Baden/Staatshandbuch 1880/296

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Baden/Staatshandbuch 1880
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[295]
Nächste Seite>>>
[297]
Baden-Staatshandbuch-1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Gustav Mohr, Professor.
Ernst Otto Wilckens, Professor.
Konrad Heck, Professor.
Georg Hermann Schmitt, Professor.
1 evang. und 1 kath. Religionslehrer, 2 Hauptlehrer, 1 Diener.
(Der Gemeinderechner besorgt nach dem Stzatut die Schulkasse-Rechnung ebenso bei den Pädagogien und den meisten höheren Bürgerschulen.)

Pädagogium und Realgymnasium in Lörrach.

Lehrer:

Eduard Eisen, Professor, Vorstand.
Martin Lohrer, Professor.
Dr. Johann Jakob richter, Professor.
Otto Nuß, Professor.
Dr. Otto Baumann, Professor.
1 kath. Religionslehrer, 1 Lehramts-Praktikant, 1 volksschul-Lehrer, 1 Zeichnungs- und 1 Gesanglehrer.
1 Schulkasse-Rechner.

B. Realgymnasien.

      Auf Antrag der Gemeinden können höhere Bürgerschulen in Realgymnasien verwandelt oder neben höheren Bürgerschulen Realgymnasien errichtet werden.

      Dieselben haben den Zweck, jungen Leuten, welche technische Staatsbeamte werden oder als Privattechniker und Gewerbetreibende zu einer höheren Thätigkeit auch im öffentlichen Leben sich gefähigen wollen, eine allgemeine streng wissenschaftliche Vorbildung zu ermöglichen, welche zugleich mit ihrem weiteren Bildungsgang und Berufsbedürfniß in einem engeren Zusammenhang steht.

      Die vollständigen Realgymnasien (zu Karlsruhe und Mannheim) haben neun Klassen mit je einjährigem Kursus.

      Die mit dem Zeugniß der Reife entlassenen Schüler sind berechtigt:

1) zum unmittelbaren Eintritt in die Polytechnische Schule;
2) nach Erwerbung der für die einzelnen Berufszweige vorgeschriebenen speziellen theoretischen Vorbildung und Vollendung des Fachstudiums zur Ablegung der Staatsprüfung im Berg- und Hüttensache, dem Forstsache und dem Ingenieursache.

      Die Absolvirung von sieben Klassen des Realgymnasiums berechtigt