Natürliches Kind

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  • Als natürliches Kind (auch Bastard) wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.
  • Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.


  • naturlich kint. leibliches Kind, uneheliches Kind. "syme naturlichen sone [1455]", "syner naturlicher doichter [1523]", "irer beyder kynt, naturlich van in beiden geschafft [1524]", "synem naturlichen kint [1544]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].