Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/026

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Ihre Herzogliche Gnaden gebeten, wenn das Lehen fällig würde, den Johann von Geylesheim damit zu belehnen. Das Lehen ward fällig, aber nicht genannter Johann empfing die Belehnung, sondern der in dem Rentbrief erwähnte Johann von Seilstorp. Dieser besass den Hof bis etwa in das zweite Decennium des folgenden Jahrhunderts. Seine nachgelassene Wittwe Benynne von Nuwenhuysen verzichtete auf das Lehen zu Gunsten des Reynart Rost von Binsfeld, welcher dann im J. 1415 von Goedert von dem Bongart Ritter und Landdrost als Herzoglichem Statthalter damit belehnt ward. Der Herr von Binsfeld taufte das Gut von Blyenstein in „Reynartzhoff van Bynzuelt“ um und verkaufte es dann wieder im J. 1436 den Eheleuten Johann von Kintzweiler genannt Nagel und Margaretha. — Betreffend die Erbrente der 25 Malter Roggen, so kam diese späterhin in den Besitz des Ritters Johann Smeych von Liessingen und seiner Gattin Fya von Rede. Metza von Liessingen, die Tochter dieser Eheleute, brachte sie dann nebst andern Renten ihrem Bräutigam Roilman vom Geysbusch zu Bolheim als Mitgift zu, und nachdem dessen ältester Sohn Ritter Johann vom Geysbusch zu Bolheim längere Zeit im Genusse derselben gewesen, verkaufte er und seine Gattin Peitzgin sie im J. 1473 den oben genannten Eheleuten von Kintzweiler. So war Johann von Kintzweiler jetzt also im unbeschränkten Besitze des Gutes von Blyenstein. Dass er auf demselben, nachdem er Cuchenheim seinem Sohne abgetreten, seine noch übrigen Tage verlebt habe, möchte ich jedoch nicht annehmen; wahrscheinlich ist er zu Münstereifel gestorben. — Das Jahr 1487 giebt uns neue Kunde von diesem Gute; wir sehen, dass es an den Sohn der Eva von Kintzweiler, nämlich an Peter von Büllesheim Vogt zu Ahrweiler gekommen ist. Dieser und seine Gattin Margaretha geben dasselbe den Eheleuten Tiel von Poll und Fya in Erbpacht um 32 Malter Korn und 32 Malter Hafer Dürener Maassen, und drei Gänse. Der Vogt geht mit Tode ab, und seine Gattin, der Leibzucht sich begebend, überträgt es im J. 1521 dem Goddart von Deynsburg als rechtem Erben des Wilhelm von Kintzweiler, zu seinem Eigenthum. Nach dieser Cession findet sich aber, dass der vorhergehende Inhaber das Gut beschwert hatte, das heisst, er hatte dem Erbpächter aus dem Erbpacht eine Erbrente von eilf Malter Roggen und eilf