Wappen

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Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person bzw. Personengruppe wie z.B. für

  • eine Familie (Familienwappen),
  • eine Zunft (Zunftzeichen, Zunftwappen),
  • eine Studentenverbindung (Studentenwappen),

oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), z.B. für

  • eine Gemeinde (Gemeindewappen) oder
  • eine Stadt (Stadtwappen),
  • einen Landkreis,
  • ein Bundesland
  • einen Kanton
  • eine Provinz oder
  • einen Staat/Land (Landeswappen).

Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.

Wappenelemente

Geschichte

Das Wort "Wappen" (mittelhochdeutsch: wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort "Waffen". Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert.

In den Ritterheeren des 12. Jahrhunderts, bei Turnieren und großen Heeresversammlungen konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen den Kontrahenten bzw. Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Sie wurden bald erblich und wurden seit dem 13. Jahrhundert auch von nichtritterlichen Kreisen (Frauen, Geistliche, Bürger) übernommen. Auch Körperschaften (Städte, Bistümer, Klöster) nahmen seit dem 13. Jahrundert Wappen an (Gesellschafts-, Städtewappen). Zunftwappen findet man seit dem 14. Jahrhundert, Zunftbanner mit heraldischen Bildern schon seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts.

Gliederung der Heraldik

Aufbau des Wappens

Ein einfarbiger Schild kann schon ein vollständiges Wappen sein. Dieses ist jedoch ungeeignet, um die vielfältigen Standesattribute und Familienbeziehungen der Wappeninhaber auszudrücken. Sehr einfache Wappen finden sich nur bei alten und verallgemeinernden Wappen wie den Schilden der schweizerischen Landsmannschaften. In die Wappenrolle eingetragen wird dagegen ein Vollwappen, dass mindestens einen Schild mit umgebenden Standeszeichen beinhaltet. Bei Rittern sitzt regelmäßig auf dem Schild ein Helm, bei Städtewappen dagegen regelmäßig eine Wappenkrone. In seltenen Fällen umfasst das Vollwappen mehrere Wappenschilde, mehrere Helme, Wappenträger und Spruchbänder.

Der aufliegende Helm mit aufsitzender Helmzier (Zimier, Kleinod) und umgebenden Helmdecken ist die häufigste Ergänzung eines Wappenschildes zum Vollwappen. Sie repräsentieren den festlichen Auftritt des Ritters beim Einzug zu einem Turnier. Das nicht blasonierte Halskleinod an einem Helm drückt die Mitgliedschaft in einer Turniergesellschaft aus, und erscheint nicht bei bürgerlichen Wappen. Ein Wappen des Hochadels besitzt oft als Zutaten Schildhalter, einen Wappenmantel bzw. regierende Monarchen ein Wappenzelt. Selbige sind aber nicht zwingend für ein vollständiges Wappen erforderlich. Das Fehlen von Helmen drückt regelmäßig den nichtkämpfenden Status des Inhabers aus, dies hauptsächlich bei städtischen und kirchlichen Wappen.

Grundsätzlich kann das Wappenschild durch senkrechte und waagerechte Linien in Felder aufgeteilt werden. Bei der Einteilung durch waagerechte Linien wird das obere Drittel als "Schildhaupt", das mittlere Drittel als "Mittelstelle" und das untere Drittel als "Schildfuß" definiert. Bei der Einteilung durch senkrechte Linien wird die (vom Betrachter aus) linke Seite als "rechte Flanke", die Mitte als "Herzstelle" und die (vom Betrachter aus) rechte Seite als "linke Flanke" bezeichnet Der Austausch von "rechts" und "links" entsteht dadurch, dass die Wappen aus Sicht des Wappenträgers beschrieben (blasoniert) werden.

Die linearen Einteilungen des Schildes durch gegeneinander gesetzte Farben und Metalle werden als Heroldsbilder bezeichnet. (Der Begriff Heroldsstück wird teilweise parallel dazu verwendet, dient andererseits aber auch zur weiteren Differenzierung in die eigentlichen Heroldsbilder, d. h. ein- oder mehrfache Schildteilungen und Heroldsstücke, d. h. Balken, Schrägbalken, Pfähle, durchgehende Kreuze u.ä.) Gegenständliche Darstellungen nennt man Gemeine Figuren. Diese Gemeine Figuren werden wiederum unterteilt in "natürliche" - das sind zum Beispiel Menschen, Tiere (auch Fabeltiere) und Pflanzen; sowie in "künstliche", wie Bauwerke, Waffen, Werkzeuge und weitere Alltagsgegenstände wie z. B. ein Schlüssel. Durch die Kombination aller dieser Elemente ergibt sich eine große Vielfalt an Wappenmotiven.

