Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/175

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Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
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Lasten die Staats-, Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer und die besondern Kommunal-Einkommensteuern, wo solche bestehen, der Vertheilung zu Grunde gelegt werden müßten.

       Die pro 1882/83 umzulegende Summe von M. 17,949 mußte, der vorstehenden Verfügung gemäß, blos auf die Klassen- und Einkommensteuer vertheilt werden, und es ergab sich unter Kürzung von vorhandenen Revenüenbeständen ein Prozentsatz von 331/3.

       Die Umlage pro 1883/84 wurde gleichfalls unter Kürzung von Revenüenüberschüssen auf 331/3% zur Klassen- und Einkommensteuer der Pfarrinsassen festgestellt und allseitig genehmigt.

       Das neue Gesetz vom 26. März 1883, welches die beiden ersten Klassensteuerstufen von der Staats-Klassensteuer befreit, hatte auf die Kirchensteuer keinen Einfluß, weil nach § 4 des vorgenannten Gesetzes, die nach den Vorschriften der Gesetze Vom 1. Mai 1851 und 26. Mai 1873 veranlagte Klassensteuer nicht blos für die Erhebung von Kommunalzuschlägen, sondern auch für die Vertheilung von Kommunallasten und Aufstelluug der Wahllisten, demnach auch für die Kirchensteuern maßgebend bleibt.