Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/121

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
<<<Vorherige Seite
[120]
Nächste Seite>>>
[122]
Aachen-St-Jacob.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



       Der wiederholte Antrag kam sodann in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19. November 1878 unter Pos. 12 zur Berathung.

       Der Antrag endigte in der Sitzung mit dem Uebergang zur Tagesordnung.

       Die Beratung nahm folgenden Verlauf:

       Zu Pos. 12, „Wiederholter Antrag des Kirchenvorstandes zu St. Jakob“, bemerkt der Vorsitzende: Dieser Antrag habe die Versammlung in einer der letzten Sitzungen beschäftigt und das Votum der Versammlung sei damals negativ gewesen. Der Kirchenvorstand sei nun nochmals eingekommen und habe um einen motivirten Beschluß gebeten. Das Finanzcomite halte es jedoch nicht für zweckmäßig, in dieser Weise auf einmal gefaßte Beschlüsse zurückzukommen, indem das zu allerlei Weiterungen führen könne. Der städtische Justitiar habe nun statt dessen folgende motivirte Tagesordnung vorgeschlagen: „In Erwägung, daß durch die Seitens der Königl. Regierung und der geistlichen Behörde genehmigte Einigung vom 14. Mai 1877 die Verbindlichkeiten der Stadt gegen die Pfarrgemeinde St. Jakob genau festgestellt worden sind, daß der jetzt gestellte Antrag auf Uebernahme einer Garantie für die zu kontrahirende Anleihe von 150,000 Mark eine erhebliche Ausdehnung der von der Stadt übernommenen Verbindlichkeiten enthält, worauf die Stadtverordneten-Versammlung einzugehen um so weniger in der Lage ist, als dieser Antrag bereits durch Beschluß vom 5. d. M. abgelehnt worden ist. Aus diesen Gründen geht die Versammlung über den Antrag zur Tagesordnung über.“ Nachtraglich habe der Kirchenvorstand von St. Jakob erklärt: Es sei verbreitet worden, daß der Kirchenvorstand die Anleihe auch ohne Garantie der Stadt erhalten würde. Durch die Garantie der Stadt werde nur ein geringerer Zinsfuß