Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 137

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Nächst den Akten der Domänentammer war das Archiv des Fürstentums Kalenberg, und zwar dessen Abteilung II, das sogenannte Kalenberger Briefsarchiv, für diese Untersuchungen von höchster Bedeutung.

Die Designationen 2 und 3 dieses Archivs enthalten Akten der kalenbergischen, göttingischen und grubenhagenschen Ämter und adeligen Gerichte aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Sie geben ein deutliches Bild von der sozialpolitischen Thätigkeit der welfischen Regenten in dieser Epoche. Sie zeigen, wie die adeligen Gerichtsherren des südlichen Niedersachsens, die innerhalb ihrer umfangreichen Gerichtsbezirke große Macht besaßen und eine ziemliche Willkürherrschaft über ihre Gerichtsunterthanen ausübten, durch die Centralregierung und deren Organe, die Amtleute, gebändigt und in Schranken gehalten wurden. Das charakteristischste Beispiel, der Streit der Unterthanen des Gerichts Garte mit ihren Gerichtsherren ist im Auszug unter Anlage IV4 mitgeteilt worden. Akten des Kalenb. Briefsarchivs wurden ferner aus den adeligen Gerichten Bemerode, Hastenbeck, Jühnde und den Ämtern Kalenberg und Katlenburg benutzt. Außerdem aber enthielt die Des.23 des Kalenbergischen Briefsarchivs (4. Cammersachen Nr.43 Dienstabstellungen Generalia 1767, 1827) die entscheidenden Verhandlungen zwischen der Kammer und dem König Georg III. über die Dienstabstellungen auf den Domänen.

Zum Schluß endlich boten die an den Amtssitzen geführten Registraturen der Ämter (Des.74) und der Klosterämter (Des.75 und 81) eine unerschöpfliche Fülle des kostbarsten Stoffes zur Erkenntnis der ländlichen Verfassung. Die Sammlung der wissenschaftlich bedeutsamen Aktenstücke der Ämterregistraturen ist ein verdienstvolles Werk des verstorbenen Archivdirektors Janicke, der zu diesem Zweck die Registraturen sämtlicher Landratsämter untersucht hat. Aktenstücke aus folgenden Ämtern wurden von dem Verfasser benutzt: Achim, Ahlden, Bergen, Celle, Coppenbrügge, Ehrenburg, Fallersleben, Gifhorn, Göttingen, Hagen, Hameln, Hannover, Herzberg, Himmelpforten, Lehe, Lüchow, Medingen, Meinersen, Northeim, Osterode, Zeven.

Von den Registraturen der Klosterämter sind nur Barsinghausen und Wennigsen in Anspruch genommen worden.

Es sind also Spezialakten (Des. 74 und 88) von mindestens 35 Ämtern benutzt worden. Von diesen Ämtern lagen

5 im Fürstentum Kalenberg,
4 „ „ Göttingen,
4 „ „ Grubenhagen,
3 in der Grafschaft Hoya,
2 „ „ „ Diepholz,
11 im Fürstentum Lüneburg,
5 „ Herzogtum Bremen,
1 „ „ Verden.