Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/45

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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Freiherrn von Zedlitz die Burg wieder an sich bringen wollte, sie diesem nach Zurückzahlung der Kaufsumme und aller während der verflossenen Zeit auf die Burg und die Güter verwendeten Gelder jederzeit abgetreten werden solle. Der Kaiser Leopold bestätigte diesen Kaufvertrag am 12. März 1703.

Somit war der stattliche Besitz, der sich rund 100 Jahre in den Händen der Familie von Zedlitz befunden hatte, in die tote, aber feste Hand übergegangen, und von den Schicksalen der Burg bleibt nur noch wenig zu berichten.

Am 4. August 1720, einem Sonntage, schlug der Blitz gegen 12 Uhr in die Burg. Das zweimal durchbrochene hölzerne Schloßtürmchen brannte ab, die darin befindliche Turmuhr wurde zerstört und zwei Zimmer brannten aus. Am 13. Juni 1724 fuhr wieder ein Blitz in den großen Saal und zerstörte das an der Decke befindliche Bild des Herzogs Bolko I. zu Pferde, zündete aber nicht.

Auf den 1726 verstorbenen Abt Dominikus Geier folgte Innocenz Fritsch († 1734), der es, da sich 30 Jahre hindurch kein Glied der Familie Zedlitz um die Burg beworben hatte, auch der Kaufpreis immer höher stieg, dahin brachte, daß Kaiser Karl VI. am 9. Februar 1733 das jus reluitionis (Recht der Wiedereinlösung) völlig aufhob und dem Kloster Grüssau den beständigen Besitz der Burg nebst allen Gütern zusprach.

Der Nachfolger des Abtes Innocenz, Benediktus Seidel († 1763), verwandte viel auf die Burg und ließ sich deren Instandhaltung angelegen sein, zumal da Beamte dieses geistlichen Stifts dieselbe beständig bewohnten.

Als Kuriosum ist noch erwähnenswert, daß im Jahre 1773 die zwei Fräulein Julie Amalie und Johanna Luise von Zedlitz aus dem Hause Kauffung von dem Stifte Grüssau 12 000 Thlr. als ihren Anteil an den Bolkenhainschen Gütern und ebenso fünf Brüder von Zedlitz aus der Linie Nimmersatt die gänzliche Abtretung dieser Güter beanspruchten. Daß die Anforderungen beider Parteien auf Grund des kaiserlichen Edikts vom Jahre 1733 für immer abgewiesen wurden, darf wohl kaum noch angeführt werden.


7. Die Bolkoburg im Besitze des preuß. Staates.

Seit 1810.

Als am 30. Oktober 1810 in Preußen die Aufhebung sämtlicher Klöster und Stifte verfügt wurde, ging auch das Stift Grüssau und mit ihm die Bolkoburg nebst den dazu gehörigen