Beizeichen sind kleinere Zeichen, die in manchen Fällen auch auf einer bestimmten Person zurückzuführen sind. Der Faden, ist ein schmaler, über den Wappenschild gezogener Schrägbalken, welcher schrägrechts vom rechten Obereck nach dem linken Untereck gezogen eine jüngere oder Nebenlinie, schräglinks einen unehelich Geborenen (Bastard, daher Bastardfaden) aus dem Geschlecht bezeichnet. Wenn der Faden gekürzt wird, heißt er Einbruch (rechter oder linker) und hat als solcher seine Stelle im Herzen des Schildes. Viele Wappen - besonders in Spanien - haben auch einen kontrastfarbenen Schildrand, der wiederum mit kleinen Figuren belegt sein kann (Bsp. Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz). Ein weiteres Beizeichen ist der Turnierkragen, der besonders in der englischen Heraldik zur Differenzierung von Familienmitgliedern benutzt wird.

Heraldische Farbgebung

Nach traditionellen heraldischen Regeln sollten Wappen auch hinsichtlich der Farbgebung ("Tingierung") einfach gehalten werden. Die Gesamtheit der verwendeten Farbtöne nennt man heraldische Tinkturen, da abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch die heraldischen "Farben" nicht Gelb und Weiß einschließen, die nur bei der gemalten oder gedruckten Wiedergabe der beiden "Metalle" Gold und Silber erscheinen.

Heraldische Tinkturen

Für Wappendarstellungen wird nur ein eng begrenztes Sortiment an Farbwerten verwendet, die in der Blasonierung benannt werden können. Variationen wie Lichtblau, Königsblau, Tiefblau sind bei Einzeldarstellungen (etwa über einem Portal) durchaus zulässig, heraldisch maßgeblich bleibt jedoch alleine das "Blau". Bei einer Veröffentlichung einer Wappensammlung wie dem Inhalt einer Wappenrolle werden für alle Wappen die genannten Nennfarben mit gleichem Farbton abgedruckt. Da der Druck mit mehreren Farben ursprünglich sehr aufwändig war, setzte sich ein einheitliches System von Schraffuren durch, so dass die bildliche Veröffentlichung von Wappen auch im Schwarz-Weiß-Druck immer richtig gelesen werden können.

Die Metalle der Heraldik:

  • Gelb/Gold (or (frz.)/Or (engl.)): gepunktet
  • Weiß/Silber (argent/Argent): leeres Feld

Die Farben der Heraldik:

  • Rot (gueules/Gules): senkrechte Linien
  • Blau (azure/Azure): waagrechte Linien
  • Schwarz (sable/Sable): gegittert oder ganz schwarz
  • Grün (sinople/Vert): Diagonale Linien von links-oben zu rechts-unten;

Andere Farbgebungen werden gemieden, und dürfen nur in begründeten Fällen verwendet werden. Eine abweichende Tinktur bei gemeinen Figuren wird gern als "in natürlichen Farben" blasoniert, womit der Farbton meist hinreichend bestimmt ist, etwa bei Fell (braun), Haut (rosa), oder Mauern (grau).

Auch für diese Farbgebung hat sich eine einheitliche Schraffur durchgesetzt:

  • Purpur (pourpre/Purpure): Diagonale Linien von rechts-oben zu links-unten
  • Braun: Diagonale Linien (links-oben zu rechts-unten) auf senkrechte Linien
  • Grau: gestrichelte senkrechte und gestrichelte waagrechte Linien
  • Hautfarbe/Fleischfarben: gestrichelte senkrechte Linien (meist rosa)

Heraldische Farbregel

Die heraldische Farbregel besagt: In einem Wappen dürfen Metalle nicht an Metalle grenzen, Farben nicht an Farben. Durch das gegeneinander Setzen von Metallen und Farben in einem Wappen wird eine starke Kontrastwirkung erreicht, die das Wappen schon aus großer Entfernung erkennbar macht. Musterbeispiele von diese Regel missachtenden Wappen führen viele studentische Verbindungen. Auch die Flagge der Bundesrepublik Deutschland schwarz-rot-gold (sie entstand aus dem Schwarz-Rot auf Gold der studentischen Burschenschaften) ist wegen des Aufeinanderstoßens zweier Farben heraldisch falsch.

Die Farbregel gilt in der Vexillologie auch für Fahnen, so beispielhaft in der Flagge Frankreichs der französischen Trikolore. Sie wird hier aber mehrheitlich übergangen. Auch hierfür ist das deutsche "Schwarz-Rot-Gold" ein Musterbeispiel.

