietrich zeigt. Er schreibt „Gott zum Gruß, lieber Herr Zeugwärter, dieses nehme er nicht übel, dass ich ihm der vorigen Woche Lohn abfordere, weil ich ganz und gar kein Geld mehr habe“.

Ebenfalls im Bestand der Festungskommandantur sind seit dem Jahre 1715 Listen mit Namen über empfangene Mundierungsstücke, das heißt Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände wie Rock, Hose, Hut Schuhe, Strümpfe, Degen, Flinten, Patronentaschen und anderes, überliefert. Mit Hilfe dieser Listen können Lücken geschlossen werden, die in der Überlieferung der Musterungslisten vorliegen.

Interessant sind auch Quartierlisten, die sowohl die Namen der Militärangehörigen als auch die Namen der Stolpener Bürger, die von der Einquartierung betroffen waren, beinhalten.

Nicht ganz unerwähnt sollen zum Schluss die umfangreichen Quellen in den Beständen des Hauptstaatsarchivs bleiben, die den zivilen Bereich betreffen und für familiengeschichtliche Forschungen vordergründig von Interesse sind. ..."

Einzelne Regimenter

Schweizer Garde

„Schweizer Söldner in Sachsen“

Oftmals stoßen wir bei unserer Ahnenforschung neben unbekannten Orten oder Begriffen auch auf Informationen, die wir so noch nicht kannten bzw. zu denen wir andere Vorstellungen hatten. Manchmal gibt es dazu auch mehrere Möglichkeiten zur Interpretation. Dann hilft oft nur sich intensiver mit dieser Thematik zu befassen, entsprechende Literatur und Archivakten zu studieren und sich natürlich auch mit anderen Erfahrungsträgern auszutauschen. So hat mich auch der nachfolgende „Zufallsfund“ eines Forscherkollegen als Heiratseintrag 1779 **) in der Kreuzkirche zu Dresden veranlasst, sich mit dem Begriff „Schweizer“ etwas ausführlicher zu beschäftigen:

Bisher war mir wie möglicherweise auch anderen Forschern der Begriff „Schweizer“ als Garde beim Papst und natürlich auch als Berufsbezeichnung mit Bezug auf die Landwirtschaft geläufig. Der obige Eintrag des Johann Gottfried May als „Churfürstlich Sächsischer Schweizer“ hat dann aber in der Diskussion bei unserem monatlichen *Stammtisch* und auch in der Mailingliste des Arbeitskreises „Oberes Elbtal“ unterschiedliche Deutungen ergeben. Das war für mich der Anlass dort die reichlich vorhandene Militär-Literatur in der SLUB Dresden sowie auch ausgewählte Archivakten im Dresdener Hauptstaatarchiv zu studieren [siehe Literatur- und Archivverzeichnis am Schluss] aber auch nochmals in versch. vorwiegend älteren Lexika nachzusehen um den Begriff „Schweizer“ möglichst umfassend zu klären.

Ein weiterer Grund mich mit den „Schweizern“ etwas intensiver zu beschäftigen war, dass ich 1919 den Geburtseintrag eines direkten Vorfahren MAY gefunden habe, dessen Vater (unehelich) ein „Schweizer“ gewesen war, obwohl da seit über 100 Jahren in Sachsen keine *Schweizer Garde* mehr existiert hat und dieser auch kein in der Landwirtschaft tätiger „Schweizer“ war. In der Geburtsurkunde gibt es den zus. Vermerk, dass der Vater des Kindes, ein Maler aus Bern ist und die Vaterschaft vor dem Berner Amtsgericht anerkannt hat. Die Mutter eine M. MAY ist aber nachweislich nicht aus ihrem Langburkersdorf bei Neustadt/Sa. 01844 herausgekommen. Da bleibt natürlich die Frage, was 1918/1919 einen Schweizer [>nach mündl. Information soll er ein „Soldat“ gewesen sein] in dieses „Nest“ verschlagen hat. Hier gibt es für mich noch „Aufklärungsbedarf“ obwohl ich die Mutter und auch das uneheliche Kind nicht mehr befragen kann. Aber wahrscheinlich gibt es da zum Thema „Schweizer Söldner in Sachsen“ keinen Bezug weil es mglw. eine „Zufallsbegegnung“ war.

