Steckbrief

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Ein Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person. Steckbriefe können in der Genealogie als Quelle für besondere Personengruppen dienen, welche nicht in den üblichen Steuerlisten etc. enthalten sind.

Preußische Verordnung in Betreff der Steckbriefe

§ 1 Jede Obrigkeit muß, wenn ein bei ihr zur Haft gebrachter Verbrecher oder Vagabund aus derselben entspringt, ihn schleuniger, als bis jetzt gewöhnlich geschehen ist, sofort, nachdem die Entweichung ihr bekannt geworden ist, mit Steckbriefen verfolgen, und letztere, mit dem genauen Signalement des Entwichenen versehen, nicht allein in das Provinzial-, und dem Befinden nach auch in ein anderes öffentliches Blatt einrücken, sondern auch an die benachbarten, so wie an die Obrigkeiten derjenigen Orte, an welchen der Enstprungene aktenmäßige oder wahrscheinliche Verbindungen hat, mit Bemerkung der letzteren, besonders ergehen lassen.

(Quelle: K. A. von Kamptz: Annalen der preußischen innern Staats-Verwaltung Berlin 1828. Seite 473