Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/04

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Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)
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zum Folioformat vollzog sich zu verschiedenen Zeiten, zumeist im Laufe des 18. Jahrhunderts (Anfang des 18. Jahrh.: Alpenrod; Mitte des 18. Jahrh.: Klingelbach; Ende des 18. Jahrh.: Dillenburg I; 1705: Nenderoth; 1736: Hohenstein; 1741: Blessenbach; 1747: Kirberg; 1749: Köppern; 1760: Gonzenheim; 1778: Egenroth; 1783: Welterod; 1790 bezw. 1796: Breithardt; 1795: Fleisbach) oder zu Beginn des 19. Jahrh. (1801: Heftrich; 1807: Oberstedten; 1809: Willmenrod; 1817: Caub, Kernel, Nauheim, Neunkirchen, Weilburg II, Weyer; 1818: Steinfischbach, Sulzbach). In Liebenscheid haben nur Tauf- und Kommunikantenregister Quartformat, die übrigen Kirchenbücher Folio. In Weilmünster hat umgekehrt 1674 das Grossoktavformat das bis dahin übliche Quartformat abgelöst.

      Die Führung der Kirchenbücher lag durchweg in der Hand der Ortspfarrer, die mitunter auch die Bücher auf ihre Kosten anschafften. Im ältesten Kirchenbuch von Kirberg sowohl wie in dem von Nauheim bezeichnet sich der betr. Pfarrer ausdrücklich als „emptor“ des Buches. Im Jahre 1660 legte Pfarrer Treuer in Miehlen Kirchenbücher an, die er aus eigenen Mitteln bezahlte, bis die Kasse imstande war, sie zu vergüten. Das älteste Kirchenbuch von Welterod hat auf der ersten Seite den Eintrag: „Johannes Nauta . . constitutus pastor et minister verbi . . . utriusque ecclesiae Lippornensis et Welterodensis comparavit sibi hunc catalogum auditorum suorum. Anno 1601“. Doch finden sich auch Beispiele von Führung der Matrikeln durch Lehrer, Küster oder Kirchenmeister. Das im Jahre 1677 „aufgerichtete“ Kirchenbuch in Bechtheim wurde „fortgeschrieben und verneuert im Jahr nach unseres Heilandes und Seligmachers Geburt 1690 selbigen Jahres von Herrn Kirchenmeistern Johann Jakob Tönges und Zacharias Kornn.“ In Köppern wurden die Taufen und Beerdigungen auf den Filialdörfern zeitweise von den Lehrern in die Filialkirchenbücher eingetragen. Auch in Niederbachheim hat zuweilen der bald als „vir honestus“, bald als „vir simplicissimus“ bezeichnete Küster die Eintragungen gemacht. In den Kirchenbüchern zu Weilmünster fehlt ein Teil der Einträge aus dem Jahre 1692 im Sterberegister; als Grund wird angegeben, dass Pfarrer Grusemann die Verstorbenen durch die „Schulmeister“ eintragen lies und damals bei diesen ein Wechsel eingetreten war. Zwar nicht die Kirchenbücher selbst, wohl aber die noch vorhandenen Duplikate des Eheregisters für die Jahre 1785 bis 1809 sind in Schupbach vom Schullehrer geführt worden. Von den Kirchenbüchern für Cramberg-Habenscheid wurden von 1801 ab am Schlusse des Jahres durch die Lehrer Abschriften hergestellt, die vom Pfarrer beglaubigt und in Schaumburg aufbewahrt wurden, später dann in die Registratur von Cramberg kamen. Für die Jahre 1809 bis 1813 sind vom Maire geführte Geburts-, Heirats- und Sterberegister im Pfarrarchiv von Bonames vorhanden. Auch in Marienberg finden sich ähnliche Spuren der französischen Fremdherrschaft. Mit dem Anfang des Jahres 1810 waren die Kirchenbücher auf Veranlassung der französischen Regierung an das in Dillenburg errichtete Tribunal geschickt worden; an ihrer Stelle wurden bis 1815 vom Maire „Personenstandsregister“ geführt. Die Kirchenbücher wurden später wieder ausgeliefert. Ebenso besitzt die erste Pfarrei Haiger