Der Politische Staat des Churfürstenthums Braunschweig-Lüneburg (1777)/Vorrede 3

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Der Politische Staat des Churfürstenthums Braunschweig-Lüneburg (1777)
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Bahn der Weg bequemer geworden, zu der verlangten Vollkommenheit zu gelangen. Bloß diesen Theil des Publicum, von dem ich eine Nachricht der etwanigen Unrichtigkeiten gewärtigen kann, habe ich mir zum Augenmerck genommen, und allein von diesen darf ich mir eine Zufrieden heit versprechen, welche meine, seit länger denn 20 Jahren auf diese Samlung angewandte Mühe reichlich vergüten wird. Ueber den gewählten Titel, eines politischen Staats, ist mir von einem Freunde, dessen Beurtheilungs Kraft meine ganze Hochachtung verdient, der Entwurf gemacht, daß solcher mehr verspreche, als in der Ausarbeitung wircklich geleistet wurde. Ohngeachtet ich von der Richtigkeit des Vorwurfs überzeugt bin, habe ich die Sache dennoch micht abzuändern vermocht, nachdem der Kirchen-Staat, mit dem ich diesen politischen Staat zu verbinden gewünschet, durch den Druck albereits bekandt gemachet. Um aber den Kern mit der Schaale in ein mehreres Verhältniß zu bringen, habe ich eine Einleitung hinzugefüget, Woduch die aus dem Titel hergenommene Erwartung des Lesers weniger getäuschet werden wird, ob ich gleich einräume, daß derselbe noch eine mehreres in sich begreifen kann, als war in dieser Einleitung enthalten. In dieser Einleitung aber wird hoffentlich niemand die Grafschaften Mantfeld, Chur-Säcksischen Antheils, Und Bentheim, wie auch die dem Gräfischen Hause Lippe zuständige Grafschaft Sternberg vermissen, weil solche nicht unter der Lehas Verbindlichkeit des Durchlauchtigen Chur-Hauses stehen, und in derselben allein diejenige Provinzen aufgeführet, welche dem Churfürstenthum Braunschweig Luneburg wärcklich incorperiret sind.