Fakt ist, dass mit der Einführung von „stehenden Heeren“ aus den Erkenntnissen des 30-jährigen Krieges in Verbindung mit einer neuen Militärorganisation, aber auch als „Schutztruppe“ der jeweiligen Könige und Fürsten sowie deren Repräsentationsbestreben, die kriegerischen Vorzüge der Schweizer durch mehrere Länderfürsten zu Nutze gemacht wurden. Auch spielten ihre Kleidung, ihre Treue und andere „Positiva“ dabei eine wesentliche Rolle. Man sollte aber auch immer berücksichtigen, das nicht alles was sich „Schweizer“ nannte auch wirklich aus dem Land Schweiz stammende bzw. dort geborene Personen waren. Die „Schweizer“ hatten sich schon in der Mitte des 15. JH aufgrund ihrer ruhmvollen Kämpfe und anderer Kriegstugenden als wertvolle Truppen für viele Herrscherhäuser empfohlen. Auch waren sie bereit gegen einen guten Sold und der Aussicht auf Kriegsbeute unter fremden Fahnen zu dienen. Die Franzosen waren die ersten die schon 1475 einen Vertrag mit den 8 Kantonen über konkrete gegenseitige Unterstützung abschlossen. In diesem Vertrag wurde einerseits den Schweizern die Unterstützung bei der Abwehr von Angriffen insbes. des Herzogs von Burgund durch Frankreich zugesichert und andererseits auch die Unterstützung des französischen Königshauses durch Bereitstellung von Schweizer Truppen gegen Zahlung eines guten Soldes vereinbart [ > Mannschaften zur Unterstützung Ludwig XI]. Analoge Vereinbarungen gab es dann auch später mit den Italienern, Österreichern und sogar mit den Engländern. Schweizer Truppen wurden dann auch in den sog. Friedenszeiten vorwiegend als fürstliche Haus- und Gardetruppen am französischen Hof aber auch beim Papst Julius II um 1500 eingesetzt. Erste Erwähnung von Schweizer Garden bei deutschen Fürsten gibt es von 1577 als Leibgarde des Pfalzgrafen Otto Heinrich.

Auch der Sächsische Churfürst Johann Georg I. hat dann schon 1656 die ersten Anfragen zur Anwerbung von Söldnern an die Schweizer Kantone gestellt. Wie diese Verträge im Detail aussahen ist in den Schweizer Archiven in Basel, Bern und Zürich noch heute in Protokollen nachzulesen. In Anhängigkeit von vorhandenen Geldmitteln aber auch den jeweiligen politischen Verhältnissen waren dann auch mehr oder weniger Schweizer Einwohner in die bereits bestehende „Leibgrade der Trabanten“ des Kurfürsten verpflichtet. Die Verhandlungen mit den Kantonen wie auch die spätere Leitung und Führung der Garde wurde in der Regel stets einem geborenen Schweizer Adligen als Kommandant übertragen. In die Mannschaften wurden auch sächsische Soldaten verpflichtet, vor allem dann, wenn nicht genügend Schweizer von den einzelnen Kantonen bewilligt wurden. In der Regel bestand diese Trabanten-Leibgarde zwischen 70 bis 100 Mann >*). Den „Original-Schweizern“ wurde dabei auch zugesichert, dass sie auf eigenen Wunsch nach einer vereinbarten Zeit ihren „Abschied“ einreichen konnten, um sich entweder wieder in ihren Heimatort zu begeben oder aber auch in Sachsen einen zivilen Beruf nachzugehen. Sicherlich gingen da auch wieder einige ihren von Haus aus erlernten Berufen nach, von denen da sicherlich die Milchverarbeitung und Kuhhaltung vorrangig waren. Auch als erfahrenes Wachpersonal werden sich einige verdingt haben. Natürlich ist nicht auszuschließen dass auch einige Schweizer ohne den Umweg über das Militär sich hier in Sachsen niedergelassen haben. Wir sollten deshalb immer wenn wir bei unseren Forschungen auf Schweizer treffen, dann aber auch alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen > siehe Auszüge „Lexika“. Als Ausnahme von „Schweizern“ als reine Kampftruppe kann man wohl die Kämpfe Sachsens gegen die Schweden im Rahmen des „Großen Nordischen Krieg“ 1700-1721 ansehen, wo der König August der Strake 1706 auf die Polnische Krone verzichten musste. Nach einer zeitweisen Reduzierung der „Schweizer Garden“ im Jahre 1680 wurden dann 1725 wieder … Aus den am Schluss dieses Beitrags beigefügten > „Personal-Nachrichten“ mit dem Lebenslauf ausgewählter Schweizer Offiziere in sächsischen Diensten, kann man ergänzend erkennen, wie sich diese wo und in welcher Funktion betätigt hatten. Meist waren sie in einflussreichen Positionen bei den verschiedenen Landesherren tätig, waren hoch geachtet und wurden dafür auch oft vom Landesherrn beschenkt. Aus den von mir im Hautstaatsarchiv eingesehenen „Musterungslisten“ […] komme ich allerdings zu der Erkenntnis, dass die „Schweizer Leibgarden“ auch in der damaligen Militärorganisation eine gewisse Sonderstellung hatten, da ich kein „Musterungsprotokoll“ wie für all die anderen Regimenter bzw. den darin aufgeführten Kompagnien [> alle Leibgarde … eingesehen ] um 1780 gefunden habe. Lediglich …. So dass ich „meinen“ MAY … bisher in den Militärakten nicht gefunden habe.

adl. Companie Cadett - Dresden Neustadt

Heute gibt es in Dresden das Kadetthaus.

1750 wird im KB Pulsnitz genannt

  • Johann Gottlieb KREBß Stubenheitzer im adl. Campangie Cadet in Neustadt bey Dresden

gräfl. FRIEßl. Infanterie Regiment

  • Johann Friedrich SCHMIEDEL, Mousquetier bey derm Graff FRIEßl. Infanterie – Regiment unter Hr. Obristen Freyherr v. KLINGENBERG

Quellen und Literatur