Amtsblatt G 1863 No.49 Verord.433

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  • 26.11.1863, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, No.49, Verordnung No.433
Unter Publikation der nachstehenden Erections-Urkunde wird die evangelische Parochie Warninken, Kreis Pillkallen, als constituiert erklärt.
Gumbinnen, den 26. November 1863
Königliche Regierung, Abteilung des Innern
Urkunde, betreffenf die Erection des Kirchspiels Groß-Warningken, Kreises Pillkallen
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterichts- und Medicinal-Angelegenheiten und des evangelischen Ober-Kirchenraths
wird in Groß Warningken, Kreises Pillkallen, ein neues evangelisches Kirchen- und Pfarr-System definitiv unter vollständiger Abzweigung der
dazu geschlagenen Ortschaften von ihrem bisherigen Kirchen-Verbande eingerichtet und darüber die nachstehende Erections-Urkunde ausgefertigt:
§1. Das evangelische Kirchspiel Groß Warningken wird gebildet aus folgenden Ortschaften:
A. des Kirchspiels Pillkallen:
1. Groß Warningken, 2. Klein Warningken, 3. Baczkehlen, 4. Baczken, 5. Kybarten, 6. Dagutschen
B. des Kirchspiels Willuhnen:
7. Kummelupschen, 8. Groß Daguthelen, 9. Klein Daguthelen,
C. des kirchspiels Schirwindt:
10. Groß Kubillehlen, 11. Gut Schillingen, 12. Bartzkühnen, 13. Petzinken
D. des Kirchspiels Kattenau: 14. Schilleninken, 15. Jucknischken
E. des Kirchspiels Stallupönen:
16. Wertimlaugken, 17. Mehlschicken 18. Szillen, 19. Abracken, 20. Peterlaugken
F. des Kirchspiels Bilderweitschen:
21. Dorf Tarpupönen, 22. Gut Tarpupönen, 23. Ambraskehmen, 24. Domaine Sodargen, 25. Sommerkrug
Außerdem gehören zu dieser Parochie alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten,
welche sich innerhalb des durch jene Ortschaften begrenzten Pfarrsprengels schon jetzt befinden, ......
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1863, Nr.49, Verordnung Nr.433, S.257 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums