Missaticum

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Amtssprache

  • Das Missaticum = Kornbitte, war als Meßkorn eine Naturalleistung an den Pfarrherrn, welche zur Pflichtabgabe katholischer Pfarrangehöriger zum Unterhalt des Pfarrer geworden war. Diese Liste wurde fortgeschrieben (Lagerbuch) und enthielt auch offene Rückstände aus dem Vorjahr. Aufgeführt sind ausschließlich die Haushaltsvorstände. Diese Listen, wie auch die über die Abgabe des Beichtpfennigs als jüngere Geldabgabe, finden sich in Pfarrarchiven.

Die Einkünfte eines Pfarrers waren im Mittelalter sehr gering. Zur Sicherung des Pfarreinkommens verkündete am 16.10.1290 der Domdechant Brunstenus im Bistum Münster den von der Herbstsynode des Bistums Münster erlassenen Rechtsspruch, daß jede Hofstätte, Pferdekötter und Kotten dem zuständigen Pfarrer das Missaticum (Meßkorn) zu geben schuldig sei. Ergänzt wurde die Verordnung am 05.03.1296 dadurch, daß bei geteilten Erben zukünftig beide das Meßkorn abzuführen hätten und bei zusammengelegten Erben nur noch einer.


Im Erzbistum Köln, Vest Recklinghausen, Kirchspiel Hamm-Bossendorf heißt es über die katholischen Kirchspielsbewohner etwa im Jahre 1676: "Den Donnerstag nach Martinifest wirdt das Mißaticum nach altem Brauch geholet und geben dem Pastor für ein Neujahr ein wenig Flachs, sind auch schuldig zum Dienste zu leisten mit Pferd die sie haben, andere mit Leib."

Quellen

In den Pfarreien wurden über die Abgaben und Rückstände der Abgabepflichtigen Bücher geführt. Diese sind in den erhaltenen lokalen Pfarrarchiven zu finden.