Parlement

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Französischer Begriff
Bedeutung
Reichsgericht[1]
Beschreibung
Ein Parlament im heutigen Sinn hat es damals nicht gegeben. Sämtliche Parlemets hatten juristische Funktionen, wobei das von Paris eine Sonderrolle einnahm. Seit dem 13. Jahrhundert bis zum 18. Jahrhundert war das Parlement de Paris oberste richterliche Instanz mit Registrierungsrecht und mit der Befugnis, königliche Anordnungen zu protokollieren und zu legalisieren. Die übrigen dreizehn Parlements in den Provinzen fungierten als Obergerichte.[2]
Beispiel
Das Edikt von Nantes, gegeben im Mai 1598 durch Heinrich IV., wurde u.a. wie folgt unterzeichnet:
Gelesen, veröffentlicht und eingetragen nach Anhörung und mit Einwilligung des Generalprokurators des Königs zu Paris im Parlemet am 25. Februar 1599. Gezeichnet: VOISIN



Quelle(n)
  1. MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.
  2. GARRISSON, Janine: Denn so gefällt es uns ..., DHG, Bad Karlshafen: 1995.