Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen/XIV - Hohenzollerische Lande (1930)/03

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Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen/XIV - Hohenzollerische Lande (1930)
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Gemeindelexikon Hohenzollerische Lande 1930.djvu
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Abriß der Gebietsentwickelung der Hohenzollerischen Lande.
Von K. Albrecht,
wissenschaftlichem Hilfsarbeiter im Preußischen Statistischen Landesamt.

      Seit dem Jahre 1204 waren die Grafen von Zollern (die sich seit dem 13. Jahrhundert auch Hohenzollern nannten) im Besitze des Hauptteils ihrer schwäbischen Ländereien mit der Stammburg Zollern. Kaiser Karl V. hat dann zu diesen Besitzungen die Herrschaften Haigerloch und Wöhrstein sowie die Grafschaften Sigmaringen und Vöhringen als Lehen gefügt. Der belehnte Graf Karl I. hat durch Heirat außerdem zahlreiche niederländische Erbgüter erworben. Nach seinem Tode entstanden zwei Hauptlinien des gräflichen Hauses, deren Stifter nach einem im Jahre 1575 begründeten Erbverein beide den gleichen Titel Grafen zu Zollern, Sigmaringen und Vöhringen, Herren zu Wöhrstein führten.

      Die Besitzungen der Linie Hohenzollern, später Hohenzollern-Hechingen genannt, wurden ein freies unlehnbares Allodialreichsfürstentum mit völliger Landeshoheit. Im Jahre 1623 war dem Grafen und dem jeweilig Erstgeborenen der Linie die Reichsfürstenwürde zuerkannt worden, die 1692 von Kaiser Leopold I. auf alle Mitglieder des Hauses und ihrer Nachkommen ausgedehnt wurde. Die niederländischen Besitzungen gingen im Jahre 1801 durch den Frieden von Lüneville verloren. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 entschädigte den damaligen Fürsten Hermann Friedrich Otto durch die Herrschaft Hirschlatt und das Kloster Gnadenthal. Dieser Fürst stand im französischen Kriegsdiensten und gehörte auch zum Rheinbund. Sein Sohn und Nachfolger wurde 1815 deutscher Bundesfürst.

      Die Besitzungen der Linie Sigmaringen und Vöhringen wurden 1658 ebenfalls Reichsfürstentümer, jedoch blieben die Herrschaften Haigerloch, Vöhringen und Wöhrstein österreichische Lehen. Auch diese Linie kam durch Heirat und Erbschaft in den Besitz niederländischer Güter, die jedoch ebenfalls im Frieden von Lüneville verlorengingen. Die Entschädigung erfolgte durch Übereignung der Herrschaft Glatt und dreier Klöster. Der derzeitige Landesherr trat 1806 ebenfalls dem Rheinbunde bei und erhielt außer zwei weiteren Klöstern die früher im Besitz des deutsche Ordens befindlichen Herrschaften Achberg und Hohenfels sowie die Landeshoheit über die Grafschaften Gammertingen, Hettingen, Trochtelfingen und Jungenau. Er wurde 1815 deutscher Bundesfürst, erhielt auch die niederländischen Besitzungen. Jedoch ohne Landeshoheit, zurück.

      Der letzte Sproß der Hohenzollern-Hechingenschen Linie hat zusammen mit dem Vertreter der Sigmaringer Linie durch Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 der Regierung zugunsten der Krone Preußens entsagt. Die im Jahre 1850 mit der preußischen Monarchie vereinigten Hohenzollernschen Lande (Gesetzsamml. 1850 S. 289) bilden gemäß Verordnung vom 7. Januar 1852 einen besonderen Verwaltungsbezirk, dem eine Regierung mit dem Sitz in Sigmaringen vorgesetzt ist. Das Gebiet wurde in zwei Oberamtsbezirke eingeteilt, die die Benennung Oberamtsbezirk Hechingen und Oberamtsbezirk Sigmaringen erhielten. Zum Oberamtsbezirk Hechingen kam das Gebiet des ehemaligen Fürstentums Hechingen sowie die bisherigen Oberamtsbezirke Glatt, Haigerloch und Trochtelfingen. Zum Oberamtsbezirk Sigmaringen kamen die bisherigen Oberamtsbezirke Gammertingen, Straßberg, Sigmaringen, Wald und Ostrach sowie das bisherige Obervogteiamt Achberg. Der Wirkungskreis des Regierung umfaßt die Verwaltung aller derjenigen Angelegenheiten, welche in dem übrigen Teile des Preußischen Staates dem Oberpräsidenten zu eigner Verwaltung oder den Regierungen in Stellvertretung der Obersten Staatsbehörden überwiesen sind. Die Regierung ist den Ministerien unmittelbar untergeordnet. Die Hohenzollernsche Amts- und Landesordnung vom 2. April 1873 sah vier Oberamtsbezirke – Sigmaringen, Gammertingen, Hechingen und Haigerloch – vor, aus denen durch Gesetz vom 7, Oktober 1925 die beiden Kreise Hechingen und Sigmaringen entstanden.

      Durch Verordnung vom 19. November 1928 ist die Bezeichnung Hohenzollernsche Lande in Hohenzollerische Lande abgeändert worden.

      Die Hohenzollerischen Lande umfassen ein Gebiet von 114 225 ha Flächengröße. Auf dem bei der Volkszählung des Jahres 1925 71 840 Personen gezählt wurden. Zwei Städte, Hechingen und Sigmaringen, umfassen ein Gebiet von 5754 ha Fläche mit 10 422 Einwohnern; 122 Landgemeinden mit einer Flächengröße von 108 471 ha werden von 61 418 Personen bewohnt. Die Gesamtzahl der anläßlich der wirtschaftlichen Betriebszählung im Jahre 1925 in den Hohenzollerischen Landen ermittelten Gewerbebetriebe beträgt 4792. 14 675 Personen waren darin beschäftigt.