Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/42

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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also mit einem einzigen, vier Treppen hoch gelegenen Zimmer — natürlich außer den großen Sälen — begnügen, wenn wir übrigens dieser seiner eigenen Angabe trauen dürfen.

Die Einkünfte der Güter lagen ihm sehr am Herzen; denn am 27. Juli verlangte er vom Amte eine authentische Abschrift der Originalbriefe über die Bolkenhainschen Güter zur besseren Untersuchung aller Zugehörungen. Von den schuldigen Ausgaben wollte er jedoch nichts wissen. Die Gräfin von Mansfeld, der er die ihr gebührenden Alimente nicht verabfolgte, mußte ihn deshalb beim Kaiser verklagen, worauf dieser allerdings am 14. Dezember 1694 dem Amte befahl, für unweigerliche Verabfolgung derselben zu sorgen.

Im Anfange des Jahres 1695 meldeten sich noch mehrere Miterben von der mütterlichen Linie, die alle nach dem Testamente des Jakob von Zedlitz vom Jahre 1601 zur Erbschaft zu gehören meinten. Die vereinigten Interessenten sahen nun dem neuen Burgherrn etwas scharf auf die Finger und meldeten am 25. März 1695 dem Amte, daß er die Wälder verwüste und u. a. nach Landeshut einen Posten Holz für 100 Thlr. verkauft habe, der wohl viermal so viel wert gewesen sei. Wiederholte derartige Beschwerden führten endlich zu einer Untersuchung dieser Angelegenheit, wozu die Interessenten am 24. August 1696 Sigmund von Falkenhain auf Seichau (Kr. Jauer) und Rothkirch (Kr. Liegnitz) und Karl Christoph von Zedlitz auf Nieder-Wernersdorf (Kr. Bolkenhain) vorschlagen. Karl Heinrich von Zedlitz, vom Amte dazu aufgefordert, bringt Hans Heinrich von Borwitz auf Kuhnern (Kr. Striegau) und den Bürgermeister Kaspar Winkler in Landeshut in Vorschlag. Gegen diesen letzteren protestieren die Interessenten energisch und zweifeln an seiner Unparteilichkeit, da er eben von Zedlitz etliche hundert Klaftern Holz für ganz geringes Geld gekauft habe, beide auch auf sehr vertrautem Fuße leben. Wenn Zedlitz seine Konkubien in Landeshut besuche, steige er jedesmal bei Winkler ab. Auch sei es gebräuchlich, zur Untersuchung zwischen Landsassen nur rittermäßige Landsassen vorzuschlagen.

Da sich Karl Heinrich von Zedlitz fortgesetzt weigerte, an Stelle des beanstandeten Vertrauensmannes einen anderen vorzuschlagen, nach der Meinung der Interessenten jedoch proximum in mora periculum vorhanden war, so baten sie am 23. Oktober das Amt, ein anderes Subjekt ex officio zu ernennen, worauf sich jener gemüßigt sah, am 29. Oktober Sigmund von Tschirnhaus auf Wederau (Kr. Bolkenhain) in Vorschlag zu bringen.