Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/35

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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inzwischen von den Gütern so viel eingekommen sein, daß man davon den toten Körper zur Erde bringen und für des verstorbenen Seele, so das Beste ist, heilige Messen wird können lesen lassen, also wolle der Herr die Anstalt machen, auf daß er ohne großes Gepränge decenter seinem Stande und letzten Willen nach begraben werde.“ Auf den abermaligen Befehl des Landeshauptmanns vom 30. Mai, in aller Eile die Mittel zum Begräbnis aufzubringen, konnte nun der Sequester am 7. Juni melden, daß 600 Gld. vorhanden seien, die sich in wenigen Tagen auf 1000 Gld. belaufen würden, und daß er diese Summe bereits dem Zedlitz auf Schildau angeboten, dieser aber die Annahme „aus einem passionierten Gemüte“ verweigert habe.

Nachdem Niklas Sigmund von Zedlitz diese Auslassung über ihn mitgeteilt worden war, wies er im Juli in einem Schreiben an das Fürstentumsamt die ihm zur Last gelegte Verzögerung des Begräbnisses entschieden zurück und gab der Sequestration die ganze Schuld. „Wer hätte sich“, schreibt er, „bei so gestalteten Sachen umb ichtwas fernerweit bekümmern wollen?“ Er versichert indes, jetzt persönlich den Anfang damit zu machen und nebst Herrn von Dochalsky auf Ober- und Nieder-Lauterbach darauf bedacht zu sein, „was wegen nötiger Reparierung derer auf dem Schlosse Bolkenhain ziemlich eingegangenen Zimmer und Säle, worin niemand im Fall sich ereignenden Regenwetters trocken sein kann, auch keinen sichern Tritt, daß man sich des Durchtretens befürchten muß, zu gehen hat, damit ohne ferneren Anstand die Funeration laut des selig Verstorbenen Testamenti bewerkstelligt werden könne.“

Vorgreifend teilen wir hier gleich mit, daß die in Rede stehende Beerdigung endlich im Oktober 1691 erfolgt ist.

Niklas Sigmund von Zedlitz hatte dem Kaiser gegenüber am 2. April 1691 seine Erbansprüche auf das Testament Jakobs von Zedlitz vom Jahre 1601 gegründet; deshalb ist es nötig, auf dasselbe hier etwas näher einzugehen.

Am Pfingstabende (9. Juni) 1565 hatten die Gebrüder Christoph, Niklas und George von Zedlitz vor dem Königl. Amte der Fürstentümer Schweidnitz-Jauer und dem Prälaten zu Leubus eine Erbvereinigung aufgerichtet, kraft deren, wenn einer von ihnen ohne männliche Leibeserben stürbe, dessen Vermögen an seine Brüder oder deren Kinder fallen sollte. Wenn ihr vierter Bruder, der oben mehrfach erwähnte Jakob von Zed1itz auf Peterwitz, Röhrsdorf und Bolkenhain, in diese Erbvereinigung willigen wollte, sollte er in dieses Paktum eingeschlossen sein. Er tat es und forderte, nachdem alle seine Brüder gestorben waren, seine Vettern Ladislaus, Nickel