Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/19

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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Im Jahre 1558 erklärte er sich wegen Alters und Leibesschwachheit dem Könige gegenüber bereit, das Burglehn gutwillig an seinen jüngeren Bruder Benno von Salza abzutreten, und bat, es diesem und seinen Erben auf 20 Jahre zu bewilligen, da ihr Vater Mathäus als Hauptmann zu Görlitz dem Könige 17 Jahre lang treue Dienste geleistat habe und in diesem Dienste gestorben sei. Deshalb ergeht am 10. Februar 1559 seitens der schlesischen Kammer an Joachim von Salza der vom 27. Januar datierte königliche Befehl, alle Urkunden und Zinsregister in originalibus binnen 14 Tagen auf der kaiserlichen Burg in Breslau vorzulegen.

Als er aber am 21. März 1559 das Zeitliche segnete, erhielt sein nächst älterer Bruder Hans von Salza das Burglehn mit der vom 8. Juli d. J. datierten königlichen Weisung, die Pfandschaft ohne Beschwerung der Untertanen innezuhalten und die Waldungen zu schonen. Mit der Befolgung der letzteren Vorschrift scheint er es aber nicht allzu genau genommen zu haben; denn schon am 23. März 1560 erhielt die Kammer den Befehl, Kommissarien abzuordnen, die Hans von Salza anweisen sollen, sich der Abholzung zu enthalten und das Burglehn in gutem Bauzustande zu erhalten. Als solche wurden auch am 3. Mai Hans Gotsch, Andreas Tschirnhaus, Joachim von Hochberg und Hans von Reibnitz ernannt; doch schon am 14. Mai d. J. starb Hans von Salza auf der Burg Bolkenhain, und ihm folgte im Pfandbesitze sein Vetter Opitz von Salza auf Schreibersdorf, dessen Pfandzeit aber nicht ein volles Jahr dauerte. Er verschied am 8. Mai 1561 und wurde in Bolkenhain begraben, wo sein Grabdenkmal — ein Ritter in Lebensgröße mit voller Rüstung — noch an der Kirchhofsmauer steht.

Das Burglehn kam nun in die Hände des nächsten ältesten Vetters, namens Hermann von Salza auf Lichtenau, der 1561 Dienstag nach Corporis Christi (10. Juni) auf der Burg Bolkenhain urkundlich bekennt, daß, nachdem er nach dem Tode seines Vetters Opitz das Haus Bolkenhain als der älteste gesippte Schwertmage (= Verwandter von männlicher Seite) eingenommen, solches Haus nach seinem tödlichen Abgange wiederum an den ältesten Schwertmagen fallen soll. Er sollte sich indes dieses Besitzes nicht lange erfreuen; denn schon am 4. September und noch einmal am 20. November 1561 wurde ihm der Pfandschilling durch den Erzherzog Ferdinand „an statt Kaiserl. Majestät“ für nächsten Georgitag (1562) aufgekündigt, „weil die letzten Inhaber demselben übel vorgestanden und zu Nachteil gehaust haben.“ Zwar wandte er sich nun mit der Bitte an den Kaiser, ihm das Burglehn noch länger lassen zu wollen;