Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1670-1760/005

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Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1670-1760
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Stoye Band 37.djvu

Vorwort Erfurt besitzt in seinem Stadtarchiv Bürgerbücher und Verzeichnisse der Neubürger vom Jahre 1670 an. Derartige Akten sind offensichtlich beim Stadtrat von mehreren Dienststellen geführt worden, neben der Kämmerei wahrscheinlich von der Zweiermannskammer, zeitweise auch an einer dritten Stelle, die ich nicht namhaft machen kann. Die Arbeit an diesen Quellen zeigt, dass sie sich nicht immer decken, zumal jede der Akten auch Lücken enthält. So ist nun das vorliegende gedruckte Bürgerbuch eigentlich ein ganz neues, zusammengestellt aus den Angaben mehrerer Quellen. Wo es darüber hinaus tunlich erschien, habe ich auch Anmerkungen und Ergänzungen in kleinerem Druck hinzugefügt, damit sie als solche erkennbar sind. Gibt es noch ältere Quellen über Bürgerrecht und Neubürger in Erfurt? Das Stadtarchiv besitzt eine Abschrift eines Bürgerbuches von 1386 bis 1419, das im Magdeburger Staatsarchiv aufbewahrt wird; es steht der Forschung zur Verfügung, birgt aber in sich große Schwierigkeiten, die schon mit den noch nicht festen Familiennamen beginnen. In der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienforschung wird demnächst eine Rekonstruktion eines Erfurter Bürgerbuches 1555-1666 erscheinen, die in den 50er- und 60er-Jahren von Kurt Wildenhayn und Kurt Göldner erarbeitet wurde. Man hat die fast vollständig erhaltenen Kassenbücher der Kämmerei ausgewertet und die Personen erfasst, die ein Bürgergeld entrichtet haben, mit jeweils einigen Angaben, die dort notiert sind. Für die Jahre 1666 bis 1669 gibt es keine Bürgerakten, aber die Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienforschung hat zwei Hefte herausgebracht, die da helfen können. Das erste ist das Namenverzeichnis zum Erfurter Verrechtsbuch 1666/69 (Nieding; zuerst erschienen 1929 im Erfurter Genealogischen Abend, Heft 2), das zweite ist das Verzeichnis der Bürger und Wittwen 1674 (Bauer), dem zu entnehmen ist, wer inzwischen Bürger geworden war. Im Anschluss an die hier vorliegenden Angaben für 1670 bis 1760 soll ein weiterer Band mit den Neubürgern bis weit in das 19. Jahrhundert hinein erscheinen. Sehr herzlich bedanken möchte ich mich beim Erfurter Stadt- und Verwaltungsarchiv, bei der Stadtbibliothek, beim Bistumsarchiv und bei der Bibliothek des Evangelischen Ministeriums für so viel freundliche Beratung und Hilfe, ebenso beim Vorstand und Kuratorium der Stiftung Stoye, die die Arbeit unterstützt hat und sie nun in den Druck gibt. Für den vorbildlich gelungenen Schriftsatz gilt mein Dank dem Satzstudio Edith Mocker in Eichenau. Messel, im Juli 2000 Martin Bauer

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