Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/044

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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vom 23. August 1866 mit 13 gegen 2 Stimmen aufgehoben.

       Trotz der Auflösung dieses Ortsstatuts war die Stadt nach § 3 des Gesetzes vom 14. März 1845 verpflichtet, die Kosten für außerordentliche kirchliche Bedürfnisse einer Pfarrgemeinde in dem Maße herzugeben, als dieselbe nach Abrechnung ihrer Kapitalschulden noch Gemeindevermögen besitzt. Bürgermeister Contzen behauptete nun in der Sitzung vom 15. Okt. 1866, daß die Stadt nach Abrechnung ihrer Schulden nicht nur kein Vermögen, sondern noch circa 30,000 Thlr. Schulden habe. Auf Ersuchen des Freiherrn von Guaita ließ die Königl. Regierung durch ihren Taxator das Vermögen der Stadt ermitteln, und es ergab sich, daß die Stadt ein Vermögen von circa Thlr. 600,000 besitze. Auch in der Sitzung vom 10. Sept. 1867 wurde von den Herren Nacken und von Guaita ein Separatvotum abgegeben, dahin lautend, daß der Werth der Badehäuser den Betrag der Schulden sogar übersteige, und der Aachener Wald mit einem Reinertrage von circa 9000 Thlr. nebst andern werthvollen Gegenständen noch als freies Eigenthum übrig bliebe, auch hätten sich die finanziellen Verhältnisse der Stadt seit 1852 insofern bedeutend geändert, als das städtische Vermögen gegen damals erheblich zugenommen habe u. s. w.

       Auf das Separatvotum der Herren von Guaita und Nacken war in der Stadtrathssitzung vom 7. Okt. 1867 ein Gegenvotum des städtischen Comités zum Bau der Jacobskirche, bestehend aus den Herren Contzen, Hahn, Jungbluth, Lingens und Müller, verlesen, und mit 16 gegen 2 Stimmen anerkannt worden.

       Wie bereits vorhin erwähnt, hatte die Stadt den Recurs an den Minister der geistlichen Angelegenheiten