Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)/06-07

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Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)
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(Seite 6)

Das Departement ist auf folgende Weise begränzet:

gegen Mitternacht, von dem Königreiche Holland, nämlich durch eine Linie, welche von der Spitze des Kyffwardes an dem Waal-Strome, bis zu dem alten Strome gleiches Namens, den genannten Ward umgibt, und demnächst diesem Strome bis zur S'Graevenwardischen Schleuse folgt; hiernächst gehet sie mit der alten Gränze bis zu dem von dem Spyck kommenden alten Rhein, folgt dann diesem letzteren bis zum Hauberg, und lehnt sich hierauf an den von dem Kykwitt vorbeigehenden alten Rhein, mit welchem sie bis zu dem Gelderischen Ward fortgehet; sie folgt demnächst der alten Gränze des Herzogthums Cleve bis zur Rootebom'schen Schleuse, von wo an sie, längst des Grabens am Fuße des Babberichschen Deiches, bis zu der Post-Straße von Elten auf Arnheim, führet; sie gehet hierauf, bis auf ungefähr 100 Toisen (52 Rheinl Ruthen) mit dieser Straße zurück, und vereinigt sich dann mit der alten Gränze von Elten, welche sie bis zu der an das Amt Diedam sich anschließenden holländischen Gränze verfolgt; von hier führet sie, längst der bestehenden Gränze zwischen dem Herzogthum Cleve und dem Königreiche Holland, bis unweit der Stadt Anholt auf der Salmischen Gränze;

und von dem Fürstenthum Salm, welches von Anholt bis nördlich der Stadt Schermbeck, durch die bestehende Gränze des Herzogthums Cleve, von dem Großherzogthum Berg sich trennt;

gegen Morgen, von dem Fürstenthum Salm und von dem Herzogthum Aremberg, nämlich: durch die östliche Gränze des Herzogthums Cleve, von nördlich der Stadt Schermbeck, gegen Mittag, bis auf die mitternächtliche Gränze des Amtes Essen; die Gränze folgt dann dieser letztern, gegen Morgen bis sie, bey dem Eintritte des Emster-Baches in das Land Essen, die Gränze der Frafschaft Mark erreicht;

von der Grafschaft Mark, nämlich durch die Gränze, welche diese Grafschaft von den Herrlichkeiten Essen und Werden, von der Herrschaft Hardenberg, und von dem alten Herzogthum Berg, bis zur Gimborn-Neustädtischen Gränze, trennt;

und endlich durch die westliche Gränze der Grafschaft Gimborn-Neustadt, und durch eine Linie, welche die Kirchspiele Muche, Winterscheid und Eytorf, in dem alten Herzogthum Berg, gegen Abend, umschließt, ehe sie, südlich von dem Dorfe Eytorf, mit der mittäglichen Gränze des genannten Herzogthums sich vereinigt;

gegen Mittag, von dem Herzogthum Nassau, nämlich durch die bestehende Gränze zwischen dem alten Herzogthum Berg und den Nassau-Weilburgischen und Usingischen Ländern,

(Seite 7)

von südlich des Dorfer Eytorf bis auf den Rhein, welchen letztern sie unweit des bergischen Dorfes Honnef erreicht;

und gegen Abend, durch den Rhein, welcher die Gränze des französischen Kaiserreiches bildet, ausgenommen bey dem Gebiete von Wesel, wo sie der Gränze dieses Gebietes folget.

Das Rhein-Departement ist in vier Bezirke oder Arrondissements getheilt.

Bezirk oder Arrondissement Düsseldorf.

Dieser Bezirk wird auf folgende Weise begränzet:

gegen Mitternacht, durch eine Linie welche die Dörfer Wanheim und Angerhausen aus dem Amte Duisburg, die Aemter Angermund und Landsberg, und die Herrschaft Hardenberg gegen Mitternacht umschließt;

gegen Morgen, durch die Gränze zwischen der Herrschaft Hardenberg und der Grafschaft Mark, und durch die Linie welche die Aemter Hardenberg und Schöller, die Kirchspiele Hilden und Haan aus dem Amte Solingen, und das Amt Miselohe umgibt;

gegen Mittag, durch die mittägliche Gränze des Amtes Miselohe;

und gegen Abend, durch den Rhein.

Seine Bevölkerung ist 80,498 Seelen.

Der Bezirk Düsseldorf ist in sechs Kantone getheilt.

1. Der Kanton Düsseldorf,

welcher folgende Gemeinde enthält:

Düsseldorf, Stadt, Haupt-Ort;

und die Gemeinden des Amtes Düsseldorf, nämlich:

  • Hamm, Dorf;
  • Volmerswerth, Dorf;
  • Flehe, Dorf;
  • Bilk, Stoffeln und Lierenfeld, Dorf;
  • Oberbilk, Dorf;
  • Pempelfort, Dorf;
  • Flingern und Grafenberg, Dorf;
  • Derendorf, Dorf;
  • Moersenbruch, Dorf;
  • Golzheim, Dorf;

Die Bevölkerung dieses Kantons ist 19,472 Seelen.