Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/077

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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       Herr Justizrath Rumpen stellt den Antrag, die etwaigen Ansprüche an die Gemeinde Laurensberg vorzubehalten.

       Diesem Antrage stimmt die Versammlung zu und es werden alsdann die Vorschläge des Comites einstimmig angenommen.

       So endete die Verhandlung über die Kirchenbauangelegenheit St. Jacob in der Stadtrathssitzung vom 24. April 1877. Es ist wohl die wichtigste aller Verhandlungen gewesen, welche je über den Kirchenbau St. Jacob im Gemeinderathe stattgefunden haben.

       Wenn auch nicht den vom Kirchenvorstande früher gemachten Anforderungen nach dem Gesetz vom 14. März 1845 entsprochen worden, so war doch der Vergleich mit der Stadt nach dem vorstehenden Stadtverordnetenbeschlusse weit mehr zu empfehlen, als die Sache wieder Jahre hinauszuschieben.

       Eine solche Verschiebung würde zur Folge gehabt haben, daß der Kirchenbau St. Jacob vielleicht nun und nimmermehr zu Stande gekommen wäre, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil mit dem Jahre 1880 ein neues Gesetz über die Beitragspflicht der Civilgemeinden zu den Cultusbedürfnissen der Pfarrgemeinden in Kraft trat. Dieses Gesetz besagt in seinem ersten Paragraphen, daß die Civilgemeinden zur Aufbringung von Kosten für die Bedürfnisse von Kirchengemeinden ferner nicht mehr verpflichtet seien.

       Wären die letzten Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Kirchenvorstande gescheitert, so stand letzterer vor der Thüre des neuen Gesetzes und hätte er auf Grund dieses neuen Gesetzes die Kirche doch noch bauen wollen, so hätte er die Beitragspflicht