Diskussion:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Datenschutz bei ''Vermißtfällen'' ==
 
== Datenschutz bei ''Vermißtfällen'' ==
 
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge verfährt in seiner Gräberdatei (s. hier: [https://www.volksbund.de/graebersuche.html?gclid=EAIaIQobChMI5eDh6Zue5gIVicx3Ch315QyaEAAYASABEgK4FPD_BwE link]) so, dass bei ''Vermisstfällen'' zwar ein Geburtsdatum, aber kein Geburtsort genannt ist (Beispiele kann man schnell in großer Zahl finden). Worauf stützt sich dies, gibt es möglicherweise eine datenschutzrechtliche Bestimmung, die hier greift ? Danke. --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 10:44, 5. Dez. 2019 (CET)
 
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge verfährt in seiner Gräberdatei (s. hier: [https://www.volksbund.de/graebersuche.html?gclid=EAIaIQobChMI5eDh6Zue5gIVicx3Ch315QyaEAAYASABEgK4FPD_BwE link]) so, dass bei ''Vermisstfällen'' zwar ein Geburtsdatum, aber kein Geburtsort genannt ist (Beispiele kann man schnell in großer Zahl finden). Worauf stützt sich dies, gibt es möglicherweise eine datenschutzrechtliche Bestimmung, die hier greift ? Danke. --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 10:44, 5. Dez. 2019 (CET)
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== Vermißt-Fall und Datenschutz ==
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Offenbar praktiziert der Volksbund im og. Fall also Datenschutz bezüglich des Geburtsortes. Für Geburtsregister besteht, wie hier im Artikel zu lesen ist, eine Sperrfrist von 110 Jahren. Das heißt also - zum Stand 1. Januar 2020 - kann für Personen der Geburtsjahrgänge 1909 und älter kein Datenschutz mehr geltend gemacht werden ? --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 11:07, 20. Jan. 2020 (CET)

Aktuelle Version vom 20. Januar 2020, 12:07 Uhr

Datenschutz bei Vermißtfällen

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge verfährt in seiner Gräberdatei (s. hier: link) so, dass bei Vermisstfällen zwar ein Geburtsdatum, aber kein Geburtsort genannt ist (Beispiele kann man schnell in großer Zahl finden). Worauf stützt sich dies, gibt es möglicherweise eine datenschutzrechtliche Bestimmung, die hier greift ? Danke. --WernerE 10:44, 5. Dez. 2019 (CET)

Vermißt-Fall und Datenschutz

Offenbar praktiziert der Volksbund im og. Fall also Datenschutz bezüglich des Geburtsortes. Für Geburtsregister besteht, wie hier im Artikel zu lesen ist, eine Sperrfrist von 110 Jahren. Das heißt also - zum Stand 1. Januar 2020 - kann für Personen der Geburtsjahrgänge 1909 und älter kein Datenschutz mehr geltend gemacht werden ? --WernerE 11:07, 20. Jan. 2020 (CET)