Die Pelzwerke können sowohl mit Metallen und Farben gemeinsam verwandt werden, sie sind ihnen gegenüber "neutral". Pelzwerke sind Musterformen, die sich auf Wappen befinden. Hierzu zählen u.a. Eisenhutfeh, Wolkenfeh, Hermelin, Zinnenfeh, Krückenfeh, Kürsch, Pfahlfeh, Wogenfeh, Sturzfeh, Schmetterlingsfeh und Gegenfeh.

Schildformen und Helme

Beeinflusst durch die Entwicklung der Waffentechnik und Kunststile änderte sich auch die Darstellung der Wappen im Verlauf der Jahrhunderte:

Die früheste verwendete Schildform ist der vom 12. Jahrhundert bis ins 14. Jahrhundert verwendete Dreieckschild, dessen Seiten nach außen gebogen sind. Der zugehörige Helm ist der Topfhelm, der teilweise mit einem Stoffüberzug versehen ist.

Im 13. Jahrhundert entstand der Halbrundschild, der für die Wappendarstellungen mehr Raum bot. Insbesondere mehrfeldrige Wappen, die nun aufkommen, benötigen den größeren Raum in der unteren Wappenhälfte. Der aus dem Topfhelm hervorgegangene Kübelhelm ist bereits mit stoffbahnenartigen Helmdecken versehen, die nur in geringem Maße eingeschnitten sind.

Während des 14. Jahrhunderts wandelte sich der Kübelhelm zu dem in Turnieren getragenen Stechhelm, dessen Helmdecken nun schon stärker eingeschnitten und eingerollt sind. Im 15. Jahrhundert kam der Kolbenturnierhelm auf, welcher in der Heraldik auch als Bügel- oder Spangenhelm bezeichnet wird. Die Helmdecken sind nun nicht mehr als Stoffbahnen erkennbar, sondern ähneln ornamentalem Laubwerk.

Statt des Helms wird bei Adelswappen vielfach eine Krone und bei geistlichen Wappen eine Pontifikslhut mit Quasten geführt, wobei die Zahl der Quasten je nach dem Rang des Wappenträgers verschieden ist. Die Päpste führen über dem Schild die Tiara. Zu dem heraldischen Helm gehört außer der Helmzier noch die Helmdecke. Sie ist aus dem Nackenschutz entstanden, den der Ritter zum Schutz gegen Sonnenstrahlen trug. Die Helmdecke wird in ornamental verschnörkelter Form dargestellt und zeigt die Farben des Wappenbilds. Ein Wappen mit Helm, Helmzier und Helmdecke heißt Vollwappen.

Muster eines Vollwappen mit allen wesentlichen Bestandteile Wappenschablone eines katholischen Erzbischofs und Kardinals.

Die Wappendarstellungen zeigen mehr und mehr unheraldische (d. h. von den tatsächlich gebrauchten Schilden abweichende) Schildformen: die Tartsche, ein im Turnier gebrauchten Schild mit Einschnitt auf der (heraldisch:) rechten Seite, der so genannten Speerruhe, den symmetrischen, langgezogenen Roßstirnschild, der vor allem in Italien gebräuchlich war, u.a.

Schließlich verschwindet der eigentliche Schild in den überbordenden Rahmen der Barock- und Rokkokozeit und wird mit Schildhaltern, Wappenmänteln und -zelten sowie anderem Zubehör umgeben.

Diese Periode wird als Verfallszeit der Heraldik bezeichnet. Erst die Wiederentdeckung des Wappenwesens während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führte zu einer neuen Blütezeit der Heraldik. Namhafte Künstler wie z.B. Otto Hupp verwendeten für Ihre Wappendarstellungen Formen des 13. bis 15. Jahrhunderts.

Detailliert wird diese Entwicklung in: Walter Leonhardt, Das große Buch der Wappenkunst, München 1978 gezeigt. Hier werden Wappendarstellungen in großer Zahl und in einem "klassisch-modernen" Stil gezeigt.

Heroldsbilder

Viele Wappen bestehen oft aus nur zwei bis vier Farben. Diese sind entweder geteilt,gespalten , gepfählt (Pfahl, drei senkrechte Felder), gebalkt (Balken, drei waagrechte Felder), geviert, geachtet (acht gleich große Felder), geschacht (mehrere gleich große Felder), gekreuzt (Kreuz), ein Deichsel (Y-Form), Hauptpfahl (T-Form), geständert (geviert und schräg geviert), gewellt (Wellenlinien), ein Sparren (Nach oben deutende V-Form), mit Zinnen gespaltet, Zick-Zack, ein Faden (dünner Balken) oder im Schneckenschnitt.

