Topographie Hamburg 1847/365

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Topographie Hamburg 1847
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Die Israeliten theilen sich a. in die portugiesische und b. in die deutsche Gemeinde.

a. Die Verwaltung bei der portugiesischen Gemeinde haben 3 Vorsteher, sie werden alljährlich von 4 Wahlherrn (von den Vorstehern dieser Gemeinde ernannt) durch das Loos gewählt. Beigeordnet sind ihnen 4 Beisitzer und 1 Aeltester. Zur Competenz des Letztern gehören die Kultusangelegenheiten.

b. Die deutsch-israelitische Gemeinde betreffend, so werden die Kultusangelegenheiten von zweien aus der Mitte des Vorsteher-Collegii dazu Committirten geleitet, welche ihre Function unter sich eintheilen und gewöhnlich vierteljährlich in der Verwaltung wechseln.

Zur Competenz dieser beiden Vorsteher gehören:

  1. Alle Synagogen-Angelegenheiten, sowohl financieller als auch religiöser Beziehung.
  2. Die Schlachterei und was dahin gehört.
  3. Die Fleischabgabe, von welcher die portugiesische Gemeinde einen Antheil bezieht.
  4. Die Beerdigungsangelegenheiten, insofern sie sich nicht speciell auf den Platz beziehen und alsdann zur Steuerverwaltung oder zum Report der Gassenverwaltenden Gemeinde-Vorsteher gehören.

Die Gemeinde erhält zu den Kultusangelegenheiten benöthigten Gelder aus den regelmäßigen Beiträgen ihrer Mitglieder, aus Recognitionen, Antrittsgeldern, Hochzeitsabgaben, Beerdigungsabgaben und von den diversen Kultusinstituten, und mögen sich ihre Ausgaben für den Kultus wohl auf 13 bis 14000 Mark lübisch belaufen, die Bankosten und Unterhaltung der Synagogen sind hier vielleicht nicht einmal mitbegriffen.

Die Kultusbeamten[1], von dem großen Vorsteher-Collegio ernannt, werden außer den Schächtern (welche von den Kultusvorstehern mit Zuziehung der portugiesischen Vorsteher unter dem Vorsitz des geistlichen Beamten erwählt werden und aus der Kultuskasse ihren Gehalt


  1. Die Kultusbeamten sind: ein geistlicher Beamter, zwei Oberkantoren, zwei Oberküster, ein Küster, zwei Unterküster, zwei Kantore an der ältesten Synagoge, zwei Unterkantore an der neuesten Synagoge, zwei Schächter.