Willküren

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Willkür in einer Stadt bedeutet die willkürliche und freie Wahl oder Entschließung zur Wahl des Rates und der Bürgermeister, welche bei den Stadtgründungen (zunächst als Richter) im Hochmittelalter oder vorher zunächst von den Stadtgründern eingesetzt wurden und anfänglich meist den umliegenden Adelshäusern entstammten.

Willküren sind auch vom Rat einer Stadt nach freiem willkürlichen Ermessen erlassene Rechtsbestimmungen, sowie sonstige die Stadt und ihre Bürgerschaft angehende Verordnungen, Privilegien und Verträge.

Beschrieben sind diese "Willküren" in den entsprechenden Protokollbüchern wie auch die teilnehmenden und gewählten Personen in den Stadtvierteln (Kluchten) oder Gilden oder an sonstigen Handlungen teilnehmenden Personen.

Mitunter sind diese Protokollbücher von Willküren hilfreich, Personen zu finden, die ansonsten schwerlich aufzufinden oder von gleichnamigen Personen zu unterscheiden wären.