Gemeine Figuren

Wappentiere

Ein Großteil der Gemeinen Figuren machen Tiere aus. Diese Tiere, Wappentiere genannt, symbolisieren eine Eigenschaft, die der Wappennutzer hat oder ausstrahlen möchte. Sehr beliebt sind Löwen, Wölfe, Pferde, Bären, Adler, Widder oder Stiere, aber auch Fabelwesen wie der Greif, das Einhorn, der Drache, der Doppeladler und der Lindwurm. In Kommunal- und Territorialwappen werden häufig Tiere verwendet, die in der Region als heilig angesehen werden oder oft vorkommende oder symbolische Landestiere sind.

Weitere Gemeine Figuren

Neben Menschendarstellungen gehören zu den gemeinen Figuren auch Pflanzen wie das Rad (Fluss), die Rose, die Lilie (Fleur-de-Lis) oder die "starke" Eiche. Oft sind gemeine Figuren auch Bauwerke oder Gegenstände aus einer Legende oder aus der Religion wie z. B. das Kreuz (Flagge und Wappen der Schweiz), der Schlüssel (z.B. Bremen), oder der Bischofsstab (z.B. Basel).

Gestaltungsregeln

Um ein Wappen eindeutig erkennbar zu machen sollte die Anzahl der Farben, Felder und Figuren möglichst gering sein und die Figuren sollten den Schild weitgehend ausfüllen: "Weniger ist Mehr".

Ebenso ist die "Farbregel" zu beachten: von zwei Feldern eines Wappens sollte jeweils eines in einer "Farbe" das andere in einem "Metall" tingiert sein. Diese Regel gilt auch für das Schildfeld und eine aufgelegte gemeine Figur.

Eine typische Möglichkeit der Heraldik, die Anzahl der Wappenmotive zu erweitern ist die Tingierung in ge-(ver-)wechselten Farben, d. h. der Schild ist z. B. geteilt und eine aufgelegte Gemeine Figur, oder ein weiteres Heroldsbild, weist jeweils die Farbe des gegenüberliegenden Feldes auf.

Der Schild kann nicht nur mit geraden Linien in Felder geteilt werden, sondern auch mit beliebig geformten so genannten Schnitten: z.B. im Wellenschnitt geteilt, im Zinnenschnitt gespalten, ein Doppelwolkenbord, durch Zahnschnitt abgetrenntes Schildhaupt u.s.w.

Füllen Gemeine Figuren nicht den gesamten Schild aus, ist anzugeben an welcher Stelle sie sich befinden. Dazu werden Bezeichnungen verwendet, die sich häufig an den Heroldsbildern orientieren: Hauptstelle, Fußstelle, rechte oder linke Flanke, Herzstelle u.s.w.

Wappenführung

Die Annahme eines Familienwappen steht jedem frei. Es dürfen jedoch nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.

Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet der § 12 BGB (Namensrecht - Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat - abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.

„Eine heraldische Nachahmung liegt vor, wenn trotz Abwandlung des Wappens, Kennzeichens, Emblems etc., die Marke den Charakter der „Darstellung eines Wappens, Kennzeichens, Emblems etc.“ aufweist und vom Verkehr als ein solches aufgefasst wird“ (siehe Beck'scher Kommentar zum Markenrecht, Dr. Karl-Heinz Fezer, München 1999, Art. 6ter PVÜ, RdNr.: 4) (Quelle: HABM, 18.2.2002) (http://oami.eu.int/LegalDocs/BoA/2000/de/R0466_2000-2.pdf - Link nicht mehr erreichbar: 5. Nov. 2007 (CET))

Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleicheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine Wappenrolle aber nicht nötig.

Literatur

→ Kategorie: Literatur zur Heraldik

Beispiele

Wappen Niedersachsen keisfreie Stadt Wolfsburg.png Wappen Staat Oesterreich.png Wappen Bundesland Steiermark in Österreich.png Wappen Blankenheim.png Wappen Stadt Halle Kreis Gütersloh.png Wappen Land Brandenburg.png Wappen NRW Kreis Mettmann.png Wappen NRW Kreisfreie Stadt Hagen.png Wappen Norderney Kreis Aurich Niedersachsen.png Wappen Ort Schnait.png Wappen Selfkant Kreis Heinsberg.png Wappen Varel Kreis Friesland Niedersachsen.png Wappen Stadt Herten Kreis Recklinghausen.png Wappen Staat Liechtenstein.png Wappen Ort Eisenhüttenstadt Kreis Oder-Spree.jpg Wappen Niedersachsen kreisfreie Stadt Braunschweig.png

Siehe auch

Weblinks

Allgemein zur Wappenkunde/Heraldik
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