Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/123

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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Bedingung die 150,000 Mark bewilligt habe, daß die Pfarre dasselbe leiste. Wenn man den Vorschlag des Herrn Pelzer annehme, so sei die Zahlung der Stadt nicht mehr an die Erfüllung dieser Bedingung geknüpft. Es sei nicht statthaft, heute über das früher festgesetzte hinauszugehen.

       Veling: Er müsse sich ganz entschieden gegen Uebernahme der Garantie Seitens der Stadt aussprechen. Was Herr Advokat-Anwalt Pelzer gesagt habe, sei übrigens nicht richtig. Die Stadt habe keine definitive, sondern nur eine bedingte Verbindlichkeit; sie habe sich verpflichtet, 150,000 Mark zu zahlen, wenn die Pfarre dieselbe Summe aufbringe. Durch Uebernahme der Garantie werde die Stadt aber eine ganz definitive Verpflichtung übernehmen. Die Stadt besitze aber gar keine Mittel, die Pfarre zur Aufbringung der 150,000 Mark zu zwingen. Die Civilgemeinde habe nach der Maigesetzgebung nichts mit der Kirchengemeinde zu thun. Sie hatte nun trotzdem mit der Pfarre St. Jakob einen Vergleich geschlossen, wodurch die Stadt sich zur Zahlung der 150,000 M. verpflichtet habe, wenn die Kirchengemeinde dasselbe aufbringe. Er sehe aber nicht ein, weshalb man diese Verpflichtung noch vergrößern sollte. Uebrigens werde dies auch nicht nöthig sein, denn die Kirchengemeinde sei ja nach den Maigesetzen eine Korporation, und da die Anleihe von der Gemeindevertretung und der Regierung genehmigt Sei, so werde die Anleihe auch ohne Uebernahme der Garantie von Seiten der Stadt erhoben werden können.

       Statz: Es sei nicht richtig, daß durch die Maigesetzgebung Kirchengemeinde und Civilgemeinde völlig geschieden seien. Es dauerten sämmtliche Verpflichtungen vielmehr fort. Die bei dem abgeschlossenen Vergleich übernommene Verpflichtung sei nun allerdings nur